Liefern Sie Ihre Waren auf den deutschen Markt? 

Nach den deutschen Rechtsvorschriften sind Sie also ein Unternehmen, das Verpackungen auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt, und Sie sind verpflichtet, sich bei LUCID zu registrieren und alle damit verbundenen zusätzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

 

Was ist LUCID?

Es ist ein öffentliches Register, das von der Zentralen Stelle Verpackungsregister verwaltet  wird.

 

Was ist der Zweck der Verpackungsbestimmungen?

VerpackG ist das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz, das die bisherige Verpackungsverordnung abgelöst hat. Dies hängt mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zusammen, die auf umweltfreundlichere Verpackungsmaterialien abzielt.

 

Wer muss sich bei LUCID registrieren?

Jedes Unternehmen, das zusammen mit der gelieferten Ware Verpackungen auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt.

 

Welche spezifischen Informationen sollten Sie im System anmelden?

Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz sollten sich Unternehmer, die ihre Produkte oder Waren nach Deutschland verkaufen, bei LUCID obligatorisch registrieren und die sogenannte Vollständigkeitserklärung erstellen.

 

Wer ist verpflichtet, die Erklärung zu erstellen?

Zur Erstellung und Abgabe der Vollständigkeitserklärung sind diejenigen Unternehmen verpflichtet, deren tatsächliche Menge an Verpackungen, die im vorangegangenen Kalenderjahr auf dem deutschen Markt in Verkehr gebracht wurde, mindestens einen der folgenden drei Schwellenwerte überschreitet:

  • Glas – 80.000 kg,
  • Papier und Karton – 50 000 kg,
  • Sonstige (Kunststoffe, Verbundwerkstoffe, Metall) – 30 000 kg.

Für die Erfüllung der Verpackungspflichten ist dasjenige Unternehmen verantwortlich, das zum Zeitpunkt des Grenzübertritts die rechtliche Verantwortung für jeweilige Produkte oder Waren trägt. Es ist auch zu beachten, dass die Zentrale Stelle Verpackungsregister befugt ist, die Abgabe der Erklärung zu verlangen, auch wenn die von dem Unternehmen gemeldeten Werte unter den oben genannten Schwellenwerten liegen.

 

Gibt es zusätzliche Anforderungen?

Die Registrierung bei LUCID allein ist nicht gleichbedeutend mit der Erfüllung der Anforderungen – neben der Erklärungspflicht müssen Sie auch einen Vertrag über ein System zur Anmeldung der Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen und der Unternehmensdaten mit einer ausgewählten Organisation schließen.

Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz die Unternehmen, die in der Erklärung enthaltenen Informationen von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen, der darüber ein Prüfbericht erstellen muss, den das Unternehmen anschließend der Erklärung beifügt.

 

Wo ist die Erklärung einzureichen?

Die Erklärung ist zusammen mit dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers in elektronischer Form beim zentralen Verpackungsregister (LUCID) einzureichen.

 

Bis wann ist die Erklärung abzugeben?

Die Erklärung für das Vorjahr ist bis zum 15. Mai jeden Jahres abzugeben.

 

Was passiert, wenn Sie diese Verpflichtungen nicht erfüllen?

Ohne Registrierung, Anmeldung im System oder Meldung der Daten zur Menge und Art der Verpackungen darf die Ware nicht in Deutschland verkauft werden. Je nach Schwere der Zuwiderhandlung können Geldbußen von bis zu 200.000 EUR verhängt werden.

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