Monika SMAGA | Tax Director

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Monika SMAGA from RSM Poland

Obwohl die Konstruktion der polnischen Immobiliensteuer relativ einfach erscheint, bereitet ihre ordnungsgemäße Abrechnung in der Praxis oft Schwierigkeiten aufgrund unklarer Vorschriften und des sich wandelnden Ansatzes der Finanzbehörden. Die Unterstützung professioneller Berater ermöglicht es nicht nur, das Fehlerrisiko in diesem Bereich zu verringern, sondern auch die verfügbaren Steuerbefreiungen und -vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Was ist Immobiliensteuer und wer unterliegt ihr?

Immobiliensteuer gilt für natürliche und juristische Personen. Sie ist eine örtliche Steuer, die auf Grundstücke, Gebäude und Bauwerke erhoben wird. Zu ihrer Zahlung sind verpflichtet: 

  • Eigentümer von Immobilien bzw. baulichen Anlagen, 
  • Eigenbesitzer von Immobilien bzw. baulichen Anlagen, 
  • Erbnießbraucher von Grundstücken, 
  • Besitzer solcher Immobilien (oder deren Teile), die im Eigentum des Staates oder der lokalen Gebietskörperschaft sind. 

Die Zahlung der Immobiliensteuer für ein Gebäude, ein Bauwerk oder ein Grundstück, das zu versteuern ist, wird von dem Steuerpflichtigen an die Verwaltung der Gemeinde überwiesen, in der sich die Immobilie befindet.

 

Unterstützung der RSM Poland im Rahmen von Leistungen in Zusammenhang mit der Immobiliensteuer in Polen

Im Rahmen der von RSM Poland erbrachten Leistungen im Bereich der Immobiliensteuer unterstützen wir umfassend juristische Personen und Organisationseinheiten (einschließlich Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit) bei steuerlichen Abrechnungen sowohl bezüglich der bestehenden Immobilien als auch der neu abgeschlossenen Investitionen. 

Wichtig ist, dass wir dabei den lokalen und ausländischen Mandanten ein umfassendes Spektrum notwendiger Tätigkeiten anbieten, was die ordnungsgemäße Bestimmung der Steuerpflichten und die Optimierung der Prozesse im Zusammenhang mit der Abrechnung der Immobiliensteuer gemäß dem Gesetz über örtliche Steuern und Gebühren ermöglicht.

Im Rahmen unserer Leistungen:

  • führen wir umfassende Analysen zu Immobiliensteuerpflicht durch, 
  • stufen wir bauliche Anlagen für Immobiliensteuerzwecke ein, 
  • bieten wir Unterstützung bei der Zuweisung der Anlagennummer im Anlagenverzeichnis an bestimmte Sachanlagen, 
  • berechnen wir Immobiliensteuer und wir identifizieren den Zeitpunkt, zu dem die Steuerpflicht für eine Immobilie entstanden ist sowie ihre Dauer,
  • erstellen wir DN-1-Steuererklärungen (samt Anlagen) und ggf. korrigieren sie,
  • erstellen wir im Namen der Steuerpflichtigen die Anträge auf Erteilung der Steuervorbescheide an zuständige Behörden und wir reichen sie ein.
  • rechnen wir Greenfield-Investitionen (Investitionen in neue bauliche Anlagen, die direkt von Unternehmen durchgeführt werden) ab.

 

Phasen einer umfassenden steuerlichen Analyse zu Immobiliensteuer

Schritt eins: Sich mit der Situation des Steuerpflichtigen vertraut machen, der die Immobiliensteuer zahlen soll

Eine umfassende steuerliche Analyse zur Immobiliensteuer erfordert zunächst ein gründliches Verständnis der Lage des jeweiligen Steuerpflichtigen. Zunächst identifizieren die RSM Berater die Bedürfnisse des Mandanten und sie sammeln Informationen über die Immobilie oder geplante Investition (wie Standort des Steuergegenstands).

Unsere Erfahrung zeigt, dass durch ein gründliches Verständnis der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit, die innerhalb der Immobilie ausgeübt (bzw. geplant) wird, eine steuerliche Analyse präziser erstellt und besser an die individuelle Situation des Steuerpflichtigen angepasst werden kann. Daher bitten wir unsere Mandanten erst nach Ermittlung der wichtigsten Umstände und Erwartungen, uns die notwendigen Daten und Dokumente bereitzustellen, die die Grundlage für eine zuverlässige und umfassende Analyse bilden.

Schritt zwei: Steuerpflicht in Bezug auf gehaltene Immobilien und sonstige Sachanlagen analysieren 

Nachdem alle notwendigen Daten und Dokumente gesammelt wurden, gehen wir zur entscheidenden Phase des gesamten Prozesses über – einer detaillierten Analyse der Steuerpflicht, wobei gegebenenfalls zusätzliche Aspekte und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung berücksichtigt werden. Dazu nutzen wir eine Vielzahl von Informationsquellen – von Bauplänen bis zu Satellitenbildern –, damit wir die Situation eines Immobiliensteuerpflichtigen genau beurteilen und aus vielen Perspektiven betrachten können.

Schritt drei: Endberechnung vornehmen und einen Bericht erstellen

Am Ende unserer Tätigkeiten erstellen wir eine Datei mit der Berechnung der Immobiliensteuer. 

Ein von Steuerberatern angefertigtes Dokument enthält die Analyse aller Immobilien und baulichen Anlagen, die der Immobiliensteuer unterliegen können. Die Datei ist in erster Linie ein praktischer und transparenter Bericht, dank dem die Mandanten von RSM Poland leicht überprüfen können: 

  • welche Vermögenswerte dieser Steuer unterliegen, 
  • aus welchen Gründen Grundstücke, Gebäude der ihre Teile dieser Steuer unterliegen,  
  • und welche davon von dieser Steuer befreit sind (und auf welcher Grundlage).

 

Bei der Analyse laufender Abrechnungen und möglicher Befreiungen von der Immobiliensteuer sollte man professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen

Obwohl Immobiliensteuer eine unbedeutende und einfache Verpflichtung erscheinen mag, ist es entgegen dem Anschein – aufgrund ihres Ortsbezugs und der vielen individuellen Ansätze einzelner Gemeinden – leicht, Fehler bei ihrer Abrechnung zu begehen, aufgrund deren das Unternehmen eine Unterstützung bei Steuerverfahren und Betriebsprüfungen benötigt. Allerdings sind auch die Tätigkeiten, die den Steuerpflichtigen die Möglichkeit geben, von Steuerbefreiungen und -vergünstigungen zu profitieren (z. B. in der Polnischen Investitionszone) von großer Bedeutung.

Dank der Unterstützung von Experten können bei vielen Unternehmen Risiken und Belastungen reduziert werden, was wir als RSM im Rahmen der Unterstützung von Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftssektoren mehrfach bewiesen haben. Von unseren Steuerberatungsleistungen zu Immobiliensteuer profitieren besonders oft:

  • große Produktionsunternehmen,  
  • Unternehmen mit eigenen Lagerzentren, 
  • Unternehmen mit eigenen Bürogebäuden und Einkaufszentren,
  • EE-Unternehmen (u.a. mit Photovoltaikanlagen),
  • Freizeitparks, 
  • Rüstungsunternehmen.

Wenn Sie Zweifel an Fragen in Bezug auf Immobiliensteuer haben, sprechen Sie uns bitte an – wir beantworten gerne alle Fragen und zeigen an, wie wir Sie in einem bestimmten Fall unterstützen können.

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