In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • was die Umwandlung eines Unternehmens ist;
  • welche Vorteile aus der Umwandlung eines Einzelunternehmens gezogen werden können;
  • welche Maßnahmen bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens vorzunehmen sind;
  • ob es sich lohnt, Ihr Unternehmen in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung umzuwandeln.

 

Michał BOBROWSKI
Corporate Advisory Assistant bei RSM Poland
 

Viele Unternehmer, die ihr Abenteuer mit der Ausuebung der Geschaeftstaetigkeit beginnen, fangen mit deren einfachsten Form, d.h. einem Einzelunternehmen an. Dies ist auf seinen geringen Kompliziertheitsgrad, geringe Einrichtungskosten,  relativ wenige Formalitaeten, geringe allgemeine Kosten und einen schnellen Registrierungsprozess zurueckzufuehren. Wenn Ihr Unternehmen jedoch waechst, können sich andere Formen der Geschaeftstaetigkeit als vorteilhafter erweisen.

In welche Rechtsform soll ein Einzelunternehmen umgewandelt werden?

Nach den Bestimmungen des polnischen Handelsgesetzbuches kann ein Einzelunternehmen nur in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden – d.h. in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, in eine Aktiengesellschaft oder in eine Aktiengesellschaft mit zumindest einer materialisierten Aktie. Unternehmer waehlen davon besonders gerne eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung.

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung ist aufgrund der Haftungsbeschraenkung des Unternehmers und damit des Geschaeftsrisikos von Vorteil. In einigen Faellen, insbesondere aufgrund von aenderungen, die mit der Polnischen Ordnung eingefuehrt wurden, kann es sich auch als steuerlich vorteilhaft erweisen.

Was ist eine Umwandlung?

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung kann als aenderung der Form der Geschaeftstaetigkeit dargestellt werden. Der neue Rechtstraeger setzt also die Taetigkeit des Einzelunternehmers fort, insbesondere indem er Partei von Vertraegen wird, die urspruenglich von dem Einzelunternehmer geschlossen wurden.

Erfahren Sie mehr ueber Corporate servicesZU UNSEREM ANGEBOT

Lohnt es sich, ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln?

Die Einschaetzung der Situation wird von vielen Faktoren beeinflusst. Obwohl die Umwandlung in der Regel ein guter Schritt ist, lohnt es sich immer, den bestimmten Fall mit einem professionellen Berater zu konsultieren. Auf welche Vorteile wird ein solcher Experte achten?

Haftungsbeschraenkung

Eine natuerliche Person, die ein Einzelunternehmen betreibt, haftet fuer die Verpflichtungen aus dessen Betrieb (z.B. Unternehmensschulden) mit ihrem gesamten Vermögen – auch dem persönlichen. Darueber hinaus können Unternehmensschulden in Ermangelung entsprechender Ehevertraege auch den Ehegatten des Unternehmers belasten.

Gesellschafter, die in einer Gesellschaft mit beschraenkter Haftung taetig sind, haften nicht fuer Verpflichtungen dieser Gesellschaft. Anders als bei einem Einzelunternehmen beschraenkt sich das Risiko beim Misserfolg in der Regel auf das in die Gesellschaft eingebrachte Vermögen (bzw. auf die gewaehrte Finanzierung – z.B. Darlehen).

Zusammenfassend laesst sich sagen, dass eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung einen besseren Schutz des Vermögens des Unternehmers bietet.

Erweiterung finanzieller Möglichkeiten

Ein Unternehmer, der sein Einzelunternehmen in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung umgewandelt hat, gewinnt neue Finanzierungsmöglichkeiten fuer Investitionen. Erstens kann er Geschaeftsanteile an der Gesellschaft schaffen, die der neue Gesellschafter (Investor) gegen das Einbringen der vereinbarten Mittel in das Unternehmen uebernehmen wird. Die Geschaeftsanteile an der Gesellschaft können auch veraeußert werden, um die notwendige Finanzierung zu erhalten. Solche Aktivitaeten erhöhen direkt die Entwicklungsmöglichkeit des jeweiligen Unternehmens.

Darueber hinaus kommt es vor, dass Einzelunternehmer bestimmte Zuschuesse nicht beantragen können. Dies ist auf das Kriterium der bestimmten Rechtsform der wirtschaftlichen Taetigkeit zurueckzufuehren. Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung traegt daher zur Erhöhung der Möglichkeiten, die Mittel fuer die Fuehrung des Unternehmens zu erhalten.

Welche Formalitaeten muessen erledigt werden, um ein Einzelunternehmen in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung umzuwandeln?

Zunaechst ist ein Umwandlungsplan des Unternehmens zu erstellen. Er muss notariell beurkundet werden und folgende Anlagen enthalten:

  • den Entwurf der Erklaerung zur Umwandlung des Unternehmens,
  • den Entwurf des Gesellschaftsvertrags einer Gesellschaft mit beschraenkter Haftung,
  • die Bewertung des Vermögens (Aktiva und Passiva) des umzuwandelnden Unternehmens,
  • den Jahresabschluss fuer Zwecke der Umwandlung.

In dem naechsten Schritt prueft ein Wirtschaftspruefer den Umwandlungsplan. Zu diesem Zweck bestellt das Registergericht auf Antrag des umzuwandelnden Unternehmers einen Wirtschaftspruefer.

Nachdem der Wirtschaftspruefer eine positive Stellungnahme zum Umwandlungsplan abgegeben hat, sollte der Unternehmer eine Erklaerung zur Umwandlung abgeben. Die Erklaerung wird in Form einer notariellen Urkunde abgegeben, die folgende Angaben wie u.a. Rechtsform der Gesellschaft und Höhe ihres Stammkapitals (mindestens 5.000 PLN) enthaelt.

Der naechste Schritt besteht darin, den Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschraenkter Haftung in Form einer notariellen Urkunde abzuschließen und ihre Organmitglieder zu bestellen. Das Pflichtorgan der zu gruendenden Gesellschaft ist die Geschaeftsfuehrung. Sie kann aus einer Person bestehen. Auch der zu umwandelnde Unternehmer kann Geschaeftsfuehrer sein. Der Gesellschaftsvertrag soll notariell beurkundet werden. Darueber hinaus ist es erforderlich, Geschaeftsfuehrer zu bestellen, aber es kann auch nur eine Person sein.

Der letzte Schritt der Umwandlung ist die Einreichung des Antrags auf Eintragung der Gesellschaft in das Landesgerichtsregister (KRS) und die Löschung des Einzelunternehmens im Zentralen Gewerberegister und Gewerbeauskunft (CEIDG).

Bitte beachten Sie, dass eine Umwandlung neben den oben genannten obligatorischen Schritten auch zusaetzliche Aktivitaeten erfordern kann. Wenn beispielsweise ein Einzelunternehmer Eigentuemer von Grundstuecken ist, sollte die Aktualisierung der Grundbuecher separat durch einen separaten Antrag an das zustaendige Gericht erfolgen, das das Grundbuch fuer ein bestimmtes Grundstueck fuehrt.

Hauptauswirkungen der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung hat viele Rechtsfolgen. Sie betreffen u.a.:

  • den Unternehmer, der seine Taetigkeit in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung umwandelt – er wird zum Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschraenkter Haftung,
  • Firma (Namen) des Unternehmens – sie kann gleich bleiben, mit dem Rechtsform-Zusatz der Gesellschaft. Wenn sich die Firma aendert, ist das umgewandelte Unternehmen fuer mindestens ein Jahr ab dem Tag der Umwandlung verpflichtet, die ehemalige Firma neben der neuen Firma in Klammern mit dem Vermerk "zuvor" anzugeben.
  • Rechte und Pflichten – der Gesellschaft stehen alle Rechte und Pflichten des umgewandelten Unternehmers zu (sie setzt die Taetigkeit des Einzelunternehmens direkt fort).
  • Haftung  – ein Unternehmer, der eine natuerliche Person ist, haftet mit der umgewandelten Gesellschaft fuer Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der zuvor ausgeuebten Geschaeftstaetigkeit. Dies gilt fuer Verbindlichkeiten, die vor dem Tag der Umwandlung entstanden sind, und zwar fuer einen Zeitraum von drei Jahren nach dem Tag der Umwandlung.
  • Steuerpflichten – man darf nicht vergessen, dem Finanzamt entsprechende Mitteilungen (z. B. umsatzsteuerliche Anmeldung ) zukommen zu lassen.

Lohnt es sich, ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln?

Auf diese Frage gibt es keine universelle Antwort. Viel haengt von der Situation und den Beduerfnissen des jeweiligen Unternehmers ab.

Unsere Erfahrung zeigt, dass wenn ein Unternehmer die Entwicklung seines Unternehmens in Betracht zieht oder es bereits deutlich ausgebaut ist, ist Umwandlung eine gute Wahl. Neben Beschraenkung der finanziellen Verantwortung fuer seine Handlungen gewinnt der Unternehmer auch die Möglichkeit, die Mittel zur Finanzierung seines Kapitals zu beschaffen. Die Ausuebung der Geschaeftstaetigkeit in Form einer Gesellschaft mit beschraenkter Haftung kann ebenfalls eine Imagebedeutung haben und ist in einigen Faellen sogar eine Anforderung, die von Investoren oder Geschaeftspartnern gestellt wird.

Auf den ersten Blick mag der Umwandlungsprozess kompliziert und teuer erscheinen. Trotzdem ist er oft weniger zeitaufwendig und kompliziert als die Gruendung einer neuen Gesellschaft und beispielsweise die Einbringung in diese Gesellschaft eines Einzelunternehmens als Sacheinlage.

Darueber hinaus ermöglicht die Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung, die Kontinuitaet der Rechte und Pflichten des umgewandelten Unternehmens aufrechtzuerhalten. Das bedeutet u.a., dass es nicht notwendig sein wird, die bisher von dem Einzelunternehmer abgeschlossenen Vertraege einzeln zu uebertragen.

Zusammenfassend: wenn Sie ein Einzelunternehmen betreiben und beabsichtigen, Ihr Geschaeft weiter zu entwickeln, kann sich seine Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschraenkter Haftung als eine gute Idee fuer Sie erweisen.

Angesichts der sich dynamisch aendernden Vorschriften und des Verfahrensdschungels empfiehlt es sich, die Wahl der optimalen Unternehmensform mit unserem Team erfahrener Berater zu konsultieren.

ERFAHREN SIE MEHR
Abonnieren Sie unseren Newsletter, um ueber die wichtigsten rechtlichen, finanziellen und stuerrechtlichen Fragestellungen auf dem Laufenden zu sein!
Jetzt abonnieren