In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Was unterliegt der sog. Wegzugsbesteuerung, d.h. Exit Tax?
  • Wann müssen Steuerpflichtige die Steueranmeldungen über die Höhe der Einkünfte aus nicht realisierten Gewinnen bei Finanzämtern einreichen?
  • Welche Steuersätze gibt es im Falle der Steuer auf Einkünfte aus nicht realisierten Gewinne?

Die Steuer auf Einkünfte aus nicht realisierten Gewinnen oder die sogenannte Wegzugssteuer ist eine Steuer, die erhoben wird, wenn ein Steuerpflichtiger seine steuerliche Ansässigkeit ändert oder sein Vermögen außerhalb Polens verlagert. Wenn Polen infolge des Umzugs eines Steuerpflichtigen das Recht auf „normale“ Besteuerung eines bestimmten Vermögens verliert, kommt die Wegzugssteuer ins Spiel.

 

Wer und wann ist von Exit Tax betroffen?

Natürliche und juristische Personen sollten das Risiko der Zahlung der Wegzugssteuer, d. h. der Steuer auf Einkünfte aus nicht realisierten Gewinnen, berücksichtigen. Entsprechende, ziemlich ähnliche Regelungen sind sowohl im Einkommensteuergesetz (im Weiteren: EStG-PL) als auch im Körperschaftsteuergesetz (im Weiteren: KStG-PL) enthalten.

Die Wegzugsbesteuerung gilt für die Verlagerung eines Vermögenswertes außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Polen, wodurch der Staat das Recht verliert, Einkünfte aus der Veräußerung dieses Vermögenswerts zu besteuern. Gleichzeitig muss der zu verlagernde Vermögenswert im Eigentum desselben Rechtsträgers bleiben. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Vermögen auf die ausländische Betriebsstätte des Steuerpflichtigen übertragen wird.

Die zweite Situation, in der die Exit Tax zur Anwendung kommt, ist die Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit eines Steuerpflichtigen, der bisher in Polen unbeschränkt steuerpflichtig war. Aufgrund der Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit eines Steuerpflichtigen verliert die Republik Polen das Recht auf Besteuerung von Einkünften aus der Veräußerung eines Vermögenswertes, das im Eigentum dieses Steuerpflichtigen steht.

Wichtig ist, dass im Falle einer Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit der Wegzugsbesteuerung in Bezug auf nichtbetriebliches Vermögen nur diejenigen Vermögenswerte unterliegen, die 

  • alle Rechte und Pflichten in einer Gesellschaft darstellen, die keine juristische Person ist,
  • Geschäftsanteile an einer Gesellschaft, Aktien und sonstige Wertpapiere darstellen, 
  • Derivate und Beteiligungen an Kapitalfonds darstellen,

sofern der Steuerpflichtige in den zehn Jahren vor dem Tag der Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit insgesamt mindestens fünf Jahre lang auf dem Gebiet der Republik Polen ansässig war.

 

Besteuerungsgrundsätze – was sagen polnische Exit Tax-Vorschriften über die Höhe der Steuer und Zahlungsfrist?

Im Falle der Steuer auf Einkünfte aus nicht realisierten Gewinnen gibt es zwei Steuersätze: 19% und 3%. Der niedrigere Steuersatz gilt nur für natürliche Personen und nur in einer Situation, in der der Steuerwert des Vermögenswerts nicht festgelegt wird. In der Praxis kommt ein höherer Steuersatz immer häufiger zur Anwendung.

Die Bemessungsgrundlage für die Wegzugsbesteuerung sind Einkünfte aus nicht realisierten Gewinnen, d. h. der Überschuss des Marktwerts eines Vermögenswerts, der am Tag seiner Verlagerung oder am Vortag der Änderung der steuerlichen Ansässigkeit ermittelt wird, über seinen Steuerwert.

Bei natürlichen Personen entsteht die Wegzugssteuerpflicht, wenn der Gesamtmarktwert der zu verlagernden Vermögenswerte mindestens 4.000.000 PLN beträgt. Bei Ehegatten in ehelicher Gütergemeinschaft gilt diese Grenze für beide Ehegatten gemeinsam.

Körperschaftsteuerpflichtige sind verpflichtet, bis zum 7. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Einkünfte aus nicht realisierten Gewinnen entstanden sind, Steueranmeldungen über die Höhe der Einkünfte aus nicht realisierten Gewinnen bei den Finanzämtern einzureichen. Sie müssen auch die fällige Steuer innerhalb dieser Frist entrichten.

Natürliche Personen sind verpflichtet, bis zum 7. Tag des Folgemonats eine Steueranmeldung für die Einkünfte aus nicht realisierten Gewinnen für den Monat einzureichen, in dem sie die oben genannte Grenze von 4.000.000 PLN überschritten haben. Wenn sie in den weiteren Monaten weiterhin andere Vermögenswerte ins Ausland verlagern, sollten sie auch für diese Monate weitere Steueranmeldungen einreichen.

Es ist erwähnenswert, dass nach der aktuellen Verordnung des Finanzministers vom 2. August 2023 die fällige Steuer, die sich aus den monatlichen Steueranmeldungen ergibt, die für Abrechnungszeiträume vom 1. Januar 2019 bis zum 30. November 2025 eingereicht werden, bis zum 31. Dezember 2025 gezahlt werden muss. Die Frist für die Zahlung der Exit Tax für natürliche Personen wurde daher verschoben.

Mit dieser Verordnung wurde jedoch eine Ausnahme davon eingeführt. Wenn der Steuerpflichtige vor dem 1. Dezember 2025 einen Vermögenswert verliert oder verloren hat, ist er verpflichtet, die Steuer bis zum 7. Tag des Monats zu zahlen, der auf den Monat folgt, in dem der Verlust des gesamten Vermögenswertes oder eines Teils davon eingetreten ist. Unter dem Verlust eines Vermögenswerts versteht man die Veräußerung eines Vermögenswerts, die Ausübung von Rechten aus abgeleiteten Rechten oder Derivaten oder jedes andere Ereignis, das zum Verlust des Eigentums oder des Rechts an einem Vermögenswert führt. Dies bedeutet, dass natürliche Personen in einigen Fällen bereits verpflichtet sind, die Wegzugssteuer zu zahlen.

Wenn Sie Zweifel haben, ob die Exit Tax auch für Sie gelten kann, sprechen Sie uns an und nehmen Sie unsere Leistungen in Anspruch. Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen.