Krzysztof CIESIELSKI
M&A and Corporate Advisory Director bei RSM Poland

Mit dem neuen Gesetzesentwurf des Gesetzes ueber die Kontrolle mancher Investitionen wird M&A wieder ein Thema. Kurz gesagt haenge die Zustimmung fuer die Durchfuehrung von Transaktionen von dem Leiter des Amtes fuer Wettbewerbs- und Verbraucherschutz ab. Diese Beschraenkung gelte fuer Investoren außerhalb der EU und des Europaeischen Wirtschaftsraums. Damit wird implizit gesagt, dass solche Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise darauf abzielen, Kapitalzufluesse aus Asien zu hemmen. Um es deutlich zu sagen:  die Vorschriften wirken sich zum Nachteil anderer wichtiger Investoren aus, z. B. aus den USA. Davon bleiben aber auch europaeische Laender wie Großbritannien nicht geschont. 

Objektiv gesehen kann solch eine Art Kontrolle der Investition (welche Schutz genannt wird) als richtig angesehen werden, in den Faellen, in denen es versucht wird, ein Unternehmen mit strategischer Bedeutung fuer Polen vor allem im öffentlichen Sektor zu uebernehmen. Ist es allerdings möglich, diesen Schutz mit dem privaten Geschaeft unter einen Hut zu bringen?

Epidemie ist fuer schuldig erklaert

Epidemie und die dadurch ausgelöste Krise wirken sich bestimmt darauf aus, wie sich der Wirtschaftsverkehr und das Funktionieren von Unternehmen gestalten. Man sollte jedoch nicht außer Acht lassen, dass die Krise mal zu Ende geht und dass alle nicht gleich davon betroffen sind. Fest steht, dass waehrend des Abschwungs der Wert von Unternehmen sinkt (dies gilt als einer der Argumente, welcher fuer die Einfuehrung der besprochenen Vorschriften spricht), aber sind wir alle davon betroffen? Es gibt schließlich Unternehmen, welche von der Krise gar nicht (oder geringfuegig) betroffen werden sowie diejenigen, die durch die Krise ihre Position staerken und deren Wert rasant steigt, wodurch ihr eventueller Verkauf zu wirtschaftlich guenstigen Konditionen erfolgen kann.

Es fehlt jedoch eine plausible Antwort auf die Frage, wieso unter dem Anschein der Epidemie neue Vorschriften eingefuehrt werden, welche die Freiheit in der Verwaltung von Privatvermögen begrenzen. Warum muessen Unternehmer, die ihr Geschaeft das ganze Leben lang gebaut haben und nicht selten den buerokratischen umstaendlichen Verpflichtungen die Stirn bieten mussten, am Ende ihres geschaeftlichen Weges einen anderen um die Zustimmung zum Verkauf von eigenem Vermögen bitten?

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Mit der vorgeschlagenen Novelle geht eine reale Gefahr einher, dass die Transaktionen der Investoren außerhalb der EU und des Europaeischen Wirtschaftsraums betraechtlich verzögert werden oder sogar diesen auf die Bremse gedrueckt wird. Wir erinnern daran, dass jeder Investor, obwohl nicht selten geduldig, nicht unendlich warten wird, da das Geld arbeiten muss.

Fragen ohne Antworten

Die Regierung will die Transaktionen ueberwachen und de facto diese erschweren, indem sie den Transaktionsparteien so gut wie nichts dafuer gibt. Es mangelt an Ausgewogenheit im Bereich der vorgeschlagenen Einschraenkungen. Es stellt sich nun die Frage –  warum können wir mit keinem solchen Szenario rechnen, dass eben der Staat zu einer der Transaktionsparteien wird und beispielsweise das Unternehmen zum Marktpreis kauft, ohne auf dessen Wertverlust infolge der Epidemie zu achten? Einerseits wuerde dies fuer eine größere Ausgewogenheit sorgen. Andererseits aber mag solch eine Lösung kontrovers sein – die Regierung nimmt letztlich das Geld aus der Tasche der durchschnittlichen Steuerpflichtigen, auf welche die Kosten solcher Transaktionen abgewaelzt werden.  Es bleibt noch eine weitere Frage zu beantworten – warum hat der Unternehmer die Folgen alleine zu tragen, wenn er abschlaegig beschieden wurde? Wenn er selbst einen Vorteil in der Durchfuehrung der Transaktion sieht, dann traegt eine negative Antwort des Leiters des Amtes fuer Wettbewerbs- und Verbraucherschutz dazu bei, dass dem Unternehmer den Gewinn genommen wird, den er erbringen haette können.

Kann man in diesem Zusammenhang mit Schadenersatzverfahren rechnen? Liegt der Kern der Maßnahmen eigentlich im Bereich des Schutzes, oder ist er ganz woanders zu suchen? Die im Rahmen des COVID-Hilfspakets vorgeschlagene und gewaehrte Unterstuetzung setzt sich zum großen Teil aus Schuldinstrumenten zusammen. Was passiert jedoch, wenn ein Unternehmen, welches auf die Unterstuetzung zurueckgreift, beim besten Willen nicht imstande ist, diese de facto in Anspruch zu nehmen und der Unternehmer einen negativen Bescheid von dem Leiter des Amtes fuer Wettbewerbs- und Verbraucherschutz erhaelt? Wird das Unternehmen in diesem Fall durch die Regierung wegen der Schulden zum Minimalwert uebernommen?

Zudem stellt sich eine goldrichtige Frage – was passiert mit denjenigen, die keine Unterstuetzung vom Staat erhalten und wegen der Krise vor der Wahl stehen – Liquiditaet oder Verkauf? Was passiert, wenn ein Investor, der außerhalb der EU oder des Europaeischen Wirtschaftsraums taetig ist, einen attraktiven und akzeptablen Preis dem Verkaeufer vorschlaegt, und dem Verkaeufer kein gruenes Licht von dem Amt fuer Konkurrenz- und Verbraucherschutz fuer die Durchfuehrung der Transaktion gegeben wird?

Wer ist davon betroffen?

Von dem Schutz sind Unternehmen betroffen, deren Einkuenfte auf dem Gebiet Polens einen Gegenwert von 10 Mio. EURO in einem von zwei Geschaeftsjahren vor der Absicht zur uebernahme ueberschreiten.

Der Schutz erstreckt sich auf alle Branchen die zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Gesundheit entscheidend sind, u.a:

  • öffentliche Gesellschaften;
  • IT-Entwickler, deren Software in den folgenden Bereichen unerlaesslich ist: Wasserversorgung, Bargeldversorgung, Kartenzahlung, Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Nahrungsmittelversorgung sowie Kraftwerke, welche fossile Brennstoffe nutzen, Krankenhaeuser, Transport im Luft-, Eisenbahn-, See-, Binnenschiffs- und Straßenverkehr, öffentlicher Verkehr;
  • Geschaeftstaetigkeit, die mit Strom, Gas, Treibstoffen, Telekommunikation, Verarbeitung von Nahrungsmitteln, Herstellung von Arzneimitteln, Chemikalien und Duengemitteln, Sprengstoffen, Waffen, Munition, sowie Erzeugnissen und Technologien, die von den Streitkraeften und der Polizei eingesetzt werden, zusammenhaengt.

Nicht alle Faelle sind gleich, es ist nicht immer der gleiche Grund, der die Investoren dazu veranlasst, eine Transaktion durchzufuehren. Manche Investoren stehen vor einem Zwangsverkauf. Es ist zu betonen, dass der Verkauf (ungeachtet der Gruende) selbst nicht immer eine Lösung ist – es gehören immer zwei dazu (der Verkaeufer und der Kaeufer). Dass jemand verkaufen will, heißt nicht automatisch, dass er einen entsprechenden Kaeufer findet. Und wenn die Regierung die Hindernisse in den Weg legt, kann ihm noch schwieriger fallen, einen bereiten Investor zu finden. Nicht selten haben die uebernahmen einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens. Dieser Aspekt steht jedoch angesichts derzeitiger Situation völlig außer Frage.

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