Sebastian GOSCHORSKI
Accounting & Payrol Partner bei RSM Poland

Infolge der Entscheidung des Finanzministeriums (MF) zur schnellstmöglichen Verkleinerung der Mehrwertsteuerluecke wurden eine neue Berichtsmethode (JPK_VAT) und die neueste Technologie zur Pruefung und Analyse von Daten eingefuehrt.

Das FM analysierte im Jahr 2018 ueber 4 Milliarden Rechnungen auf Basis von JPK_VAT-Dateien. Knapp 200 000 davon, die ein Mehrwertsteuervolumen von fast 400 Millionen PLN auswiesen, wurden als verdaechtig eingestuft. Allein im ersten Halbjahr 2018 wuchs das zu zahlende Steueraufkommen im Zuge der Korrektur von Mehrwertsteuererklaerungen nach erfolgten Pruefungen um fast eine halbe Milliarde Zloty an. Da die Software aktuell weiter optimiert wird, ist damit zu rechnen, dass das System im Jahr 2019 noch effektiver sein wird. Im Falle der Entdeckung von Diskrepanzen wird in jedem Fall eine E-Mail-Nachricht mit der Bitte um ueberpruefung versandt, und falls Fehler festgestellt werden – um die Korrektur der Steuererklaerung bzw. der JPK_VAT-Datei. Die Nachrichten werden per E-Mail oder SMS versandt. Darueber hinaus steht auch die Verhaengung einer Geldbuße in Höhe von 500 PLN fuer jeden festgestellten Verstoß im Raum.

Einige Worte zu JPK_VAT

Ein Standard Audit File besteht aus zwei Teilen. Der erste ist das JPK_VAT, d.h. ein Verzeichnis der bezogenen und erbrachten Leistungen, das von allen Unternehmern zwingend einzureichen. Das zweite Element, das auf Anforderung der Steuerbehörden in elektronischer Version vorgelegt wird, ist:

  • JPK_KR – mit Daten aus den Handelsbuechern,
  • JPK_WB – mit Daten von Kontoauszuegen,
  • JPK_MAG – mit Daten aus den Vorratslagern,
  • JPK_FA – mit Daten ueber Mehrwertsteuerrechnungen,
  • JPK_PKPIR – mit Daten aus der Einnahmenueberschussrechnung,
  • JPK_EWP – mit Daten aus der Einnahmenaufstellung.
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Die Einfuehrung von JPK_VAT hat fuer Unternehmer eine zusaetzliche Pflicht gegenueber den Steuerbehörden zur Folge. Aktuell muss jeder aktive Unternehmer sowohl die JPK_VAT-Datei, als auch die Steuererklaerungen VAT-7 bzw. VAT-7K einreichen. Dabei ist zu bedenken, dass JPK_VAT monatlich eingereicht werden muss, auch wenn der Steuerpflichtige die Umsatzsteuer vierteljaehrlich abrechnet. Wer als Unternehmer seine Leistungen innergemeinschaftlich erbringt oder Reverse-Charge-Transaktionen taetigt, muss außerdem die Meldungen VAT-UE oder VAT-27 fuer die betroffenen Monate vorlegen. So werden die Informationen sowohl in den Umsatzsteuererklaerungen als auch in der JPK_VAT-Datei uebermittelt, was eine Doppelung in einigen Aspekten bedeutet.

Einschraenkungen der JPK_VAT-Methode

Obwohl die JPK_VAT-Datei Daten ueber im VAT-Register aufgefuehrte Transaktionen (einschließlich der berechneten und faelligen Umsatzsteuersummen) enthaelt, kann sie in ihrer aktuellen Form die VAT-7-Erklaerung nicht ersetzen. Eine Weiterentwicklung von JPK_VAT ist auch deshalb erforderlich, weil die Dateien wichtige Informationen nicht enthalten, wie z.B. Angaben ueber die angeforderte Höhe des ueberschusses der Vorsteuer im Vergleich zur angefallenen Mehrwertsteuer, oder Daten zu Verguenstigungen beim Kauf von Registrierkassen.

Die Zukunft von JPK_VAT. Entwicklung hin zu JPK_VDEK

Anfang 2020 plant das Finanzministerium die Einfuehrung weiterer Lösungen in Bezug auf die Mehrwertsteuererklaerung und die Standard Audit Files. Dabei geht es um zusaetzliche Daten, die die Analyse und Kontrolle der Mehrwertsteuer durch die Steuerbehörden erleichtern sollen. Die gute Nachricht ist, dass die beiden Berichtsformen zusammengelegt werden und eine neue JPK-Struktur entsteht – JPK_VDEK. Gleichzeitig ist die neue Erklaerung aber deutlich ausfuehrlicher. Damit werden die bekannten Vordrucke VAT-7 und VAT-7K verschwinden. Dies soll den Absichten zufolge Zeit sparen, weil die Doppelung der Pflicht zur Einsendung und Pruefung von Daten wegfaellt. Die Steuerbehörden hingegen können die Daten schneller pruefen, wodurch die Rueckerstattung beschleunigt werden soll. Die negative Seite der neuen Lösung ist jedoch der Verzicht auf die Quartalsabrechnung von Steuerforderungen, wodurch ein Teil der Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, zukuenftige Ausgaben und Investitionen (z.B. in Sachanlagen) frei zu planen.

Angesichts dessen ist zu bedenken, dass die PCs des Finanzministeriums noch „dazulernen”, weshalb mit einem Ansturm an versendeten Anfragen direkt an die Steuerpflichtigen zu rechnen ist. Mit Sicherheit werden die Berichte immer detaillierter – dies soll die Steuereinziehung unterstuetzen und den Kampf mit Steuerhinterziehern vereinfachen. An dieser Stelle muss erwaehnt werden, dass Betriebspruefungen aktuell deutlich detaillierter als bisher ausfallen können und die Wahl des zu pruefenden Steuerpflichtigen auf analytischer Grundlage getroffen wird. Die meisten Daten stehen aber sicher erst nach den Sommerferien zur Verfuegung, wenn die neue Lösung bereits mit großen Schritten naht.

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