Przemysław POWIERZA
Tax Partner bei RSM Poland

Split Payment ist ein weites Thema. Man kann davon schreiben und schreiben. Nachfolgend finden Sie weitere Fragen, die in Bezug auf die Anwendung dieses Abrechnungssystems gestellt werden sowie die Antworten darauf. Ich gebe Ihnen keine 100% Sicherheit, dass nach der Lektuere der bisherigen Beitraege (Teil 1Teil 2Teil 3) die geteilte Zahlung Sie nicht mehr ueberrascht. Durch die Kenntnis der Anwendungsgrundsaetze der GZ können Sie jedoch Ihr Unternehmen besser fuehren und steuerliche Fallen ausweichen.

1. IST IM RAHMEN DER GZ DIE ZAHLUNG DER RECHNUNGEN OHNE UST. MÖGLICH?

Das Finanzministerium weist in seinen Erlaeuterungen deutlich darauf hin, dass man mittels von Split Payment keinen reinen Netto-Betrag begleichen kann. Dies gilt beispielsweise fuer Rechnungen, wo die Steuer nicht ausgewiesen wurde (Reverse Charge, steuerfreie Handlungen, Differenzbesteuerung). Sie erfuellen keine Voraussetzungen fuer Anwendung der geteilten Zahlung. In dem ueberweisungsfenster ist der Betrag anzugeben, der dem gesamten bzw. anteiligen Bruttoverkaufswert entspricht sowie der Betrag, der dem gesamten bzw. anteiligen Umsatzsteuerbetrag entspricht.

2. IST IM RAHMEN DER GZ DIE ZAHLUNG fuer den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kraftstoffen MÖGLICH?

Ja, bei der Anwendung der GZ kann man den Umsatzsteuerbetrag aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Kraftstoffen auf das USt-Bankkonto des Zahlungsverpflichteten einzahlen. Wie soll man dann das ueberweisungsfenster richtig ergaenzen? In dem Feld fuer den Betrag, der dem gesamten bzw. anteiligen Umsatzsteuerbetrag aus der mittels der GZ zu begleichenden Rechnung entspricht sowie in dem Feld fuer den Betrag, der dem gesamten bzw. anteiligen Bruttoverkaufswert entspricht ist der Steuerbetrag einzutragen, der mittels der GZ zu begleichen ist. In dem Feld fuer Rechnungsnummer hat der Unternehmer der Nummer des von dem Zahlungsverpflichteten in Bezug auf die Zahlung ausgestellten Belegs anzugeben. In dem Feld fuer Steuernummer des leistenden Unternehmers ist die Steuernummer des Steuerzahlers der Steuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Kraftstoffen einzutragen.

3. WAS KANN EIN ANREIZ FueR ANWENDUNG VON SPLIT PAYMENT SEIN?

Das Finanzministerium ermuntert stark zur Anwendung von Split Payment, deswegen sieht das Umsatzsteuergesetz zahlreiche Vorteile fuer diejenigen Steuerpflichtigen vor, die diese Abrechnungsform in Anspruch nehmen. Es sind: 

  • keine gesamtschuldnerische Haftung

Im Falle der Bezahlung mittels von Split Payment der Rechnungen fuer erworbene sog. empfindliche Waren (z.B. Kraftstoffe, Digitalkameras, SSD) uebernimmt der Leistungsempfaenger keine gesamtschuldnerisch Haftung mit dem leistenden Unternehmer fuer die Steuerrueckstaende aufgrund der Nichtabrechnung der geschuldeten Steuer auf die fuer diesen Steuerpflichtigen abgewickelte Lieferung. Dieser Ausschluss gilt bis Höhe des Betrags, der dem Steuerbetrag aus der erhaltenen Rechnung entspricht.

  • keine zusaetzliche Steuerschuld

Stellt die jeweilige Finanzbehörde das Recht auf Abzug der Vorsteuer aus den im Rahmen der GZ beglichenen Rechnungen in Frage, dann darf sie keine zusaetzliche Steuerschuld auf den im Rahmen der GZ gezahlten Steuerbetrag festlegen.

  • Nichtanwendung des 150% Satzes fuer Verzugszinsen

Entstehen die Umsatzsteuerrueckstaende fuer den Zeitraum, fuer welchen der Steuerpflichtige in der eingereichten Voranmeldung denjenigen Vorsteuerbetrag auswies, dessen zumindest 95% aus den von dem Steuerpflichtigen erhaltenen und unter Anwendung der GZ beglichenen Rechnungen resultieren, dann finden die Vorschriften fuer erhöhten Satz fuer Verzugszinsen keine Anwendung. ueberhöhen die Steuerrueckstaende zweimal die Vorsteuer, dann werden die erhöhten Saetze angewendet.

Die vorgenannten Vorteile gelten nicht fuer denjenigen Steuerpflichtigen, der davon Kenntnis hatte, dass die mittels von Split Payment beglichene Rechnung:

  • durch ein nicht vorhandenes Subjekt ausgestellt wurde;
  • die Geschaefte nachweist, die nicht abgewickelt wurden;
  • die Betraege enthaelt, die der Wahrheit nicht entsprechen;
  • die Scheingeschaefte sowie Rechtsgeschaefte nachweist, die den Vorschriften des Gesetzes nicht entsprechen bzw. auf ihren Missbrauch abzielen, die Rechtsgeschaefte nachweist, die den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht entsprechen sowie die Rechtsgeschaefte nachweist, bei welchen die Willenserklaerung gegenueber der anderen Partei mit ihrer Zustimmung scheinbar abgegeben wurde.
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  • Bonus fuer vorfristige Zahlung

Derjenige Unternehmer, der den gesamten Umsatzsteuerbetrag von dem USt-Bankkonto vor dem Ablauf der Zahlungsfrist begleicht, kann die Herabsetzung dieser Verbindlichkeit in Anspruch nehmen, die nach folgender Formel berechnet wird,

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wo:

S = Herabsetzungsbetrag

Z = geschuldete Steuer lt. USt-Voranmeldung

r = NBP-Referenzzinssatz geltend 2 Arbeitstage vor dem Zahlungstag;

n = Anzahl der Tage vor dem Faelligkeitstag (exklusive Tag der Lastschrift).

In der Wirklichkeit wird dieser "Bonus" in den meisten Faellen eher gering sein. Gleich erscheint also die Frage nach dem Sinn solch einer Ermunterung. Wenn sie klein ist, dann bildet sie keinen Beweggrund. Es ist zu beachten, dass dieser Bonus keine Entstehung der Einnahme fuer Zwecke der Ertragsteuern zur Folge hat.

  • beschleunigte Erstattung der Umsatzsteuer innerhalb von 25 Tagen

Gibt der Unternehmer samt der USt-Voranmeldung den Antrag auf Erstattung der Steuer auf sein USt-Bankkonto ab (d.h. er kreuzt das entsprechende Feld in der Pos. 68 an und unter Pos. 58 traegt er ein, welchen Betrag er auf das USt-Bankkonto zurueck bekommen möchte), ist das Finanzamt verpflichtet, die Steuer innerhalb von 25 Tagen zu erstatten. Diese Frist darf nicht verlaengert werden, sogar wenn die Begruendetheit der Steuererstattung in Frage gestellt wird.

 4. WIE HaeNGT DIE GZ MIT DER ERFORDERLICHEN SORGFALT ZUSAMMEN?

Die Zahlung fuer die Ware mittels von Split Payment kann zur Folge haben, dass die Finanzbehörde gegenueber dem Leistungsempfaenger annimmt, dass der Steuerpflichtige die erforderliche Sorgfalt einhielt. Man darf nicht vergessen, dass die Abwicklung der Zahlung im Rahmen der GZ nur eine der Voraussetzungen fuer erforderliche Sorgfalt ist und diese nicht ersetzt. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag: LINK.  

 5. KANN DIE BANK EINEN KREDIT BZW. EIN DARLEHEN MIT BESTELLUNG DES PFANDRECHTS AN DEN MITTELN AUF DEM UST-BANKKONTO GEWaeHREN?

Nein, die Mittel auf dem USt-Bankkonto duerfen weder Kredit noch Darlehen sichern.

 6. WIE KANN MAN EIN GIROKONTO SCHLIESSEN, MIT DEM EIN UST-BANKKONTO VERBUNDEN IST?

Der Unternehmer, der bei der jeweiligen Bank ein Girokonto hat, mit welchem nur ein USt-Bankkonto verbunden ist, soll bei dem Vorsteher des jeweiligen Finanzamtes einen Antrag auf ueberweisung der Mittel auf sein USt-Bankkonto bei einer anderen Bank stellen. Im Falle des Unternehmers, der bei der jeweiligen Bank mehrere Konten hat und nur eines davon schließen möchte, werden die Mittel von dem zu schließenden USt-Bankkonto auf ein anderes USt-Bankkonto bei dieser Bank ueberwiesen.

Das Finanzministerium versichert, dass es die Forderungen der Unternehmer wahrnimmt und die teilweise aenderung der Grundsaetze fuer Anwendung der geteilten Zahlung in Betracht zieht. Das Ministerium ueberlegt die Einfuehrung der Möglichkeit, von dem USt-Bankkonto sonstige öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten wie z.B. SV-Beitraege und Einkommensteuer zu begleichen. Darueber hinaus plant es auch die Anwendung von Split Payment zu erstrecken, z.B. auf Transaktionen mit Zahlungskarten. Dieses Problem erscheint z.B. beim Betanken des Dienstfahrzeugs. Die mit der Zahlungskarte abgewickelte Zahlung belastet das Bankkonto, sie ist also identisch mit der ueberweisung. Was mehr - der Empfaenger dieser ueberweisung ist im Voraus bekannt. Deswegen soll der Erhalt der Rechnung die Abrechnung solch einer Transaktion unter Anwendung der GZ ermöglichen. Das Ministerium bemerkt auch andere Hindernisse, u.a. die Einschraenkung bei der Anwendung der GZ im Falle von Abrechnungen in Fremdwaehrungen. Es erwaegt die Erstreckung der Anwendung der GZ auf die Zahlungen auf Waehrungskonten.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass obwohl die Anwendung von Split Payment freiwillig ist, wird jeder von uns wahrscheinlich frueher oder spaeter dazu gezwungen sein. Zahlen uns einige Geschaeftspartner fuer eine Lieferung oder sonstige Leistung im Rahmen der GZ und wir dagegen begleichen keine Eingangsrechnungen in diesem System, dann waechst der Saldo der auf dem USt-Bankkonto gesammelten Mittel. Um die Liquiditaetsprobleme zu vermeiden, entscheiden wir uns vermutlich fuer Nutzung dieser Mittel und Abwicklung der Zahlung mittels von Split Payment. Es ist vergleichbar mit dem sog. Dominoeffekt.

Darueber hinaus kann man aufgrund der Analyse der aktuellen „aggressiven” Politik des Finanzministeriums, die grundsaetzlich auf die Staerkung des Umsatzsteuersystems abzielt, vermuten, dass diese Anwendungsfreiwilligkeit der GZ mit der Zeit abgeschafft wird. Das Finanzministerium wartet immer noch auf die Entscheidung der Europaeischen Kommission ueber die zwingende Notwendigkeit der Anwendung der GZ in manchen Branchen, z.B. in der Kraftstoff-, Bau- oder Elektronikindustrie. Höchst wahrscheinlich wird sie im Dezember getroffen. Natuerlich heißt die Akzeptanz der Kommission keine automatische Einfuehrung der obligatorischen GZ fuer bestimmte Branchen bereits ab 2019. Der Steuerpflichtige muss doch Zeit fuer Analyse der Rechtsvorschriften und Vorbereitung auf steuerliche aenderungen haben.

Als Zusammenfassung: es scheint mir, dass ich die meisten Zweifel besprach, die bisher aufgrund der Einfuehrung des neuen Abrechnungssystems, d.h. der geteilten Zahlung erschienen. Trotzdem gilt das Thema von Split Payment nicht als endgueltig geschlossen. Sollten irgendwelche aenderungen der Anwendungsgrundsaetze der GZ eingefuehrt werden, werden sie bestimmt von unseren Experten besprochen. Deswegen besuchen Sie unsere Webseite.

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