In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Was sind Bestätigungsleistungen?
  • Ist Abschlussprüfung eine Bestätigungsleistung?
  • Was sind die beliebtesten Bestätigungsleistungen, die Unternehmen an Wirtschaftsprüfer vergeben?

Im heutigen wirtschaftlichen Umfeld spielen Wirtschaftsprüfer eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Zuverlässigkeit und Transparenz von Angaben und sie reagieren auf die wachsenden Erwartungen des Marktes und der lokalen und internationalen Regulierungsbehörden. Die Nachfrage nach spezialisierten Bestätigungsleistungen, die von professionellen Wirtschaftsprüfern erbracht werden, steigt stetig, vor allem, weil sie eine der wichtigsten Methoden zur Bestätigung der Qualität und Zuverlässigkeit der von Unternehmen vorgelegten finanziellen und nichtfinanziellen Informationen sind.

 

Welche Tätigkeiten fallen unter Bestätigungsleistungen?

Bestätigungsleistungen umfassen eine breite Palette von Leistungen mit unterschiedlichem Umfang. Dazu gehören:

  • Prüfungstätigkeiten,
  • Bestätigungsleistungen, die keine Prüfungstätigkeiten sind (Leistungen, die nicht ausschließlich den Wirtschaftsprüfern vorbehalten sind),
  • prüfungsnahe Leistungen,

Als Bestätigungsleistungen, bei denen es sich um Prüfungsleistungen handelt und die daher nur von einem Wirtschaftsprüfer erbracht werden können, gelten nach dem Gesetz über Wirtschaftsprüfer, Prüfungsgesellschaften und öffentliche Aufsicht:

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Welche Leistungen können nur von Wirtschaftsprüfern erbracht werden?

Die dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer vorbehaltenen Bestätigungsleistungen dienen der Glaubhaftmachung u.a. von Finanzinformationen, nichtfinanziellen Informationen, Systemen und Prozessen. Der Wirtschaftsprüfer erstellt auf der Grundlage der bei der Durchführung der Prüfungshandlungen erlangten Nachweise eine Bewertung, die dann in den Bericht über die erbrachte Leistung aufgenommen wird.2

Die vorgenannten sonstigen Bestätigungsleistungen des Wirtschaftsprüfers können u.a.: 

sein.

 

Wie sind sonstige Bestätigungsleistungen und prüfungsnahe Leistungen durch Nationale Standards zu Assurance-Aufträgen geregelt?

Als Bestätigungsleistungen, die keine Prüfungen oder prüferische Durchsichten vergangenheitsorientierter Finanzinformationen sind, gelten auch Leistungen, die auf der Grundlage der Nationalen Standards zu Assurance-Aufträgen (KSUA) 3000 (Z)  Betriebswirtschaftliche Prüfungen, die keine Prüfungen oder prüferische Durchsichten vergangenheitsorientierter Finanzinformationen sind erbracht werden.

Die beliebtesten Bestätigungsleistungen, die von Wirtschaftsprüfern auf Grundlage von KSUA erbracht werden, sind Leistungen nach den folgenden Regelungen:

Bestätigungsleistungen, die keine Prüfungstätigkeiten sind, sind in Art.136 § 2 des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Prüfungsgesellschaften und öffentliche Aufsicht definiert und dürfen erst dann erbracht werden, nachdem der Prüfungsausschuss eine angemessene Bewertung der Gefährdungen und Garantien für die Unabhängigkeit vorgenommen hat.5

Bestätigungsleistungen, die keine Prüfungstätigkeiten sind, umfassen u.a.:

  • Durchführung einer Due Diligence in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Organisation,
  • Überprüfung der Konsolidierungspakete,
  • Bestätigung der Einhaltung von Bedingungen für abgeschlossene Darlehensverträge oder andere Verträge im Zusammenhang mit der Finanzierung, die auf der Grundlage der Analyse von Finanzinformationen aus den von der jeweiligen Prüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschlüssen oder aus Zwischenabschlüssen erfolgt,
  • Bestätigungsleistungen im Bereich der Berichterstattung über Corporate Governance, Risikomanagement und soziale Verantwortung von Unternehmen.6

Zu den Bestätigungsleistungen gehören auch prüfungsnahe Leistungen, die in der Durchführung vereinbarter Prüfungshandlungen bestehen, für die der Zweck, der Umfang der Tätigkeiten und die Art und Weise ihrer Durchführung festgelegt wurden. Eine Beschreibung der durchgeführten Prüfungshandlungen (und deren Ergebnis) wird dann in den Bericht über die erbrachte Leistung aufgenommen.7

Es ist erwähnenswert, dass der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der vereinbarten Prüfungshandlungen kein Prüfungsurteil abgibt und der Leistungsumfang selbst nicht die Einholung einer Prüfungssicherheit durch den Mandanten umfasst. Der Bericht enthält jedoch die vom Wirtschaftsprüfer gesammelten Feststellungen zu den Finanzinformationen des Unternehmens und wird – es sei daran erinnert – der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht. Sowohl die Prüfungshandlungen, die Gegenstand des Berichts sind, als auch die Rechtsträger, die berechtigt sind, sich mit seinem Inhalt vertraut zu machen, werden in diesem Fall individuell von dem Unternehmen und dem Wirtschaftsprüfer festgelegt. 

Der Umfang einiger prüfungsnaher Leistungen wird durch die Nationalen Standards zu prüfungsnahen Leistungen (KSUP) definiert. Dies können z.B. folgende Standards sein:

  • Nationaler Standard zu prüfungsnahen Leistungen (KSUP) 4400 (Z) Aufträge zur Durchführung vereinbarter Prüfungshandlungen bezüglich Finanzinformationen,
  • Nationaler Standard zu prüfungsnahen Leistungen (KSUP) 4401 Vereinbarte Prüfungshandlungen in Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, die Erstellung eines Prospekts erfordern,
  • Nationaler Standard zu prüfungsnahe Leistungen (KSUP) 4410 Aufträge zur Erstellung von Abschlüssen.

 

Wann ist die Inanspruchnahme der Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers von Vorteil?

Wirtschaftsprüfer unterstützen zwar Unternehmen bei der Umsetzung vieler Projekte, aber – was zu beachten ist – die Vorschriften sehen auch bestimmte Leistungen vor, die Wirtschaftsprüfer für das geprüfte Unternehmen nicht erbringen dürfen. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ist es einem Wirtschaftsprüfer untersagt, u.a. folgende Leistungen zu erbringen:

  • bestimmte Steuerberatungsleistungen,
  • Leistungen, mit denen eine Teilnahme an der Führung oder an Entscheidungen des geprüften Unternehmens verbunden ist,
  • Buchhaltung und Erstellung von Unterlagen der Rechnungslegung und von Abschlüssen,
  • bestimmte juristische Leistungen,
  • Gestaltung und Umsetzung interner Kontroll- oder Risikomanagementverfahren, die bei der Erstellung und/oder Kontrolle von Finanzinformationen oder Finanzinformationstechnologiesystemen zum Einsatz kommen,
  • Leistungen im Zusammenhang mit der internen Revision des geprüften Unternehmens.8

Wenn Sie jedoch die Bestätigungsleistungen eines Wirtschaftsprüfers in Anspruch nehmen müssen oder möchten, lohnt es sich, sich unverzüglich an erfahrene und qualifizierte Spezialisten zu wenden. Eine professionelle Unterstützung durch ISA- und ISAE-Experten stellt sicher, dass der Prozess reibungslos und in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen abläuft.

1Art. 2 Nr. 7 des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Prüfungsgesellschaften und öffentliche Aufsicht

2Art. 2 Nr. 5 des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Prüfungsgesellschaften und öffentliche Aufsicht

3Art. 223 des Handelsgesetzbuches

4Art. 559 § 1 des Handelsgesetzbuches

5Art. 136 § 3 des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Prüfungsgesellschaften und öffentliche Aufsicht

6Art. 136 § 2 des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Prüfungsgesellschaften und öffentliche Aufsicht

7Art. 2 Nr. 6 des Gesetzes über Wirtschaftsprüfer, Prüfungsgesellschaften und öffentliche Aufsicht

8Art. 5 Abs. 5 Unterabs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission