Die “Voorjaarsnota 2025” der Regierung Schoof enthält Änderungsvorschläge zur Erbschafts-, Schenkungs- und Einkommenssteuer, die sich unter anderem auf die Vermögensstrukturierung auswirken werden. Im Folgenden heben wir einige wichtige davon hervor.

1. Einsparungen bei der Erbschaftssteuer durch eine ungleichmäßige Gemeinschaft

Die Regierung will eine Maßnahme in den Steuerplan 2026 aufnehmen, die vorsieht, dass die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer erhoben wird, wenn ein Steuerpflichtiger mehr als 50 % auf die Auflösung einer Gütergemeinschaft mit ungleichen Anteilen oder auf der Grundlage einer ungleichen Aufrechnungsklausel erhält. Dank einer ungleichen Anspruchs- bzw. Aufrechnungsvereinbarung kann der Nachlass des - voraussichtlich - zuerst sterbenden Partners unter Umständen erheblich reduziert werden. Dadurch kann ein Großteil des Vermögens güterrechtlich unversteuert übertragen werden und eine steuerliche Übertragung nach dem Erbrecht wird minimiert.

Anlass für diese Maßnahme ist ein Urteil des Obersten Gerichts, aus dem folgt, dass Erbschaft- oder Schenkungsteuer nur in Ausnahmefällen, nämlich bei fraus legis, erhoben werden kann. Diese Gesetzesänderung wird auf internetconsultatie.nl zur Konsultation veröffentlicht.

  • Bitte beachten Sie: Es ist noch nicht klar, wie die Maßnahme genau funktionieren wird. Auch nicht, ob es ein Übergangsgesetz geben wird. Es scheint möglich, dass die Regelung auch für ungleiche Lebensgemeinschaften oder Aufrechnungsklauseln gilt, die vor 2026 geschlossen wurden.

2. „Box III, Einkommensteuer: höhere Pauschalabgabe und Reduzierung des Steuerfreibetrags

Um die Verschiebung der Umsetzung des „Wet Werkelijk Rendement“ („WWR“) bis 2028 zu finanzieren, will die Regierung die pauschale Rendite auf andere Vermögenswerte erhöhen und das Steuerfreibetrag reduzieren. Die Kapitalerträge für sonstige Wirtschaftsgüter betragen im Jahr 2026 immerhin 7,78 % (2025: 5,88 %) und das Steuerfreibetrag 51.396 € (2025: 57.684 %).

  • Wenn das Kapitaleinkommen in „Box III“ höher ist als das realisierte Einkommen – Achtung: ohne Abzug von Kosten und unter Berücksichtigung von Wertänderungen – kann die Berufung auf die Widerlegungsregel zu einer Ermäßigung Ihrer Einkommensteuer in „Box III“ führen. Auch eine andere Strukturierung des Vermögens kann mitunter eine Lösung sein.

3. Anpassung der Schenkungs- und Erbschaftsteuer für leibliches Kind

Die Ungleichbehandlung leiblicher Kinder gegenüber rechtlichen Kindern bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer wird beendet. Dieser Vorschlag folgt auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, der entschied, dass steuerlich nicht zwischen innerhalb oder außerhalb der Ehe geborenen Kindern unterschieden werden darf.

Kinder, die in der Ehe geboren werden, gelten von Rechts wegen als rechtliche Kinder. Für uneheliche Kinder ist die rechtliche Anerkennung erforderlich, um als eheliches Kind zu gelten. Nach dieser Änderung ist diese Anerkennung nicht mehr notwendig, damit ein leibliches Kind an der Befreiung und den niedrigen Sätzen für Kinder bei der Schenkungs- und Erbschaftsteuer teilhaben kann.

4. Erbschaftsteuer: Verlängerung der Frist für die Steuererklärung und Erleichterung der Steuerzinsen

Die aktuelle Frist für die Erbschaftsteuererklärung beträgt acht Monate nach dem Tod. Diese Frist erweist sich oft als zu kurz, um eine korrekte und vollständige Erklärung abzugeben. Die Regierung will daher die Frist verlängern, wie lange sie sein wird, ist noch nicht bekannt. Die Regierung will auch die Steuerregelung für die Erbschaftssteuer lockern. Weicht die Veranlagung von der Steuererklärung ab, werden Steuerzinsen auf den gesamten Steuerbetrag fällig, auch wenn die Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wird. Es ist beabsichtigt, in diesen Fällen nur insoweit Steuerzinsen zu berechnen, als die Veranlagung von der Steuererklärung abweicht.