In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Wann gilt der Jahresabschluss als festgestellt?
- Wer unterzeichnet die Feststellung des Jahresabschlusses?
- Wird jeder Jahresabschluss der Prüfung unterzogen?
Nach dem Rechnungslegungsgesetz haben die im Landesgerichtsregister eingetragenen Unternehmen 3 Monate Zeit nach dem Bilanzstichtag, um den Jahresabschluss aufzustellen, und 6 Monate, um ihn durch das zuständige Organ festzustellen. Wie sieht das Schritt für Schritt aus?
Bei Unternehmen, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht (d. h. am 31. Dezember endet), läuft die Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses am 30. März des Folgejahres ab. Die Frist für die Feststellung des Jahresabschlusses für ein bestimmtes Jahr endet somit am 30. Juni.
Von wem wird ein Jahresabschluss festgestellt?
Vor der Feststellung des Jahresabschlusses sollte das Unternehmen zunächst Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Dokumente zuverlässig und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften erstellt wurden. Erstens sollte der aufgestellte Abschluss detailliert analysiert und auf seine inhaltliche und formale Richtigkeit geprüft werden. Einige Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, zu diesem Zweck eine gründliche Wirtschaftsprüfung durchzuführen, aber auch Unternehmen, denen die polnischen Vorschriften diese Anforderung nicht vorschreiben, können (und entscheiden sich oft dafür), zu diesem Zeitpunkt die Unterstützung von professionellen Wirtschaftsprüfern in Anspruch zu nehmen.
Zweitens muss ein Unternehmen, das sich für die Feststellung des Abschlusses vorbereitet, die relevanten Dokumente zusammentragen (wie z. B. den Lagebericht, in dem die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Aussichten für die weitere Entwicklung des Unternehmens dargestellt werden). Schließlich sollte auch darauf geachtet werden, dass alle Mitglieder des Feststellungsorgans ausreichend Zeit haben, sich mit den Unterlagen vertraut zu machen, bevor sie weitere Schritte unternehmen.
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Das Feststellungsorgan ist ein Organ, das befugt ist, den Jahresabschluss des Unternehmens:
- kraft Gesetzes,
- aufgrund des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung,
- aufgrund des Eigentumsrechts
festzustellen.
Bei Kapitalgesellschaften ist das Feststellungsorgan in der Regel die ordentliche Gesellschafterversammlung oder die außerordentliche Gesellschafterversammlung, und bei Personengesellschaften (mit Ausnahme von Kommanditgesellschaften auf Aktien) sowie bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts alle Gesellschafter.
Im Falle einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens gilt der Jahresabschluss der Zweigniederlassung als festgestellt, wenn der Jahresabschluss der Muttergesellschaft festgestellt wird (sofern er die Daten dieser Zweigniederlassung enthält).
Warum ist die Einreichung und Feststellung des Jahresabschlusses eines Unternehmens wichtig?
Die Nichtfeststellung des Jahresabschlusses durch ein befugtes Organ kann schwerwiegende Folgen für die Geschäftseinheit haben. Ein Unternehmen, das dieser Verpflichtung nicht nachkommt, verstößt gegen das Gesetz, was zur Verhängung von Verwaltungs- und Geldstrafen führen kann. Ein nicht rechtzeitig festgestellter Jahresabschluss kann auch die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Unternehmens in den Augen von Geschäftspartnern, Investoren oder Finanzinstituten beeinträchtigen, die Beschaffung externer Finanzierung behindern und sich negativ auf die Entwicklungspläne des Unternehmens auswirken.
Es ist auch erwähnenswert, dass das Unternehmen im Falle der Nichtfeststellung des Jahresabschlusses Schwierigkeiten haben kann, andere formelle Verpflichtungen zu erfüllen und eine Reihe von Schlüsselaktivitäten durchzuführen:
- Erst nach Feststellung des Jahresabschlusses ist es möglich, den Gewinn des Unternehmens zu verteilen oder seinen Verlust zu decken,
- Wenn der Jahresabschluss einer obligatorischen Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterlag, darf das Finanzergebnis erst dann verwendet bzw. gedeckt werden, nachdem:
- ein (uneingeschränkter bzw. eingeschränkter) Bestätigungsvermerk erteilt worden ist,
- der Jahresabschluss durch das zuständige Organ festgestellt worden ist.
- Die Verteilung oder Deckung des Finanzergebnisses, die ohne Erfüllung der oben genannten Voraussetzung erfolgt, ist von Rechts wegen ungültig.
FAQ zur Feststellung von Jahresabschlüssen
Ja – jedes Unternehmen, das im Landesgerichtsregister (KRS) eingetragen ist, ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen einen Jahresabschluss aufzustellen und festzustellen.
Nein – nur einige Unternehmen, die bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen, sind verpflichtet, die Abschlussprüfung durchführen zu lassen.
Nein – sobald der Jahresabschluss festgestellt wurde, kann er nicht mehr geändert werden, weil er zum endgültigen Dokument wird. Es ist jedoch möglich, im folgenden Jahr Änderungen an den Finanzdaten des Jahresabschlusses vorzunehmen und die Daten des Vorjahres zu korrigieren, wenn der Fehler als wesentlich behandelt wurde.