Hunderte USt.-Rechnungen, die jeden Monat von inländischen und ausländischen Subjekten sowohl erhalten, als auch an diese ausgestellt werden. Umsatzsteuerfreie Umsätze, Umsätze mit verschiedenen Steuersätzen, innergmeinschaftliche Umsätze und Importumsätze – bei so vielen, für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Umsatzsteuer relevanten Geschäftsvorfällen kann ein Fehler leicht begangen werden. 

 

Mit unserer VAT-Compliance-Dienstleistung helfen wir Ihnen, dies unter Kontrolle zu bekommen. Ihre Rolle beschränkt sich auf Übermittlung Ihrer Buchungsbelege – den Rest machen wir für Sie! Die Richtigkeit der übermittelten Unterlagen wird von uns überprüft, VAT-Register werden angefertigt sowie entsprechende Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellt und beim zuständigen Finanzamt eingereicht.

 

Was ist VAT Compliance?

Eine zunehmend beliebte Lösung, insbesondere unter den ausländischen Steuerpflichtigen, die in Polen nur für umsatzsteuerliche Zwecke registriert sind, ist VAT Compliance.

Das ist eine umfassende Dienstleistung, die auf der Implementierung der umsatzsteuerlichen Regelungen im Unternehmen und Erfüllung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen beruht. Bei der Nutzung dieser Lösung kann sie ein Unternehmer an eigene Bedürfnisse/Erwartungen entsprechend anpassen. Er erhält erforderliche Daten zur Erfassung in den Handelsbüchern der Gesellschaft mit dem minimalen Einsatz der eigenen Mitarbeiter, wodurch die Unternehmenskosten gesenkt werden. Entscheidet sich ein Unternehmer für solch eine Form der Zusammenarbeit, dann trägt er anstatt der Kosten für Einstellung und Schulung der eigenen Mitarbeiter nur die Kosten für einen externen Dienstleister (Berater), die von der Anzahl der bereitgestellten Belege und dem tatsächlichen Zeitaufwand für die Erstellung der USt-Abrechnungen und Kommunikation mit dem Finanzamt abhängig sind.

 

VAT Compliance umfasst:

  • Unterstützung bei der umsatzsteuerlichen/mehrwertsteuerlichen Registrierung,
    Führung der VAT-Register (Berechnung der Umsatzsteuer aufgrund der durchgeführten Umsätze auf Basis von bereitgestellten Informationen und Belegen),
  • Erstellung der Steuererklärungen und Zusammenfassenden Meldungen und ihr Versand an Finanzämter,
  • Unterstützung bei der Beantragung der Umsatzsteuererstattung,
  • Unterstützung bei steuerlicher Nachprüfung, Außenprüfungen, Steuerverfahren.
     

VC-Outsourcing – Vorteile für das ganze Unternehmen

 Ersparnisse

  • Keine Notwendigkeit der Anpassung bzw. Änderung der FiBu-Software im Bereich der USt-Abrechnungen,
  • Vermeiden der potentiellen Rechtsstreite mit den Finanzbehörden aufgrund eines mangelnden Verständnisses der polnischen Regelungen,
  • Minimierung der Kosten für Schulung der Mitarbeiter im Bereich des polnischen Steuerrechts.
     

Professionalismus

  • erfahrene Experten mit Fachkenntnissen im Bereich des polnischen Steuerrechts,
  • Möglichkeit der Inanspruchnahme der laufenden Beratung im Bereich der Umsatzsteuer im Falle der eventuellen Probleme.
     

Effektivität

  • Möglichkeit der Konzentration auf das Kerngeschäft,
  • Verbesserung der USt-Abrechnung,
  • die internationale Beratungsgesellschaft ermöglicht eine effektive Aufnahme der Zusammenarbeit mit den Steuerberatern aus anderen Ländern,
  • ein externes Team heißt einen objektiven Blick auf die ausgeübte Wirtschaftstätigkeit und eine breite Perspektive aufgrund der Spezialisierung auf USt-Abrechnungen und Zusammenarbeit mit vielen Branchen,
  • Entlastung der Mitarbeiter.
     

Sicherheit

  • Unterstützung von qualifizierten Steuerberatern,
  • sichere Datenübertragung.
     

Reicht ein FiBu-Team aus?

Die Wirtschaftswirklichkeit und somit auch das Steuerrecht werden immer mehr komplex. Bestimmte Steuergebiete in dem jeweiligen Unternehmen bedürfen einer Fachunterstützung (die Buchhalter/-innen sind nicht mehr „für alles” zuständig).

Die größten Vorteile des Outsourcings der USt-Abrechnungen aus Sicht der Buchhalter eines Unternehmens sind:

  • Konzentration auf Führung der Handelsbücher und Berichterstattung für interne Zwecke,
  • fehlende Notwendigkeit, die Steuervorschriften gründlich zu analysieren,
  • Übernahme der Kommunikation mit den Finanzbehörden durch den leistenden Unternehmer.

Die Sache wird noch mehr kompliziert, falls das jeweilige Unternehmen die Umsätze durchführt, welche der Besteuerung mit der Umsatzsteuer in einem anderen Staat unterliegen. Dann entsteht die Notwendigkeit, sich an die ausländischen Regelungen im Bereich der Umsatzsteuer anzupassen (VAT Compliance).

Das interne FiBu-Team kann aufgrund der Unterschiede im Steuerrecht und Sprachbarriere nicht imstande sein, das Unternehmen ordnungsgemäß in einem anderen Staat umsatzsteuerlich zu registrieren und dann seine USt-Abrechnungen dort durchzuführen. Probleme bereitet auch die laufende Kommunikation mit den Finanzbehörden.

 

Abrechnung der Umsatzsteuer durch ein internes FiBu-Team

Die Sorge um eine ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich der Umsatzsteuer gehört zu den Pflichten des FiBu-Teams eines Unternehmens.

Solch eine Lösung hat folgende Vorteile:

  • Ersparnisse – es ist nicht notwendig, externe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen,
  • Abwicklung der Sache durch das Team, das die Unternehmenslage besser als irgendwelche Außenstehende kennt,
  • einen erleichterten Informationsfluss zwischen dem FiBu-Team, den operativen Abteilungen/Teams und dem Management.
     

Wir sorgen für Ihre Abrechnungen der Umsatzsteuer in Polen

Aufgrund der Entscheidung über die Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit in Polen entsteht in der Regel die Notwendigkeit, sich in der Republik Polen umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Für ausländische Unternehmer ohne polnische Steuerrechts- und Sprachkenntnisse sind sowohl die Registrierung selbst als auch die nachherige laufende steuerliche Abrechnungen meistens eine große Herausforderung. Die sich schnell ändernden Rechtsvorschriften (grundsätzlich im Bereich der immer umfangreicheren und ausführlicheren Berichterstattung) sind für ausländische Unternehmer ein Hindernis, das die Konzentration auf den Gegenstand des Unternehmens erschwert. Die rechtzeitige Vorbereitung der erforderlichen Daten und Aktualisierung der Kenntnisse im Bereich der Umsatzsteuer können mit einem unverhältnismäßig hohen Zeit- und Arbeitsaufwand zusammenhängen. Eine ideale Lösung für solche Unternehmer ist die Inanspruchnahme der VAT Compliance, die auf der Umsetzung der polnischen Regelungen über Umsatzsteuer in der Gesellschaft und Erfüllung der Pflichten einen Umsatzsteuerpflichtigen gegenüber den Finanzbehörden in Polen mit Hilfe der externen Experten beruht.

Einige Fakten über USt-Abrechnungen in Polen:

2020 wurde das polnische USt-Abrechnungssystem als am komplexesten und zeitaufwendigsten unter allen OECD-Mitgliedsländern beurteilt.

Die Besteuerung mit der Umsatzsteuer in Polen ist für Steuerpflichtige problematisch, was durch die Tatsache belegt werden kann, dass sich die meisten Steuervorbescheide gerade auf diese Steuer beziehen.

Die USt-Abrechnungen gelten in einem Unternehmen als ein relevanter Bereich, denn sie betreffen praktisch alle Umsätze, finden laufend (d.h. jeden Monat) statt und werden am häufigsten durch die Finanzbehörden geprüft.

Worauf beruht unsere Unterstützung im Bereich der Umsatzsteuer?

  • Wir unterstützen unsere Mandanten bei der umsatzsteuerlichen/mehrwertsteuerlichen Registrierung.
  • Wir führen VAT-Register aufgrund der erhaltenen Daten und Unterlagen sowie geben die Steuererklärungen und Steuermeldungen ab.
  • Wir helfen unseren Mandanten bei der Umsatzsteuererstattung.
  • Wir kontaktieren die Finanzbehörden und erteilen ihnen erforderliche Informationen im Falle der amtlichen steuerlichen Vorprüfungen, Außenprüfungen und Steuerverfahren.
  • Wir beraten die Mandanten steuerlich im erforderlichen Maße, falls in der Gesellschaft die Probleme identifiziert werden, die über den Leistungsumfang der VAT Compliance hinausgehen.

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