Der Immobilienmarkt ist eines der dynamischsten und finanziell anspruchsvollsten Wirtschaftssegmente. Jede Entscheidung – egal ob es sich um den Kauf, den Verkauf, den Ausstieg aus der Investition oder die laufende Verwaltung von Immobilien handelt – zieht eine Reihe von steuerlichen Konsequenzen nach sich, die die Rentabilität des gesamten Unternehmens erheblich beeinträchtigen können.
Steuerberatung für Immobilien umfasst ein breites Spektrum an Tätigkeiten
Aufgrund der zahlreichen Herausforderungen – des sich verändernden regulatorischen und wirtschaftlichen Umfelds, der steigenden Finanzierungskosten und der zunehmend restriktiven Haltung der polnischen Finanzbehörden, mit denen die Immobilienbranche heute konfrontiert ist, wird es für viele Steuerpflichtige notwendig, die Hilfe von Steuerberatern in Anspruch zu nehmen, die sich mit dem lokalen Markt und den Vorschriften gut auskennen und in jeder Phase der Investition eine umfassende Unterstützung bieten.
Das Team von RSM Poland verfügt über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich, findet sich problemlos in der Welt der steuerlichen Komplexitäten wieder und berät regelmäßig und zuverlässig nicht nur polnische und ausländische Immobilieneigentümer und Investoren, sondern auch Unternehmen, die auf dem polnischen Immobilienmarkt tätige Eigentümer unterstützen, einschließlich Verwaltungsgesellschaften.
Damit die Kommunikation reibungslos verläuft und keine Unklarheiten aufkommen, bieten wir unsere Unterstützung in drei Sprachen an: auf Polnisch, Englisch und Deutsch.
Unsere umfassende Steuerberatung erstreckt sich auf alle Arten von Immobilien und deckt die gesamte Abfolge der damit verbundenen Tätigkeiten ab: vom Erwerb über die Nutzung und Verwaltung bis hin zum Verkauf oder Ausstieg aus der Investition. Wir bieten also eine ständige und zuverlässige Unterstützung, indem wir als vertrauenswürdiger Geschäftspartner handeln, lästige Fragen beantworten und den sich ändernden Bedürfnissen in jeder Phase des Betriebs der Immobilie gerecht werden.
Kauf und Verkauf einer Immobilie vs. Abrechnung der Umsatzsteuer
Im Rahmen unserer Unterstützung, die auch steuerliche Abrechnungen umfasst, analysieren wir, ob der vom Steuerpflichtigen geplante Kauf oder Verkauf von Immobilien der Umsatzsteuer unterliegt bzw. ob es möglich ist, die Befreiung in diesem Zusammenhang in Anspruch zu nehmen. Die Steuerberater von RSM Poland ermitteln, welche steuerlichen Folgen mit den Tätigkeiten des Unternehmens zusammenhängen, und prüfen auch sorgfältig die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs und beurteilen die mit einer bestimmten Transaktion verbundenen steuerlichen Risiken.
Unterstützung bei Ermittlung, ob die Transaktion der Umsatzsteuer oder Steuer auf zivilrechtliche Handlungen unterliegt
Wir prüfen im Detail die geplanten Transaktionen, wodurch wir Zweifel daran eindeutig klären können, ob der Verkauf oder Kauf von Immobilien die Zahlung der Umsatzsteuer oder der Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC) erfordert. Auf diese Weise minimieren wir das Risiko von fehlerhaften Abrechnungen und unnötigen Kosten sowie möglichen Problemen und Streitigkeiten mit den polnischen Finanzbehörden. Dank der Empfehlungen unseres Teams können Unternehmen Sicherheit gewinnen, dass die Transaktion sicher ist und nicht zu einem steuerlichen Risiko führt.
Steuerliche Strukturierung von Investitionen
Wir bieten eine umfassende und individuell zugeschnittene steuerliche Strukturierung von Investitionen unter Berücksichtigung aller wichtigen Aspekte der Besteuerung in Polen.
Unsere Unterstützung umfasst die Analyse der mit dem Immobilienkauf verbundenen steuerlichen Kosten einschließlich der Transaktionssteuern, die Optimierung der Finanzierung und die steuerlichen Aspekte der Fremdfinanzierung. Wir beraten unsere Mandanten zur effektiven Verwaltung der Steuerbelastung während des laufenden Betriebs der Immobilie und zur Planung der Verteilung der durch die Investition erwirtschafteten Mittel und erstellen eine Analyse der steuerlichen Folgen eines möglichen Ausstiegs aus der Investition in der Zukunft.
Steuerberatung und steuerliche Durchsichten
Im Rahmen unserer Leistungen bieten wir auch eine steuerliche Durchsicht an, bei der die Steuerberater von RSM Poland den Inhalt von Verträgen analysieren und potenzielle Risiken und Verpflichtungen identifizieren.
Erstellung der Anträge auf Erteilung der Steuervorbescheide und der verbindlichen Auskünfte über anzuwendende Umsatzsteuersätze
Auf Wunsch unserer Mandanten erstellt unser Steuerberatungsteam Anträge auf Erteilung der Steuervorbescheide und der verbindlichen Auskünfte über anzuwendende Umsatzsteuersätze und reicht sie bei den polnischen Finanzbehörden ein, um dadurch die steuerliche Sicherheit von Unternehmen, die Immobilien verwalten, zu gewährleisten und sie vor den negativen Folgen strittiger Steuervorbescheide zu schützen. Dieser Service bezieht sich dabei sowohl auf die Besteuerung von Immobilientransaktionen als auch auf die Feststellung des Bestehens einer Betriebsstätte bzw. einer festen Niederlassung in Polen.
Unterstützung bei der Immobiliensteuer
Wir helfen den Unternehmen, ihre steuerlichen Verpflichtungen in Polen zu erfüllen, indem wir eine detaillierte Analyse der Besteuerung von Gebäuden mit der Immobiliensteuer durchführen und die Richtigkeit der bisherigen Abrechnungen überprüfen, einen entsprechenden Aktionsplan für den Fall der Feststellung von Unregelmäßigkeiten erstellen, damit etwaige Steuerrückstände ordnungsgemäß beglichen bzw. Verbindlichkeiten reduziert werden können.
Unsere umfassende Unterstützung umfasst:
Analyse der Umsatzsteuer in Bezug auf das laufende Geschäft
Analyse der Körperschaftsteuer in Bezug auf das laufende Geschäft
Analyse der Einkommensteuer in Bezug auf das laufende Geschäft
Analyse der Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC) in Bezug auf das laufende Geschäft
Analyse der Immobiliensteuer (RET) in Bezug auf das laufende Geschäft und der Einhaltung der Vorschriften über Immobiliensteuer
Analyse der Anwendung der steuerlichen Berichterstattung gemäß den Pillar II-Regeln (GloBE) – der globalen Mindeststeuer
Vertretung der Mandanten in Kontakt mit Finanzverwaltung
Unterstützung während Betriebsprüfungen und steuerlicher Vorprüfungen
Einreichung von Anträgen auf Erteilung der Steuervorbescheide
Einreichung von Anträgen auf Erteilung der verbindlichen Auskünfte über anzuwendende Umsatzsteuersätze
Mitteilung von Steuergestaltungen (Erstellung und Bereitstellung von MDR-Dateien)
Analyse des Risikos für Begründung einer Betriebsstätte (PE) und einer festen Niederlassung (FE)
Durchführung der steuerlichen Selbstprüfungen und Tax Due Diligence (TDD)
Verrechnungspreisanalyse und Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation
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