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Piotr Wyrwa

Unternehmen, die sich an komplexen Geschäftsvorgängen beteiligen, sollten die polnischen und EU-Vorschriften berücksichtigen, die die Regeln für die Abrechnung von sog. Reihengeschäften festlegen. Da die Vorschriften über Reihengeschäfte häufig Zweifel aufkommen lassen, lohnt es sich, bei der Analyse der Besteuerungsmethode und der damit verbundenen Risiken und Pflichten auf Gutachten von Experten zurückzugreifen, die Erfahrung in der Steuerberatung von Unternehmen haben.

Was sind Reihengeschäfte? 

Reihengeschäfte sind Geschäfte, bei denen mehrere Unternehmen denselben Gegenstand liefern, wobei das erste Unternehmen den Gegenstand unmittelbar an den letzten Abnehmer in der Reihe herausgibt. 

Reihengeschäfte unterscheiden sich von anderen Geschäfte dadurch, dass der Gegenstand physisch nur einmal herausgegeben wird (das erste Unternehmen gibt ihn an das letzte Unternehmen in der Reihe heraus), während in diesem Fall im rechtlichen Sinne mehrere Lieferungen ausgeführt werden, weil jeder der Geschäftsteilnehmer (zu einem bestimmten Zeitpunkt dieses Geschäfts) als Eigentümer über diesen Gegenstand verfügt.

 

Wie sollte ein Steuerpflichtiger den Ort der Lieferung bei Reihengeschäften bestimmen?

In der wirtschaftlichen Praxis sind vor allem Reihengeschäfte zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern beliebt. Aufgrund der komplizierten Vorschriften wirft die Methode der Besteuerung solcher Geschäfte jedoch viele Zweifel auf.

Um die Besteuerungsmethode für ein bestimmtes Geschäft ordnungsgemäß zu bestimmen, müssen Unternehmer jedes Mal die detaillierten Lieferbedingungen analysieren. 

Bei einem Reihengeschäft wird die Versendung bzw. Beförderung nur einer Lieferung zugeordnet.

Dabei handelt es sich um die sog. bewegte Lieferung, auf die bei Erfüllung anderer Voraussetzungen ein Umsatzsteuersatz von 0 % angewendet werden kann. Die der bewegten Lieferung vorgelagerten Lieferungen werden mit einem inländischen Steuersatz am Abgangsort der Versendung bzw. Beförderung besteuert und die der bewegten Lieferung nachgelagerten Lieferungen mit einem inländischen Steuersatz am Bestimmungsort der Versendung bzw. Beförderung. 

Damit ein Steuerpflichtiger die richtige Besteuerungsmethode für Reihengeschäfte anwenden kann, ist es daher von entscheidender Bedeutung, ordnungsgemäß zu bestimmen, welche der Lieferungen in einem bestimmten Geschäft eine bewegte Lieferung ist. Um eine bewegte Lieferung zu identifizieren, muss festgestellt werden, welches der am Geschäft beteiligten Unternehmen tatsächlich für die grenzüberschreitende Beförderung von Gegenständen verantwortlich ist (d. h. welches der am Reihengeschäft beteiligten Unternehmen den Transport veranlasst). 

 

Hat sich ein ausländisches Unternehmen, das an einem Reihengeschäft beteiligt ist, in Polen umsatzsteuerlich registrieren zu lassen?

Ob ein bestimmtes Unternehmen, das an einem Reihengeschäft beteiligt ist, verpflichtet ist, sich in Polen umsatzsteuerlich registrieren zu lassen, hängt von den Bedingungen des jeweiligen Geschäfts ab.

Unternehmen, die an Reihengeschäften teilnehmen, sollten jedes Mal bestimmte Liefervereinbarungen analysieren. Diese Frage sollte im Voraus analysiert werden: Die Nichteinhaltung der Registrierungspflicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist kann zum Verlust des Rechts führen, den ermäßigten Steuersatz von 0 % anzuwenden. 

 

Lassen Sie sich durch Experten von RSM Poland unterstützen

Steuerberater von RSM Poland, die Mandanten auf Polnisch, Englisch und Deutsch betreuen, verfügen über praktische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Unternehmen, die grenzüberschreitende Umsätze tätigen, und in der Beratung zu Reihengeschäften. Dadurch können wir polnischen und ausländischen Unternehmern eine umfassende Unterstützung anbieten, einschließlich einer vollständigen Analyse von Abrechnungen und Risiken.

 

Im Rahmen der Abrechnung von Reihengeschäften bieten wir Folgendes an:

  • Wir analysieren die getätigten Umsätze – zunächst identifizieren wir durch die Prüfung der Tätigkeiten des Unternehmens, das unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmt, potenzielle Risikobereiche, die mit einem bestimmten Umsatz verbunden sind.
  • Wir helfen bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen – dann zeigen unsere Steuerberater Lösungen auf, die es den Unternehmen ermöglichen, die Abrechnungen in Übereinstimmung mit den polnischen und internationalen Vorschriften vorzunehmen und das Recht auf die Anwendung eines Umsatzsteuersatzes von 0 % zu erhalten.
  • Wir optimieren die angewandten Steuerverfahren – schließlich teilen wir unsere Erfahrungen über die Rationalisierung und Organisation von Steuerabrechnungen und wir unterstützen Unternehmen bei der Implementierung von Lösungen und internen Prozessen, die die Durchführung von Reihengeschäften erleichtern.

Wenn die Art der in Polen ausgeübten Tätigkeit zur Auferlegung bestimmter Verpflichtungen führt, bieten wir auch den Unternehmen eine umfassende Unterstützung bei deren ordnungsgemäßen Erfüllung im Rahmen von VAT Compliance. Sprechen Sie uns an!

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