In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Was regelt KSR 11?
  • Inwiefern unterscheiden sich die Lösungen in KSR 11 von denen, die in den International Accounting Standards enthalten sind?

Zum 29. Mai 2017 wurde in dem Amtsblatt des Ministers für Entwicklung und Finanzen der Nationale Rechnungslegungsstandard 11 „Sachanlagen” (KSR 11) veröffentlicht. Der Zweck dieses Dokuments besteht darin, die Rechnungslegungsgrundsätze für den Ansatz und die Bewertung der Sachanlagen in Polen zu vereinheitlichen und die Konsistenz der nach dem Rechnungslegungsgesetz aufgestellten Jahresabschlüsse zu gewährleisten. Der Standard ist seit seiner Veröffentlichung in Kraft und wurde erstmals bei der Aufstellung von Abschlüssen für das am 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahr angewendet.

 

Wofür wird KSR 11 verwendet und was unterscheidet es von anderen Standards?

KSR 11 bestimmt die Grundsätze für Behandlung, Bewertung und Erfassung von Sachanlagen und Sachanlagen im Bau in Handelsbüchern. Er regelt auch die Abschreibungsmethoden und enthält Richtlinien für die Darstellung und Angabe von Informationen über Sachanlagen im Jahresabschluss.

Die in KSR 11 übernommenen Lösungen stehen weitgehend im Einklang mit den Bestimmungen der International Accounting Standards (IAS) und der International Financial Reporting Standards (IFRS), insbesondere mit IAS 16 „Sachanlagen”. Der Standard sieht jedoch einige Unterschiede vor. Gemäß KSR 11:

  • ist die Neubewertung nur aufgrund der separaten Vorschriften zulässig,
  • wird zwischen den Bestandteilen (Nr. 4.17 des Standards), zusätzlichen Teilen (Nr. 4.19) und Nebenteilen (Nr. 4.20) unterschieden, die als keine Komponenten im Sinne von IAS 16 gelten,
  • werden im Anfangswert des Vermögensgegenstands die Kosten für:
    • zukünftige Rekultivierung,
    • Wiederherstellung des Standortes,
    • andere Kosten in Zusammenhang mit der Liquidation

nicht berücksichtigt,

  • werden im Anfangswert des Vermögensgegenstands:
    • die mit den Verbindlichkeiten finanzierten Kosten, auch mit anderen Verbindlichkeiten als Kredite und Darlehen, die zwecks Anschaffung des jeweiligen Vermögensgegenstands eingegangen wurden,
    • (positive oder negative) Währungskursdifferenzen aus den zu diesem Zweck eingegangenen Verbindlichkeiten in Fremdwährungen, die auf die als Berichtigung der Zinssätze geltenden Kursdifferenzen nicht beschränkt werden

berücksichtigt,

  • sieht man nicht vor, aus den Sachanlagen die für den Verkauf bzw. für die Rückgabe an Eigentümer bestimmten Gebäude auszunehmen (es wird jedoch ein anderer Umfang der Angaben über Sachanlagen zugelassen).

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Dank der Kenntnis der Nationalen Rechnungslegungsstandards kann man viele Rechnungslegungsfehler vermeiden

Die Einführung von KSR 11 war für die Rechnungslegung in Polen von erheblicher Bedeutung. Das Rechnungslegungsgesetz vom 29. September 1994 (einheitlicher Text: GBl. 2023, Pos. 120, in der jeweils gültigen Fassung) enthält keine detaillierten Bestimmungen über Sachanlagen, was die Verwendung von IAS-Lösungen erforderlich machte. Dank KSR 11 wurden viele Auslegungsunklarheiten beseitigt, und die Führung von Handelsbüchern ist konsistenter und einheitlicher geworden, was die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen und die Erstellung der Unterlagen erleichtert hat, die für die Durchführung einer Wirtschaftsprüfung erforderlich sind.

FAQ zu KSR 11

Ja, KSR 11 ist obligatorisch für Unternehmen, die das Rechnungslegungsgesetz anwenden und Sachanlagen in ihren Handelsbüchern erfassen.

Der vollständige Text dieses Standards wurde im Amtsblatt des Ministers für Entwicklung und Finanzen vom 29. Mai 2017 veröffentlicht. 

Die Grundsätze des KSR 11 sollten von jeder Person gelernt werden, die sich mit Buchhaltung oder Finanzen befasst, insbesondere wenn sie bei einem Unternehmen mit Anlagevermögen tätig ist. Die Kenntnis dieser Grundsätze hilft die Bücher ordnungsgemäß zu führen und Fehler zu vermeiden, die sich bei der Prüfung von Jahresabschlüssen als problematisch erweisen können.