In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Welche Handlungen oder Unterlassungen führen dazu, dass Handelsbücher als unzuverlässig oder fehlerhaft angesehen werden?
  • Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine nicht ordnungsgemäße Buchführung und in welchen Fällen kommen diese zum Einsatz?

Die Geschäfte der Wirtschaftsträger erfordern eine angemessene Dokumentation und die Führung entsprechender Bücher. Nach dem Finanzstrafgesetzbuch (FiStGB-PL) gehören zu den Büchern nicht nur die Handelsbücher, sondern auch die Einnahmenüberschussrechnung, Aufzeichnungen, Register und ähnliches (vor allem Aufzeichnungen der Registrierkasse), die nach dem Rechnungslegungsgesetz vorgeschrieben sind. Daher sollten die Bücher sowohl ein zuverlässiges, realistisches Bild des Unternehmens vermitteln als auch eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Welche Fehler können dazu führen, dass Bücher als fehlerhaft angesehen werden?

Damit die Bücher z.B. bei einem bei den Finanzbehörden anhängigen Steuerverfahren (gemäß Artikel 193 der Abgabenordnung) als Beweismittel dienen können, müssen sie zuverlässig und fehlerfrei geführt werden. Sie erfüllen diese Voraussetzungen, wenn die darin vorgenommenen Aufzeichnungen gesetzeskonform sind und den Tatsachen entsprechen.

Definitionen der Unzuverlässigkeit und Fehlerhaftigkeit sind im Finanzstrafgesetzbuch enthalten.

  • Unzuverlässiges Buch – ein Buch, das nicht entsprechend den Tatsachen geführt wird (Art. 53 § 22 FiStGB-PL). Die Unzuverlässigkeit der Bücher wird durch Eintragungen über Geschäftsvorfälle, die nicht stattgefunden haben, ausgelassene Geschäftsvorfälle, die eingetreten sind, oder durch die Angabe von Werten, die von den tatsächlichen Werten abweichen, belegt.
  • Fehlerhaftes Buch – ein Buch, das nicht gesetzeskonform geführt wird (Art. 53 § 23 FiStGB-PL). Bei Handelsbüchern bedeutet eine fehlerhafte Buchführung, dass Geschäftsvorfälle entgegen den Regeln, die sich aus dem Rechnungslegungsgesetz (RLG-PL) und anderen gesetzlichen Bestimmungen ergeben, erfasst werden.

Werden die Bücher unzuverlässig und fehlerhaft geführt, haben die Finanzbehörden eine Voraussetzung für die Verhängung finanzstrafrechtlicher Sanktionen gegen das Unternehmen.

Welche Strafen drohen bei fehlerhafter oder unzuverlässiger Buchführung?

Die Sanktionen, die gegen Unternehmen wegen Fehler in der Buchführung verhängt werden, werden auf der Grundlage von drei Rechtsakten in Erwägung gezogen:

  • dem Finanzstrafgesetzbuch (dem grundlegenden Rechtsakt, der von den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen angewandt wird),
  • dem Rechnungslegungsgesetz,
  • dem Strafgesetzbuch.

Wenn während einer Betriebsprüfung (oder infolge der Nichteinhaltung anderer Verpflichtungen, einschließlich der Nichteinreichung des Jahresabschlusses) Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, gelten die Bestimmungen des Finanzstrafgesetzbuches über die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den Unregelmäßigkeiten in der Buchführung.

Die Strafe, die die polnischen Behörden gegen die Personen verhängen können, die Bücher unzuverlässig führen, ist nach Art. 61 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzbuches eine Geldstrafe von bis zu 240 Tagessätzen.

Im Falle eines geringfügigen Verstoßes wird der Täter einer unerlaubten Handlung im Zusammenhang mit der Buchführung mit einer Geldstrafe wie für eine Finanzordnungswidrigkeit geahndet. Die gleiche Strafe gilt für denjenigen, der Bücher fehlerhaft führt.

Die in Art. 303 des Strafgesetzbuches festgelegten Strafen für unzuverlässige Buchführung werden auf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren reduziert – es sein denn, der Vermögensschaden ist erheblich, dann kann sie auf fünf Jahre erhöht werden. Im Gegensatz zum Rechnungslegungsgesetz ist im Falle des Strafgesetzbuches eine Bestrafung des Täters nur dann möglich, wenn ein Vermögensschaden vorliegt – eine unzuverlässige Buchführung selbst ist keine Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Nach den im Rechnungslegungsgesetz enthaltenen Regeln kann ein Steuerpflichtiger, der die Dokumentation unzuverlässig führt, mit einer Geldstrafe sowie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Bei Straftaten, die nach dem Rechnungslegungsgesetz bestraft werden, sind die Polizei und die Finanzbehörden für die Durchführung der Ermittlungen zuständig. Diese Behörden prüfen den gegebenen Fall einer fehlerhaften Buchhaltung häufiger auf der Grundlage strafrechtlicher Bestimmungen (im Falle der Finanzbehörden ist es das Finanzstrafgesetzbuch, während sich die Polizei auf das Strafgesetzbuch stützt).

Es ist zu betonen, dass im Falle des Rechnungslegungsgesetzes eine unzuverlässige Buchführung Voraussetzung dafür ist, jemanden zur Rechenschaft zu ziehen, unabhängig davon, ob die Auswirkung in Form eines Schadens oder einer Verletzung der Steuerpflicht erheblich war.

 

Wer ist für eine unzuverlässige Buchführung verantwortlich?

Nach Art. 4 Abs. 5 des Rechnungslegungsgesetzes liegt die Verantwortung für die Führung der Handelsbücher beim Geschäftsleiter des Unternehmens und er trägt die Verantwortung für die im Gesetz festgelegten Rechnungslegungspflichten. 

Auch wenn der Geschäftsleiter des Unternehmens ein externes Unternehmen mit der Buchführung beauftragt, ist er nicht von der Aufsichtspflicht befreit. Die Verantwortung kann auf andere Personen, die mit Buchführungsaufgaben beauftragt worden sind, nur mit deren schriftlicher Zustimmung erstreckt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine zuverlässige und gesetzeskonforme Buchführung entscheidend ist, um schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen zu vermeiden, weil Fehler zu Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen führen können. Die Verantwortung liegt beim Geschäftsleiter des Unternehmens, auch wenn die Bücher von einem externen Unternehmen geführt werden, so dass es sich lohnt, professionelle Prüfungsleistungen und die Unterstützung der Experten von RSM Poland in Anspruch zu nehmen, die die Buchhaltungsprozesse kontrollieren und die Sicherheit und den Seelenfrieden der Verantwortlichen für die Finanzgeschäfte und des gesamten Unternehmens gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen zur Unzuverlässigkeit der Bücher

Eine unzuverlässige Buchführung bedeutet, dass die Bücher nicht entsprechend den Tatsachen geführt werden – z.B. durch Eintragungen über Geschäftsvorfälle, die nicht stattgefunden haben, ausgelassene Geschäftsvorfälle, die eingetreten sind, oder durch die Angabe von fehlerhaften Werten.

Die Verantwortung für die Führung der Handelsbücher liegt immer beim Geschäftsleiter des Unternehmens – auch wenn er ein externes Unternehmen mit der Buchführung beauftragt, ist er immer noch für die Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben verantwortlich.

Im Falle des Strafgesetzbuches – ja, ein Vermögensschaden ist eine Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Im Falle von Fehlern, die nach dem Rechnungslegungsgesetz bestraft werden, besteht die Verantwortung unabhängig vom Auftreten des Schadens.