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Plant Ihr Unternehmen eine bedeutende Investition in Polen im Wert von mehr als 50 Mio. PLN, aber Sie machen sich Sorgen wegen Veränderlichkeit der Auslegung und möglichen Steuerstreitigkeiten im Bereich der Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer oder Verrechnungspreise? Bevor Sie eine endgültige Entscheidung über bestimmte Tätigkeiten treffen, minimieren Sie das Risiko, indem Sie mit der Unterstützung von Steuerberatern eine Investitionsvereinbarung mit dem polnischen Finanzministerium abschließen.
Was ist eine Investitionsvereinbarung?
Investitionsvereinbarung ist ein Instrument zur Unterstützung großer Investitionen (im Wert von mindestens 50 Mio. PLN) in Polen. Unternehmer, die diese Vereinbarung mit dem Finanzministerium abschließen, können die steuerlichen Folgen ihrer geplanten Tätigkeiten vollständig nachvollziehen und den Schutz (für maximal 5 Steuerjahre) vor mehrdeutigen Auslegungen genießen, indem sie Auskünfte über anzuwendende Umsatzsteuersätze (WIS), Sicherungsgutachten (um Vorwürfe der Steuervermeidung oder Steuerhinterziehung zu vermeiden) und Steuervorbescheide (einschließlich Vorbescheiden über Immobiliensteuer) von Beamten erhalten.
Der Antrag auf Abschluss einer Investitionsvereinbarung, der durch ein Konsortium, ein Unternehmen, eine Zweigniederlassung oder eine Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens gestellt wird, kann in folgenden Fällen besonders hilfreich sein:
- Die Investition erfordert eine Sicherung der Finanzierung (die Banken oder Aktionäre erwarten von dem Unternehmen eine Garantie für steuerliche Vorhersehbarkeit).
- Der Investor ist sich nicht sicher, ob die Vornahme von Tätigkeiten die umsatzsteuerliche Registrierung in Polen erfordert.
- Die Geschäftsleitung erwartet, dass steuerliche Risiken minimiert werden (und möchte Betriebsprüfungen und Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung vermeiden).
- Das Unternehmen möchte das Prestige des Vorhabens steigern und Auftragsnehmern und Geschäftspartnern die Glaubwürdigkeit seiner Tätigkeiten nachweisen, indem es direkt eine Vereinbarung mit dem polnischen Finanz- und Wirtschaftsminister abschließt.
Welche Investitionen können Gegenstand einer Investitionsvereinbarung sein?
Eine Investition, für die eine Vereinbarung unterzeichnet werden kann, wird möglicherweise erst noch geplant bzw. hat bereits begonnen. Sie kann u.a. folgende Tätigkeiten umfassen:
Dazu gehören die Errichtung von Produktionshallen mit der notwendigen Infrastruktur, die Errichtung von Lagerhäusern oder die Errichtung von Shared Service Centers.
Zum Beispiel durch die Erhöhung der Produktionskapazität, die grundlegende Änderung des Produktionsprozesses oder die Vermarktung eines Produkts, das bisher nicht hergestellt wurde (unter anderem durch den Erwerb spezialisierter Produktionsmaschinen und -anlagen).
Möglich bei Betriebsstätten, die geschlossen wurden (oder geschlossen worden wären, wenn ein solcher Erwerb nicht stattgefunden hätte). Die Bedingung ist jedoch, dass die Vermögenswerte von einem Investor gekauft werden, der nicht mit dem Verkäufer verwandt ist.
Was kann ein Antrag auf Abschluss einer Investitionsvereinbarung umfassen und was sind seine steuerlichen Folgen?
Eine Investitionsvereinbarung ist eine Vereinbarung, die eine breite Palette von Themen abdecken kann und, falls nötig, auf die Bedürfnisse des Investors zugeschnitten wird. Daher lohnt es sich, vor ihrem Abschluss einen Steuerberater zu konsultieren, der die besonders wichtigen Bereiche für eine bestimmte Tätigkeit nennt. Dazu gehören:
- Steuervorbescheide – es sollte bemerkt werden, dass im Falle einer Investitionsvereinbarung der Steuervorbescheid auch Fragen im Zusammenhang mit lokalen Steuern betreffen kann (wie Immobiliensteuer – eine Investitionsvereinbarung kann insbesondere für Unternehmer, die in verschiedenen Gemeinden investieren, hilfreich sein. Sie müssen sich oft damit auseinandersetzen, dass kommunale Finanzbehörden einen unterschiedlichen Ansatz zur Einstufung von Gebäuden und Bauten für Zwecke dieser Steuer verfolgen).
- Verbindlichen Auskünfte über anzuwendende Umsatzsteuersätze – erleichtern den Investoren, die Steuervorschriften anzuwenden und den angemessenen Umsatzsteuersatz für bestimmte Waren oder sonstige Leistungen festzulegen.
- Verbindliche Auskünften über Verbrauchsteuer – besonders wichtig bei Festlegung der Besteuerungsgrundsätze für verbrauchsteuerpflichtige Waren oder Personenkraftwagen.
- Verrechnungspreise – die Vereinbarung mit dem Ministerium ermöglicht eine klare Wahl der Verrechnungspreismethode für Transaktionen des Investors mit verbundenen Unternehmen.
- Sicherungsgutachten – schützen den Steuerpflichtigen vor Streitigkeiten mit Finanzbehörden und Vorwürfen der Steuervermeidung.
- Ergänzungsbesteuerung – wichtig im Falle von Investitionsplänen der Geschäftseinheiten von multinationalen und inländischen Unternehmensgruppen, die der Pillar 2-Richtlinie unterliegen.
Warum sollte man die Dienste von RSM Poland bei der Beantragung einer Investitionsvereinbarung in Anspruch nehmen?
Steuerberater von RSM Poland verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Vermittlung der Kommunikation zwischen Unternehmern und Beamten und können komplexe technische Themen auf eine zugängliche Weise auf Polnisch, Englisch oder Deutsch erklären.
Wir unterstützen unsere Mandanten in jeder Phase des Verfahrens, sogar noch vor der Antragstellung, indem wir eine Risikoanalyse durchführen und den Steuerpflichtigen auf besonders wichtige Themen im Falle einer geplanten oder bereits begonnenen Investition hinweisen, ihnen bei der Sammlung von Unterlagen helfen und einen reibungslosen Kontakt mit dem Ministerium sowie einen reibungslosen Ablauf des gesamten Verfahrens gewährleisten. Wir stehen den Mandanten auch nach dem Abschluss der Investitionsvereinbarung zur Verfügung und bieten unsere Erfahrung bei der Umsetzung der mit den Beamten vereinbarten Lösungen.
Unterstützung bei dem Abschluss der Vereinbarung Schritt für Schritt
Ganz zu Beginn – noch vor der Antragstellung – prüfen wir, ob die neue Investition wirklich durch eine Vereinbarung mit dem polnischen Ministerium abgesichert werden kann, und wir identifizieren steuerliche Risiken und Fragen, die im Inhalt des Dokuments enthalten sein sollten.
Da der Antrag auf Abschluss einer Investitionsvereinbarung keine vorgeschriebene Vorlage und Form hat, nutzen unsere Berater ihre Erfahrung und ihre Kenntnisse über die Arbeitsweise der Beamten, um in Zusammenarbeit mit dem Mandanten und den Behörden ein Verzeichnis notwendiger Unterlagen und eine detaillierte Beschreibung der Steuerfragen zu erstellen sowie eine optimale Form der Darstellung der Investition und ihres Werts zu wählen.
Der letzte Schritt des Verfahrens besteht darin, die Tätigkeiten des Ministeriums und des Investors zu koordinieren und, falls nötig, Erklärungen oder zusätzliche Unterlagen vorzubereiten, die die Unterzeichnung der Vereinbarung ermöglichen. Damit der Prozess so reibungslos wie möglich verläuft, sind wir bereit, an allen Treffen mit den Beamten teilzunehmen, und nach Abschluss der Vereinbarung stehen wir dem Unternehmen immer noch zur Verfügung und bieten ihm umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der vereinbarten Steuerlösungen.
Bei der Vorbereitung neuer Investitionen in Polen lohnt es sich, die Unterstützung der Steuerberater in Anspruch zu nehmen
Eine Investitionsvereinbarung, die den Schutz vor interpretativer Unklarheit und möglichen Streitigkeiten mit Finanzbehörden (sowie mehr Transparenz des Prozesses für Investoren und Finanzierer) bietet, ist für viele inländische und multinationale Unternehmen und Unternehmensgruppen eine sehr attraktive Lösung. Bei der Entscheidung für diese Vereinbarung und dem Beginn eines Dialogs mit dem Finanzministerium lohnt es sich jedoch, für eine bessere Verhandlungsposition zu sorgen und die Unterstützung von Experten in Anspruch zu nehmen, die täglich mit Vertretern der Finanzverwaltung zu tun haben.
Unternehmen, die sich die bestmöglichen Investitionsbedingungen garantieren möchten, empfehlen wir die Dienste unseres Steuerberatungsteams, das sich um die Umsetzung der vorteilhaftesten und angemessensten Lösungen in dem jeweiligen Fall kümmert. Sprechen Sie uns an!
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