Die Tätigkeit im Rüstungssektor und die Zusammenarbeit mit seinen Unternehmen durch die Entwicklung der in dieser Industrie verwendeten Komponenten oder technologischen Lösungen erfordern nicht nur die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards, sondern auch eine präzise Steuerplanung, die das Funktionieren völlig im Einklang mit den polnischen und internationalen Rechtsvorschriften garantiert. Allerdings stellen sich ändernde Vorschriften und die Komplexität der Fragen und der zu erstellenden Dokumentation immerzu Herausforderungen dar, die ein tiefes Verständnis der Branchenspezifika erfordern. Um Risiken und Fehler zu vermeiden, lohnt es sich daher, die Unterstützung erfahrener Steuerberater in Anspruch zu nehmen.

Umfassende steuerliche Unterstützung für Verteidigungssektor umfasst eine Reihe spezialisierter Dienstleistungen

Rüstungsindustrie ist einer der schwierigsten Marktsektoren und stellt ihre Unternehmen oft vor einzigartige Herausforderungen, wodurch die Führung der Geschäfte in dieser Branche nicht nur einen unternehmerischen Sinn, sondern auch enormes Wissen, Präzision und Erfahrung erfordert.

Unternehmen aus dem Verteidigungssektor können nicht nur auf Schwierigkeiten aufgrund von Unterschieden in den Steuervorschriften verschiedener Länder stoßen, sondern auch die Erleichterungen nicht voll ausschöpfen, welche bei der Abrechnung von Kosten für Forschung und Entwicklung (FuE) angeboten werden, die ein bedeutender Teil der Tätigkeiten dieser Branche darstellen.

In diesem anspruchsvollen Umfeld ist die strategische Unterstützung der Steuerberater entscheidend. Vor diesem Hintergrund bieten wir umfassende Leistungen wie steuerliche Risikoanalyse, Unterstützung bei der Reduzierung von Verbindlichkeiten und Kosten, Unterstützung bei der Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung sowie Beratung zu internationaler Besteuerung und Zollvorschriften. Dank unserer umfangreicher Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem Rüstungssektor finden wir uns leicht in der Welt seiner steuerlichen Komplexitäten zurecht und wir beraten regelmäßig sowohl polnische als auch ausländische Hersteller, Lieferanten und Unternehmen, die Innovationen in der Rüstungsindustrie fördern.

Wir bemühen uns, dass sich unsere Mandanten auf eine effiziente Durchführung von Tätigkeiten und Transaktionen sowie die Erreichung der gesetzten Ziele konzentrieren können und dabei sicher sind, dass alle Steuerfragen in den Händen vertrauenswürdiger Experten liegen. Damit die Kommunikation reibungslos verläuft und keine Unklarheiten aufkommen, bieten wir unsere Unterstützung in drei Sprachen an: auf Polnisch, Englisch und Deutsch. 
Wichtig ist, dass unser Beratungsangebot für den Verteidigungssektor nicht nur fertige Lösungen umfasst, sondern auch die Beratung, die auf die spezifischen Anforderungen eines Unternehmens zugeschnitten ist. Daher empfehlen wir Ihnen, sich nicht nur mit unseren Hauptdienstleistungen vertraut zu machen, sondern auch einen Termin zu vereinbaren, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu besprechen. 
 

Beratungsleistungen für Rüstungsindustrie

Körperschaftsteuer

Verteidigungsunternehmer müssen oft Ersatzinvestitionen in die Produktionskapazität tätigen. Investitionen wie der Kauf eines neuen Geräts bzw. die Renovierung eines bestehenden oder der Kauf von Steuerungssoftware werden als Sachanlagen oder immaterielle Vermögensgegenstände erfasst. 

Wenn das Unternehmen jedoch eine große Anzahl von Aufwendungen tätigt, wird ihre Erfassung im Steuerergebnis komplizierter. Es ist schwierig, diese Art von Ausgaben zu aktivieren, beispielsweise bei der Erlangung neuer Zertifizierungen von Produktionsprozessen, der Einstellung qualifizierter Fachkräfte oder den Kosten für die Beschaffung eines neuen Bauteil-Lieferanten. Es handelt sich zwar um große einmalige Ausgaben, aber der Unternehmer kann über einen längeren Zeitraum Einnahmen aus erhöhten Produktionskapazitäten erzielen, was wiederum dafür spricht, diese Ausgaben im Laufe der Zeit abzurechnen – d.h. im Verhältnis zu Einnahmen.

In einer solchen Situation analysieren die Steuerberater von RSM Poland die Ausgaben in Bezug auf die Ausgabenkategorien, zu denen sie eingestuft werden sollten, und erstellen eine Empfehlung für die passende Abrechnung. Um das höchste Sicherheitsniveau zu gewährleisten (und mögliche Streitigkeiten mit den polnischen Finanzbehörden zu vermeiden) wird unser Team bei Arten von Ausgaben, die Zweifel aufkommen lassen, einen Antrag auf Erteilung eines Steuervorbescheids mit angemessen strukturierten Argumenten an den Leiter der Landesfinanzauskunft erstellen.

Körperschaftsteuer

Tätigkeiten, die auf der Einführung eines Produkts der Verteidigungsindustrie auf dem Markt beruhen, stellen eine Schlüsselphase seines Lebenszyklus dar. Bevor ein technischer Dialog zwischen den Geschäftspartnern eingeleitet und ein Liefervertrag mit dem Auftraggeber unterzeichnet wird, müssen Unternehmen der Verteidigungsindustrie Dutzende von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Marktfreigabe des Produkts durchführen.

Diese Tätigkeiten – wie die Teilnahme an der Zertifizierung oder die Erstellung der erforderlichen Produktdokumentation – sind eine wesentliche Phase der Tätigkeit eines Unternehmens der Rüstungsindustrie. Bei solchen Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem bereits auf dem ausländischen Markt angebotenen Produkt ist es nicht ungewöhnlich, dass die Markteintrittskosten von einem ausländischen Unternehmen (als Anteilseigner einer polnischen Gesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens) getragen werden. In solchen Fällen entscheidet sich oft das Unternehmen nach Erzielung zufriedenstellender Ergebnisse auf dem inländischen Markt, diese Kosten in dem neu gegründeten polnischen Unternehmen zu akkumulieren. 

Sollte das Management des Unternehmens diesen Schritt gehen, können wir ihm unsere umfassende Beratung anbieten. Dann analysieren die Experten von RSM Poland die Ausgaben in Bezug auf die Ausgabenkategorien, zu denen sie vom Unternehmen eingestuft werden sollten und erstellen die Empfehlung für die passende Abrechnung. Bei Arten von Ausgaben, die Zweifel an der Möglichkeit aufwerfen, sie als abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln, werden wir zur Vermeidung unnötiger Steuerrisiken auch die Erteilung eines Steuervorbescheids beim Leiter der Landesfinanzauskunft beantragen.
 

Umsatzsteuer

Mit Änderungen der Baunormen für die Decken von Garagen und Kellern von Wohngebäuden steigen auch die Kosten für die Umsetzung neuer Investitionen, was sich effektiv auf die Bruttovergütung des Generalunternehmers auswirken kann, die von dem Bauträger abhängt.

Die Höhe der Vergütung des Generalunternehmers wird u.a. anhand der Kosten für die Durchführung einer Bauleistung für einzelne Gebäudeteile berechnet, und die Bauleistung für einen Stellplatz in der Tiefgarage eines Wohngebäudes ist mit 23% Umsatzsteuer zu versteuern.

Aus diesem Grund werden die Schutznormen der Gebäude und die Verstärkung der Decken über Stellplätzen und anderen Gemeinschaftsteilen des Gebäudes als preisbildender Faktor immer wichtiger. Dies gilt sowohl für die Vergütung des Generalunternehmers als auch für die Vergütung des Bauträgers und wird in Zeiten hoher Preise für unterirdische Stellplätze für Kunden des Bauträgers zu einem sensiblen Thema aufgrund erhöhter Kosten. Der Endpreis für einen Stellplatz in der Tiefgarage hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem davon, wie dieser Teil der Immobilie mit der Umsatzsteuer besteuert wird.

Um solche Probleme zu vermeiden, bieten wir Beratung zur ordnungsgemäßen Zuordnung des Umsatzsteuersatzes zur Vergütung des Generalunternehmers und des Bauträgers.

Körperschaftsteuer

Ein charakteristisches Merkmal der Verteidigungsindustrie ist Entwicklung, Implementierung und Integration von Produkten innerhalb eines speziell zu diesem Zweck eingerichteten Konsortiums. Der Konsortialvertrag definiert zusammen mit den Durchführungsverträgen die Verantwortungsbereiche der einzelnen Konsorten und bildet die Grundlage für finanzielle Abrechnungen zwischen ihnen.

Eine gut strukturierter Konsortialvertrag für ein Konsortium, das in der Rüstungsindustrie tätig ist, bietet einen angemessenen rechtlichen Rahmen zur Erreichung der beabsichtigten Ziele, wobei gleichzeitig das Risiko zu beachten ist, dass die Durchführung eines solchen Vertrags den Vorschriften über Verrechnungspreise unterliegen kann. In den Körperschaftsteuervorschriften gibt es einen Abschnitt zu Geschäften, Restrukturierungen und Joint Ventures verbundener Unternehmen und im Zusammenhang mit der für die Zwecke der Körperschaftsteuer angenommenen umfassenden Definition von verbundenen Unternehmen besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Konsorten als Unternehmen mit bestehender Verflechtung eingestuft werden.

Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir eine Funktionsanalyse der Zusammenarbeit innerhalb des Konsortiums. Infolge einer solchen Analyse werden unsere Berater angeben, ob der Vertrag den Einschränkungen aufgrund der Körperschaftsteuervorschriften unterliegt, und anschließend feststellen, ob die Verteilung von Funktionen, Risiken und Wirtschaftsgütern innerhalb des Konsortiums mit der Notwendigkeit der Berichterstattung an Finanzverwaltung zusammenhängt.

Körperschaftsteuer

Die ständig wachsende Palette an Werkstoffen, die bei uniformierten Diensten verwendet werden, ist das Ergebnis vieljähriger Experimente im Bereich der Werkstofftechnik. Diese Experimente werden durch laufende Forschung zu neuen Technologien zur Herstellung von Kunststoffen, synthetischen Beschichtungen, Schmierstoffen und Konservierungsstoffen ergänzt, was auch mit der Entwicklung neuer Textiltechnologien verbunden sein kann und es Verteidigungsunternehmen ermöglicht, regelmäßig neue innovative Produkte und Lösungen zu entwickeln. Solche Arbeiten können potenziell als Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) eingestuft werden.

Die Durchführung von FuE-Arbeiten hängt mit der Möglichkeit zusammen, von der Körperschaftsteuer-Ermäßigung zu profitieren. Durch die Bereitstellung von Beratungsleistungen und unsere umfangreiche Erfahrung bei der Erlangung von steuerlichen Vergünstigungen für unsere Mandanten sind wir bereit, Unternehmen dabei zu unterstützen, Projekte auszuwählen, die der Definition von FuE-Arbeiten im Sinne der Körperschaftsteuer-Vorschriften entsprechen. 

Wir führen unsere Analyse auf Grundlage der bereitgestellten Projektliste (mit Beschreibung der Projekte) und der Antworten auf die von uns gestellten Fragen durch. Als Ergebnis unserer Tätigkeiten werden wir unsere Meinungen und Empfehlungen zu den bestehenden Projekttypen präsentieren, für die das Unternehmen von der Steuerermäßigung profitieren kann, und anschließend in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ihm bei der Erstellung der Musterprojektdokumentation für das ausgewählte Forschungsprojekt helfen.

Bei Beratung der Verteidigungsindustrie stellen wir Sicherheit in den Vordergrund

Zusammenarbeit mit RSM Poland heißt mit einem Berater zusammenzuarbeiten, der sich auf klare Kommunikation, Minimierung von Risiken und Effektivität konzentriert. Zögern Sie nicht, sich einen strategischen Vorteil zu sichern – kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und zu erfahren, wie die Steuerberater von RSM Ihre Position im Verteidigungssektor stärken können.

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