In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Wie kann man feststellen, ob eine zusammengeschlossenen bzw. gespaltene Gruppe den Vorschriften über globale Mindeststeuer unterliegt?
- Wie ist der konsolidierte Umsatz einer zusammengeschlossenen Gruppe zu berechnen?
- Wie ist der konsolidierte Umsatz einer gespaltenen Gruppe zu berechnen?
Mit der Einführung der Pillar 2-Richtlinie und der Primärergänzungssteuer ist die Berechnung der Umsatzerlöse von multinationalen und inländischen Unternehmensgruppen deutlich komplizierter geworden. Die Vorschriften gelten nicht nur für „traditionelle” Gruppen, sondern auch für Organisationen, die einem Zusammenschluss oder einer Spaltung unterliegen, obwohl in ihrem Fall die Regeln für die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen etwas anders sind. Wie groß sind die Unterschiede und was sollten die Geschäftseinheiten der in Polen tätigen multinationalen Unternehmensgruppen beachten?
Was ist der konsolidierte Mindestumsatz und gilt die Ergänzungssteuer für zusammengeschlossene bzw. gespaltene Gruppen?
Die Analyse der Umsatzerlöse einer multinationalen bzw. inländischen Gruppe ist die grundlegende Methode, um festzustellen, ob eine Organisation einer Ergänzungsbesteuerung unterliegt.
Nach dem polnischen Gesetz über die Ergänzungsbesteuerung von multinationalen und inländischen Unternehmensgruppen sind ihre Bestimmungen auf die Geschäftseinheiten einer multinationalen und inländischen Gruppe anzuwenden, wenn diese Einheiten in mindestens 2 von 4 Geschäftsjahren, die einem bestimmten Geschäftsjahr unmittelbar vorausgehen, den jährlichen Umsatz erzielt haben, der, wie im Konzernabschluss der Gruppe angegeben, mindestens 750.000.000 EUR betrug.
Diese Regelung schließt zusammengeschlossene oder gespaltene Gruppen nicht aus, was bedeutet, dass sie auch verpflichtet sind, den konsolidierten Mindestumsatz zu berechnen, um zu überprüfen, ob die Bestimmungen des Gesetzes auf sie anwendbar sind.
Finden Sie heraus, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können
Wie ist der konsolidierte Umsatz von zusammengeschlossenen Gruppen zu ermitteln?
Zu Beginn sollte man bestimmen, welche inländischen und multinationalen Gruppen nach dem in Polen geltenden Gesetz als zusammengeschlossene Gruppen gelten. Nach den Pillar 2-Regelungen handelt es sich dabei um Gruppen, die im Rahmen einer Vereinbarung entstanden sind, bei der:
- alle oder im Wesentlichen alle Geschäftseinheiten von zwei oder mehr separaten Gruppen zu Geschäftseinheiten einer zusammengeschlossenen Gruppe werden, oder
- zwei oder mehr Einheiten, die keiner Gruppe angehören, zu Geschäftseinheiten einer neuen zusammengeschlossenen Gruppe werden, oder
- eine Einheit, die keiner Gruppe angehört, zur Geschäftseinheit einer bestehenden zusammengeschlossenen Gruppe wird.
Bei der Analyse der Verpflichtungen einer zusammengeschlossenen Gruppe, die sich aus den Vorschriften über die globale Mindeststeuer ergeben, sollte auch der konsolidierte Umsatz in Bezug auf die gesetzliche Umsatzschwelle von 750.000.000 EUR geprüft werden. Es ist jedoch auch zu bedenken, dass der konsolidierte Mindestumsatz einer zusammengeschlossenen Gruppe unterschiedlich ermittelt wird, je nachdem, ob es sich um den Zeitraum nach dem Zusammenschluss oder vor dem Zusammenschluss handelt. Von Bedeutung ist auch die Art der zusammengeschlossenen Gruppe:
- Um beurteilen zu können, ob die Voraussetzung für einen konsolidierten Mindestumsatz vor dem Zusammenschluss erfüllt ist, wird der Jahresumsatz auf der Grundlage der Summe der Jahresumsätze der an dem Zusammenschluss beteiligten Gruppen ermittelt, die im Konzernabschluss jeder dieser Gruppen ausgewiesen sind.
- Im Falle von zwei einzelnen Einheiten, die infolge des Zusammenschlusses eine Gruppe bilden, werden die Umsatzerlöse jeder dieser Einheiten analysiert, die in den Abschlüssen dieser Einheiten für die vorangegangenen Geschäftsjahre ausgewiesen werden.
- Im Falle einer Einheit, die einer Gruppe beitritt, sind die im Abschluss dieser Einheit für ein bestimmtes Jahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und die konsolidierten Umsatzerlöse der Gruppe für dasselbe Jahr zu addieren.
- Beim Zusammenschluss der Gruppen wird der im Konzernabschluss einer solchen zusammengeschlossenen Gruppe ausgewiesene Jahresumsatzerlös berücksichtigt.
Methode zur Berechnung des konsolidierten Umsatzes von gespaltenen Gruppen
Wie bei den zusammengeschlossenen Gruppen sind auch gespaltene Gruppen in den Pillar 2-Vorschriften klar definiert.
Laut Vorschriften sind gespaltene Gruppen solche Gruppen, die im Rahmen einer Vereinbarung entstanden sind, bei der die Geschäftseinheiten einer einzigen Gruppe zu Geschäftseinheiten von zwei oder mehr Gruppen wurden, die nicht länger von derselben obersten Muttergesellschaft konsolidiert werden.
Die polnischen Vorschriften, mit denen eine globale Mindeststeuer eingeführt wird, gelten für jede gespaltene Gruppe, die einen konsolidierten Mindestumsatz von 750.000.000 EUR erzielt hat:
- für das erste Geschäftsjahr nach der Spaltung (falls die Spaltung den Beginn eines neuen Geschäftsjahres zur Folge hat) bzw. für das Geschäftsjahr, in dem die Gruppe gespalten wurde (falls aufgrund der Spaltung kein neues Geschäftsjahr beginnt), oder
- in mindestens 2 von 4 Geschäftsjahren der Tätigkeit einer solchen gespaltenen Gruppe (dieser Zeitraum wird ab dem Jahr gezählt, in dem die Gruppe gespalten wurde).
Wie Sie sehen können, unterscheiden sich die Pillar 2-Regelungen in Bezug auf gespaltene Gruppen von den allgemeinen Regelungen, denn damit eine bestimmte Gruppe im ersten Jahr nach der Spaltung (oder im Spaltungsjahr) der Ergänzungssteuer unterliegt, hat sie nur die Voraussetzung für den konsolidierten Mindestumsatz zu erfüllen.
Mit dieser zusätzlichen Voraussetzung soll sichergestellt werden, dass jede Gruppe, die aufgrund der Spaltung einer Gruppe entstanden ist, die in den Anwendungsbereich des GloBE-Systems fällt (und die bereits den Schwellenwert von 750.000.000 EUR für das Geschäftsjahr erreicht hat, das nach der Spaltung endet, sowohl bei Spaltungen, die zum Beginn eines neuen Geschäftsjahres geführt haben, als auch bei solchen, die dies nicht zur Folge hatten), den Pillar 2-Bestimmungen unterliegt.
Wären die Bestimmungen nicht so formuliert, würde jede gespaltene Gruppe infolge der Spaltung aus der Besteuerung herausfallen, weil im ersten Jahr ihrer Tätigkeit die gespaltene Gruppe – selbst wenn eine solche Organisation den Mindestumsatz-Schwellenwert überschreiten würde – niemals die zweite der Schlüsselvoraussetzungen für Ergänzungsbesteuerung erfüllen würde, nämlich die Voraussetzung von 2 von 4 Jahren, in denen der Mindestumsatz-Schwellenwert überschritten werden muss (was sich natürlich daraus ergeben würde, dass die Dauer einer bestimmten Gruppe nach der Spaltung kürzer wäre). Dies wiederum könnte zu Missbräuchen in diesem Bereich führen, daher ist es kein Wunder, dass der Gesetzgeber bei der Formulierung der Bestimmungen die Maßnahmen ergriffen hat, um die künstliche Spaltung von Unternehmensgruppen zur Vermeidung der Ergänzungsbesteuerung zu verhindern.
Bei der Abrechnung der globalen Mindeststeuer für inländische und multinationale Unternehmensgruppen lohnt es sich, die Unterstützung eines Experten in Anspruch zu nehmen
Wie Sie sehen können, bestimmt das Gesetz über die Ergänzungsbesteuerung von multinationalen und inländischen Unternehmensgruppen die Unternehmen, die seinen Bestimmungen unterliegen, recht genau, und sein Geltungsbereich umfasst auch zusammengeschlossene und gespaltene Gruppen, wobei für sie das gleiche Kriterium wie für Gruppen, die weder dem Zusammenschluss noch der Spaltung unterliegen, d. h. der konsolidierte Mindestumsatz, gilt.
Es ist jedoch anzumerken, dass sich die Methode zur Ermittlung des konsolidierten Mindestumsatzes von der Methode zur Ermittlung des konsolidierten Umsatzes für gewöhnliche Gruppen unterscheidet und in mancher Hinsicht mehr Arbeit von den Unternehmen erfordert, um festzustellen, ob die Bestimmungen der Pillar 2-Richtlinie auf sie anwendbar sind. Daher lohnt es sich, bei Spaltungen und Zusammenschlüssen die Unterstützung von Fachleuten in Anspruch zu nehmen, die Steuerberatungsleistungen für Unternehmen erbringen und die Erfahrung in der Zusammenarbeit mit großen multinationalen Unternehmensgruppen haben.
Häufige Fragen und Antworten
Für den Fall, dass das Geschäftsjahr der Gruppe nicht den „gewöhnlichen” 12 Monaten entspricht, wird der Mindestschwellenwert, ab dem die Organisation den Pillar 2-Bestimmungen unterliegt, als Produkt aus der Anzahl der Monate dieses Geschäftsjahres und dem Betrag von 62.500.000 EUR bestimmt.
Ist die Darstellungswährung des Konzernabschlusses einer Gruppe eine andere Währung als Euro, so wird zur Feststellung, ob eine solche Gruppe den Mindestumsatzerlös erzielt hat, der konsolidierte Jahresumsatzerlös dieser Gruppe zu dem durchschnittlichen monatlichen Wechselkurs der Europäischen Zentralbank für Dezember des Kalenderjahres, das dem geprüften Geschäftsjahr unmittelbar vorausgeht, in Euro umgerechnet.
Die diskutierte Umrechnung der Wechselkurse sollte sich immer auf den durchschnittlichen Wechselkurs vom Dezember (und nicht von einem anderen Monat des Kalenderjahres) beziehen, unabhängig davon, ob das Geschäftsjahr der Unternehmensgruppe mit dem Kalenderjahr zusammenfällt.
Nach den Pillar 2-Bestimmungen gelten vier Arten von Abschlüssen für die Zwecke der Anwendung des GloBE-Systems als Konzernabschlüsse. Dazu gehören:
- die von einer Einheit im Einklang mit einem anerkannten Rechnungslegungsstandard erstellten Abschlüsse, in dem die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme dieser Einheit und aller Einheiten, an denen sie eine die Kontrolle begründende Beteiligung hält, so dargestellt werden, als gehörten sie zu einer einzigen Einheit,
- für Gruppen im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b des Gesetzes die von einer Einheit im Einklang mit einem anerkannten Rechnungslegungsstandard erstellen Abschlüsse (es handelt sich um ein Stammhaus mit mindestens einer Betriebsstätte, das jedoch nicht Teil einer größeren Gruppe ist),
- die Abschlüsse der obersten Muttergesellschaft, der nicht im Einklang mit einem anerkannten Rechnungslegungsstandard erstellt wurden und die anschließend angepasst wurden, um wesentliche Wechselkursdifferenzen zu vermeiden, oder
- hypothetisch, d.h. gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 10 – solche Abschlüsse, die von der obersten Muttergesellschaft erstellt worden wären, wenn diese Gesellschaft verpflichtet gewesen wäre, solche Abschlüsse gemäß einem anerkannten Rechnungslegungsstandard oder einem anderen Rechnungslegungsstandard unter Berücksichtigung ihrer Anpassung zur Vermeidung von wesentlichen Wechselkursdifferenzen zu erstellen.