Krzysztof WOŹNIAK
Audit Senior bei RSM Poland

Ablauf einer Due Diligence

ueblicherweise gilt als die erste Stufe einer Due Diligence die Unterzeichnung eines Geheimhaltungsvertrags, eng. non-disclosure agreement (NDA), durch die Parteien. Es ist zu bemerken, dass die Bestimmungen dieses Vertrags bereits im Art. 721 des polnischen Zivilgesetzbuches geregelt sind.

  1. Wurden durch eine Partei im Laufe der Verhandlungen die Informationen unter Vorbehalt der Geheimhaltung zugaenglich gemacht, ist eine andere Partei zu ihrer Nichtbekanntgabe sowie Nichtweitergabe an andere Personen sowie zur Nichtnutzung dieser Informationen fuer eigene Zwecke verpflichtet, es sei denn die Parteien anders bestimmten.
  2. Im Falle der Nichterfuellung oder Schlechterfuellung der im Paragraphen 1 genannten Pflichten, kann ein Berechtigter von einer anderen Partei die Wiedergutmachung des Schadens bzw. Verteilung des von ihr erzielten Nutzens verlangen.

Weder der genaue Ablauf und Umfang der Pruefung, noch umso mehr die Preise fuer potentielle Investitionen werden durch NDA geregelt, er garantiert aber, dass die kuenftigen Handlungen der Parteien (darunter der Einsatz von Due Diligence-Experten und die Verhandlungen) vertraulich sein werden. Gemaeß dem Paragraphen 2 Art. 721 des polnischen Zivilgesetzbuches ist auch  im Falle der Nichtbefolgung der angenommenen Bestimmungen durch irgendeine Vertragspartei eine Strafe vorgesehen.

Eine weitere Stufe des Due Diligence-Prozesses ist in der Regel die Unterzeichnung durch die Parteien einer Absichtserklaerung, eines Term Sheets bzw. eines Memorandums of Understanding (MoU). Ein gemeinsamer Nenner fuer diese drei Dokumente ist ihre fehlende Rechtskraft, es sei denn die Parteien anders bestimmen. Darauf sind auch die Vorschriften des Zivilgesetzbuches ueber Vorvertraege nicht anzuwenden.

Das Hauptziel der vorgenannten Vertraege ist die Bestimmung von Grundvoraussetzungen fuer die beabsichtigte Transaktion, die anschließend im Detail verhandelt und in einem Investitionsvertrag erfasst werden.  Diese Vertraege sollen den Willen der beiden Parteien ueber den Transaktionsabschluss, ihre Intentionen und Absichten enthalten. Ihre Unterzeichnung wird insbesondere dann empfohlen, wenn mehrstufige Verhandlungen vorgesehen sind und der Endvertrag viele kleine Details ueber die Transaktion enthalten wird.

Eine weitere Stufe fuer den Abschluss der Transaktion ist meistens alleine die Due Diligence-Pruefung, die von den Experten in einer engen Zusammenarbeit mit den betroffenen Parteien durchgefuehrt wird. Zuerst waehlt der Investor (bzw. Investoren) die Experten, die eine Analyse durchfuehren und aufgrund eigener Schlussfolgerungen entsprechende Berichte entstellen. Wichtig ist, damit dem gewaehlten Expertenteam das Ziel der Pruefung eindeutig gestellt wurde und damit es von dem Investoren ueber die fuer seine Investition wichtigsten Fragen bewusst gemacht wurde. Bei der Vertragsunterzeichnung durch die gewaehlte Beratungsgesellschaft und den Investoren ist auch wichtig anzugeben, von wem der gesamte Prozess koordiniert und in welcher Form der Datenaustausch zwischen dem Due Diligence-Pruefer (darunter den Juristen, Wirtschaftspruefern, Corporate Finance-Experten, Steuerberatern und anderen Fachkraeften) sowie dem Kaeufer und Verkaeufer erfolgen wird.

Eine gute Praxis ist das Einholen der externen Informationen ueber die potentielle Investition von dem Due Diligence-Pruefer. Dazu kann der Pruefer:

  • Medieninformationen,
  • Informationen ueber Kapital- und Personenverflechtungen,
  • Gutachten Dritter,
  • laufende und zyklische Berichte (bei börsennotierten Gesellschaften),
  • Webseite des Verkaeufers,
  • die in dem Auszug aus dem Landesgerichtsregister (KRS) enthaltenen Informationen,
  • die in dem Grundbuchregister enthaltenen Informationen,
  • die in dem Register der Verpfaendungen zwecks Sicherung der Begleichung der Steuerschuld enthaltenen Informationen

nutzen.

Beim Einholen der Informationen ueber die jeweilige Investition aus den vorgenannten Quellen ist es viel einfacher, das Verzeichnis der fuer die Durchfuehrung einer Due Diligence erforderlichen Unterlagen bereits auf der Anfangsstufe der Pruefung zu erstellen. Natuerlich kann solch ein Verzeichnis abhaengig von den von dem Verkaeufer gewonnenen Informationen modifiziert werden. Es ist möglich, dass manche Transaktionen oder Geschaeftsvorfaelle mehr Risiko mit sich bringen als die sonstigen und deswegen sollen sie insbesondere unter die Lupe genommen werden.

 

Erfahren Sie mehr:

Organisation des Due Diligence-Prozesses – Teil 2

Organisation des Due Diligence-Prozesses – Teil 1