In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Was ist eine Kapitalflussrechnung?
  • Wer hat eine Kapitalflussrechnung zwingend aufzustellen?
  • Was sind die Methoden zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung?

Sehr oft konzentrieren sich die Personen, die Jahresabschlüsse bei der Suche nach Informationen über Unternehmenslage einsehen, auf der Analyse der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Tatsächlich ist es jedoch die Kapitalflussrechnung, die wichtige Informationen über den tatsächlichen Kassenbestand und die Richtung des Cashflows in einer bestimmten Organisation enthält, und es ist gerade dieser Bestandteil des Jahresabschlusses, der bei der Prüfung der Unternehmenslage besonders sorgfältig betrachtet werden soll. Was können Sie also in der Kapitalflussrechnung finden und wie wird sie durch nationale und internationale Rechnungslegungsstandards geregelt?

 

Definition und Zweck der Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung (der Cashflow) ist ein Bestandteil des Jahresabschluss eines Unternehmens. Sie informiert über die Fähigkeit des Unternehmens, Zahlungsmittel zu generieren und diese Mittel für seine Geschäftstätigkeit zu verwenden, d.h. – mit anderen Worten – sie zeigt die Mittelzuflüsse und -abflüsse in den grundlegenden Bereichen der Tätigkeit der Organisation: betrieblicher, Investitions- und Finanzierungstätigkeit (in Übereinstimmung mit dem Internationalen Rechnungslegungsstandard 7 und dem Nationalen Rechnungslegungsstandard 1 in der jeweils gültigen Fassung).

Der Cashflow ist ein äußerst wichtiges und ziemlich umfangreiches Thema, daher werden wir, um es im Detail zu erklären, nicht nur Unterschiede bei der Aufstellung der Kapitalflussrechnung nach dem Nationalen Rechnungslegungsstandard (KSR 1) und den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 7) analysieren, sondern auch die Auswirkungen dieser Unterschiede auf die Interpretation des Endzustands von Zahlungsmitteln des Unternehmens besprechen.

 

Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses mit der Kapitalflussrechnung

Gemäß den Anforderungen des IAS 7 ist jedes Unternehmen, das die International Financial Reporting Standards anwendet, ungeachtet seiner Größe verpflichtet, die Kapitalflussrechnung aufzustellen.

Der Standard hält den Cashflow (d.h. die Kapitalflussrechnung) für einen integralen Bestandteil des Jahresabschlusses (IAS 7.1) 

Nach den polnischen Regelungen, nämlich dem Rechnungslegungsgesetz (RLG-PL), sind Kleinst- und Kleinunternehmen von der Pflicht zur Aufstellung und Darstellung der Kapitalflussrechnung befreit. Der Nationale Rechnungslegungsstandard 1 weist jedoch darauf hin, dass wenn sich solche Unternehmen entscheiden, trotz fehlender formeller Verpflichtung eine Kapitalflussrechnung aufzustellen, empfohlen wird, die Bestimmungen des KSR 1 (KSR 1, Ziff. 2.1) anzuwenden, um die Konsistenz und Vergleichbarkeit der Daten zu wahren.

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Was ist in der Kapitalflussrechnung zu erfassen?

Der Internationale Rechnungslegungsstandard 7 enthält nur allgemeine Hinweise über die Angaben, die man in die Kapitalflussrechnung aufnehmen soll. Darüber hinaus schreibt IAS 7 auch kein einheitliches Format oder Regeln für den Ansatz einzelner Posten vor, die im Cashflow darzustellen sind, und lässt dem Unternehmen daher eine gewisse Flexibilität bei der Darstellung von Daten, die in diesem Bestandteil des Jahresabschlusses enthalten sind.

Die Bereiche, die in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden sollen, sind in der „Darstellung der Kapitalflussrechnung” des IAS 7 aufgelistet. Dazu gehören:

  • betriebliche Tätigkeit,
  • Investitionstätigkeit,
  • Finanzierungstätigkeit. 

IAS 7.11 betont jedoch zusätzlich, dass ein Unternehmen die Zahlungsströme so darstellen sollte, wie es der Art seiner Geschäftstätigkeit am besten entspricht. IAS 7.12 informiert dagegen, dass im Jahresabschluss solche Transaktionen vorkommen können, die separat unter den einzelnen Posten der Kapitalflussrechnung klassifiziert werden müssen (IAS 7.11-7.12).

 

Der Nationale Rechnungslegungsstandard verfolgt einen detaillierteren Ansatz zur Erfassung der einzelnen Posten der Kapitalflussrechnung

Der Nationale Rechnungslegungsstandard (KRS) nennt ähnlich wie der Internationale Rechnungslegungsstandard die Bereiche, die in der Kapitalflussrechnung erfasst werden sollen, jedoch sind im Abschnitt 8 des KRS zusätzlich die detaillierten Erläuterungen zur Darstellung von einzelnen Posten sowie zur Aufstellungsmethode des Cashflows enthalten. In diesem Teil des KSR finden die in Polen tätigen Unternehmen die ausführlichen Leitlinien zu den Posten, die nach den Regelungen in die Kapitalflussrechnung aufgenommen werden sollen (KSR 1, Abschnitt 8). Dies ist eine deutliche Vereinfachung für Buchhalter, die Jahresabschlüsse aufstellen, weil solche umfangreichen Anweisungen in IAS 7 nicht zu finden sind.

 

Darstellung der Zahlungsströme aus Ertragsteuern

Nach IAS 7 haben Unternehmen Zahlungsströme aus Ertragssteuern separat – als Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit auszuweisen, „es sei denn, sie können bestimmten Investitions- und Finanzierungstätigkeiten zugeordnet werden”. Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann sind diese Ströme in den relevanten Teilen der Kapitalflussrechnung anzugeben (IAS 7.35). 

KSR 1 empfiehlt dagegen die Anwendung einer anderen Lösung, d.h. die Darstellung der Zahlungsströme aus Ertragsteuern in den Zusätzlichen Informationen zur Kapitalflussrechnung (KSR 1 Ziff. 8.11).

 

Indirekte Methode – Korrektur des Finanzergebnisses

Sowohl Nationale Rechnungslegungsstandards (KSR 1), als auch Internationale Rechnungslegungsstandards (IAS 7) lassen zwei Darstellungsmethoden einer Kapitalflussrechnung zu: eine indirekte und direkte Methode. Sie unterscheiden sich voneinander nur in der Methode der Darstellung der betrieblichen Tätigkeit.

Die direkte Methode veranschaulicht die Hauptgruppen der Einzahlungen und Auszahlungen (KSR 1 Ziff. 4.8-9.) und die indirekte Methode korrigiert das Finanzergebnis um die Posten, die nicht zahlungswirksam sind. Die Hinweise, die bei der Bestimmung einzelner Cashflow-Posten hilfreich sind, sind in KRS 1, Ziff. 8.4-8.5 enthalten. 

Hier ist zu beachten, dass gemäß Anhang 1 zum RLG die Unternehmen, die sich für die Darstellung der Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode entschieden haben, verpflichtet sind, in den Zusätzlichen Informationen den Abgleich der Zahlungsströme aus betrieblicher Tätigkeit mit der indirekten Methode darzustellen. Mit dieser Anforderung soll die Vergleichbarkeit und Transparenz der Jahresschlüsse sichergestellt werden.

Nach IAS 7 ist in der indirekten Methode das Finanzergebnis (grundsätzlich anders als netto, z.B. Gewinn vor Steuern separat aus der fortgeführten und aufgegebenen Geschäftstätigkeit) zu korrigieren, dagegen nach KSR 1 – das Nettofinanzergebnis. Darüber hinaus empfiehlt IAS 7 den Unternehmen, die den Cashflow erstellen, zu diesem Zweck die direkte Methode zu verwenden, denn sie liefert Informationen, die für die Prognose der zukünftigen Cashflows des Unternehmens nützlicher sind (IAS 7.19).

 

Ausweisen eines Kontokorrentkredits und eines Kredits im Rahmen der Kreditlinie

KSR 1 empfiehlt, den Kontokorrentkredit und den Kredit im Rahmen der Kreditlinie „per Saldo” unter Finanzierungstätigkeit der Kapitalflussrechnung auszuweisen (KSR 1 Ziff. 2.2. und 7.2.). IAS 7 lässt dem Unternehmen in diesem Bereich wieder mehr Flexibilität und Freiheit.

Der internationale Standard informiert, dass die Änderung des Status eines Kontokorrentkredits als ein Posten unter der betrieblichen Tätigkeit sowie als ein „ein Bestandteil der Zahlungsmittel und ihrer Äquivalente” dargestellt werden kann (IAS 7.7-7.9), soweit diese Kredite den integralen Bestandteil der Zahlungsmittelverwaltung im Unternehmen ausmachen. Solch ein Ansatz zur Darstellung dieses Postens kann zur Folge haben, dass die in der Bilanz und Kapitalflussrechnung des Unternehmens ausgewiesenen Zahlungsmittel negative Werte annehmen.

 

Leitlinien über Anlagenzinsen und Dividenden

KSR 1 weist darauf hin, dass die Cashflows betreffend Anlagenzinsen und Dividenden unter der Investitionstätigkeit zu erfassen sind (KSR 1 Ziff. 6.3.). 

In IAS 7 wird die Frage von Zinsen und Dividenden jedoch separat dargestellt (IAS 7.31-7.34). Der internationale Standard schlägt vor, dass ein Unternehmen im Falle der Cashflows aus erhaltenen und gezahlten Zinsen und Dividenden die Daten sowohl unter der betrieblichen, Investitions- als auch unter der Finanzierungstätigkeit ausweist. Es hängt gerade von dem die Kapitalflussrechnung aufstellenden Unternehmen ab, in welchem Bereich es diesen Posten darstellt, wobei es die übernommene Klassifizierung in den folgenden Berichtsperioden konsequent anwenden muss. 

Man soll betonen, dass im Falle der Finanzinstitute die Zinsen und Dividenden in der Regel unter der betrieblichen Tätigkeit dargestellt werden.

 

Folgen der unterschiedlichen Methoden zur Aufstellung der Kapitalflussrechnung

Die von dem Unternehmen ausgewählte Methode zur Aufstellung des Cashflows nach IAS oder KSR wirkt sich auf das Endergebnis der Kapitalflussrechnung, d.h. auf den Stand der Zahlungsmittel des Unternehmens, nicht aus (mit Ausnahme der Angabe des Kredits nach den internationalen Regelungen, die zum Minussaldo der Zahlungsmittel führen kann). 

das Unternehmen und die Personen, die in den Jahresabschluss Einsicht nehmen, aus den einzelnen Bereichen des Cashflows gewinnen, durch die vorgenannten Unterschiede zwischen den Standards beeinträchtigt wird. Die Art und Weise, in der die Cashflows aus der Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit oder – was besonders wichtig ist – der betrieblichen Tätigkeit dargestellt werden, kann anders in den nach IAS und anders in den nach IFRS aufgestellten Abschlüssen interpretiert werden. Deswegen ist es so wichtig, sich mit den vorgenannten Unterschieden vertraut zu machen und nach den glaubwürdigen Informationsquellen über Cashflow zu suchen. Die Unternehmen, die zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet sind, sollen grundsätzlich die Einsicht in IAS 7 nehmen. Dagegen haben Unternehmen, die den Jahresabschluss nach dem Rechnungslegungsgesetz aufstellen, den KRS 1 anzuwenden. 

Das Rechnungslegungsgesetz sieht jedoch vor, dass auf die durch die Nationalen Rechnungslegungsstandards nicht geregelten Fragen die IAS anzuwenden sind (Art. 10 Abs. 3 RLG).

Sollten Sie Fragen zur Kapitalflussrechnung haben oder brauchen Sie Unterstützung für eine richtige Interpretation der Daten im Jahresabschluss, sprechen Sie uns direkt an. Unsere Experten auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung, Buchhaltung und des Rechnungswesens sind mit den internationalen und lokalen Standards bestens vertraut und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Prüfung der Dokumentation polnischer und internationaler Unternehmen.