In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Was ist Steuerplanung?
  • Wie ist ein steuerlicher Verlustvortrag zu verrechnen?
  • Was wirkt sich auf die Wahrscheinlichkeit der Verrechnung eines steuerlichen Verlustvortrags aus?

Während des Geschäftsjahres treten im Unternehmen viele Geschäftsvorfälle ein, die sich unterschiedlich auf die Finanzlage des Unternehmens auswirken, und es ist zu beachten, dass die Auswirkungen dieser Vorfälle im Hinblick auf das Steuer- und Bilanzrecht nicht immer identisch sind. Die Unterschiede ergeben sich aus den unterschiedlichen Zielsetzungen der beiden Systeme, den unterschiedlichen Bewertungsregeln für Vermögenswerte und Schulden und den Funktionen, die die beiden Regelwerke erfüllen. Dies hat zur Folge, dass in der Dokumentation temporäre (positive und negative) Differenzen auftauchen, die zur Bildung von Vermögenswerten oder passiven latenten Steuern führen. Wie sollten sie verrechnet werden?

Die beste Methode zur Identifizierung von Differenzen in der Dokumentation des Unternehmens wäre die Durchführung des Vergleichs der Handelsbilanz mit der Steuerbilanz und anschließend die Ermittlung, welche von diesen Differenzen permanent und welche nur temporär sind.

Die festgestellten temporären Differenzen sind die Grundlage für die Bildung von aktiven und passiven latenten Steuern, die dann in der Bilanz des Unternehmens dargestellt werden und in der Gewinn- und Verlustrechnung der Organisation widerspiegelt sind. 

 

Was ist Steuerplanung?

Ein steuerlicher Verlustvortrag liegt vor, wenn die abzugsfähigen Betriebsausgaben die Betriebseinnahmen übersteigen. Die polnischen Rechtsvorschriften sehen Folgendes vor1:

  • Ein steuerlicher Verlustvortrag kann innerhalb von den nächsten fünf Steuerjahren verrechnet werden.
  • In einem Steuerjahr können maximal 50 % des Verlustwerts verrechnet werden (eine vollständige Verrechnung des steuerlichen Verlustvortrags ist daher frühestens innerhalb von zwei Jahren möglich).
  • Wird der steuerliche Verlustvortrag nicht innerhalb von fünf Jahren verrechnet, erlischt der Anspruch auf seine Verrechnung.

Seit 2019 gibt der polnische Gesetzgeber den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen steuerlichen Verlustvortrag von bis zu 5 Mio. PLN auf einmal zu verrechnen. Nur der Überschuss über diesen Betrag wird nach den Regeln verrechnet, die den Abzug von maximal 50 % des Verlustvortrags in einem Jahr vorsehen.  

Das bedeutet, dass, wenn ein Unternehmen ausreichend hohe Einkünfte aus derselben Quelle erzielt, aus der der Verlust entstanden ist (und der Verlust selbst 5 Mio. PLN übersteigt), dieses Unternehmen frühestens innerhalb von zwei Steuerjahren einen vollen Abzug vornimmt (d.h. einen Abzug von 50 % pro Jahr).

Wie bei negativen temporären Differenzen kann ein Unternehmen aus dem erzielten steuerlichen Verlust aktive latente Steuern bilden – vorausgesetzt, dass das Unternehmen in der Dokumentation zuverlässig nachweisen kann, dass es in den Folgejahren das zu versteuernde Einkommen erzielen wird, die einen Abzug des Verlustvortrags zulassen.

Finden Sie heraus, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können

Erfassung der aktiven latenten Steuern in den Büchern

Wie sollten Buchhalter aktive latente Steuern in den Buchhaltungskonten im Falle ihrer Erhöhung oder Minderung erfassen? 

  • Eine Vermögenszunahme (Bildung eines Vermögenswerts aus steuerlichem Verlustvortrag) wird in den Büchern auf der linken Seite, d. h. auf der Soll-Seite (Soll) des Aktivkontos verbucht. Gleichzeitig wird sie als Körperschaftsteuerminderung auf der rechten Seite (Haben) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
  • Die Vermögensabnahme erfolgt zum Zeitpunkt der Verrechnung des steuerlichen Verlustvortrags – dann wird der Vermögenswert aufgelöst, was zu einer Erhöhung der Steuer in der Bilanz führt.

 

Wie ist ein steuerlicher Verlustvortrag eines Unternehmens zu verrechnen?

Die Aktivierung des steuerlichen Verlustvortrags eines Unternehmens besteht darin, dass die Buchhaltungsabteilung einen Vermögenswert bildet, dessen Betrag nach der folgenden Formel festgelegt wird:

Steuerlicher Verlust × erwarteter Ertragsteuersatz

Der sog. aktivierte Verlustvortrag ist ein Bestandteil des Vermögens und kann nur unter demjenigen Teil des Vermögens ausgewiesen werden, der mit tatsächlicher Wahrscheinlichkeit verrechnet wird. In der Praxis bedeutet dies, dass Wirtschaftsprüfer (alleine oder mit Hilfe von Steuerberatern) detailliert analysieren müssen, ob das Unternehmen in den nächsten fünf Jahren ausreichende Betriebseinnahmen erzielen wird.

Auf die Wahrscheinlichkeit der Verrechnung eines Verlustvortrags wirken sich u.a.:

  • die Art der Vorfälle, die den Verlust verursacht haben (z. B. einmalige Nebenkosten erhöhen die Chancen auf künftiges Einkommen),
  • das Ausmaß positiver temporärer Differenzen, die die Bemessungsgrundlage in Zukunft erhöhen werden,
  • die Möglichkeiten des Unternehmens im Bereich der Steuerplanung

aus.

Es ist erwähnenswert, dass ähnliche Regeln für die Verrechnung des steuerlichen Verlustvortrags nicht nur im polnischen Rechtssystem gelten, sondern auch in den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS)2 enthalten sind. Demnach können aktive latente Steuern nur dann in den Büchern erfasst werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie in der Zukunft genutzt werden.

 

Bei der Verrechnung des steuerlichen Verlustvortrags eines Unternehmens lohnt es sich, die Unterstützung von Experten in Anspruch zu nehmen

Eine ordnungsgemäße Verrechnung des steuerlichen Verlustvortrags und eine angemessene Steuerplanung ermöglichen es den in Polen tätigen Unternehmen, ihre Liquidität leichter aufrechtzuerhalten und ihre Finanzen effektiver zu verwalten, wodurch sie bestimmte Geschäftsvorteile erzielen können. Um nationale und internationale Rechtsvorschriften verstehen zu können, muss man über bestimmtes Wissen und Erfahrungen verfügen sowie die Kenntnis von sich ändernden gesetzliche Vorschriften haben. 

Daher empfehlen wir Ihnen, die Unterstützung der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsteams von RSM Poland in Anspruch zu nehmen. Unsere Experten unterstützen Unternehmen in einem Umfang, der auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Darüber hinaus helfen sie den polnischen und ausländischen Unternehmen, ihre internen Steuer- und Finanzprozesse erheblich zu optimieren.

Quellen:

1 Art. 7 Abs. 5 des Gesetzes vom 15.02.1992 über Körperschaftsteuer.

2 International Accounting Standard/IAS 12 (London, 2016, Paragraphen 14, 34-36).