Karolina BARTKOWIAK
Tax Supervisor bei RSM Poland

Es ist kein Geheimnis, dass Deutschland der wichtigste Wirtschaftspartner Polens ist. Nach Angaben des Ministeriums fuer Unternehmertum und Technologie waren deutsche Verbraucher im Jahr 2018 die Abnehmer der ca. 28% durch Polen ausgefuehrten Waren und Dienstleistungen. Mit dem steigenden BIP Polens ist auch der Anstieg der Einfuhr aus Deutschland wahrnehmbar – ungefaehr 22% der durch Polen eingefuehrten Waren und Dienstleistungen kommen gerade von unserem westlichen Nachbarn, was uns den 7. Platz unter den Laendern mit der größten Ausfuhr aus Deutschland einbringt.

Die Verstaerkung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen geht zusammen mit dem Anstieg der Anzahl der einheimischen Unternehmen, die ihre Marktposition an dem anderen Oderufer verdeutlichen und verstaerken sowie mit der steigenden Anzahl der deutschen Unternehmen, die sich fuer Aufnahme bzw. Intensivierung ihrer Geschaeftstaetigkeit auf dem Gebiet Polens entscheiden.

Geschaeftstaetigkeit in Polen – Theorie vs. Praxis

Und in welcher Form ueben auslaendische Investoren ihre Geschaeftstaetigkeit in Polen aus? Meistens als Kapitalgesellschaften bzw. Zweigniederlassungen der auslaendischen Gesellschaften, die aufgrund der polnischen Rechtsvorschriften handeln. Auf den ersten Blick scheint es nicht kompliziert zu sein – doch gehören sowohl Polen, als auch Deutschland der Europaeischen Union an, welche die Rechtsordnung in den Mitgliedslaendern in dem ueberwiegenden Teil determiniert. Soviel zur Theorie. In der Praxis erweist es sich, dass die rechtlichen Lösungen fuer bestimmte Branchen in den einzelnen Laendern unterschiedlich sind. Die Anpassung des Geschaefts an polnische Realien und die in Polen geltenden Rechtsvorschriften bedarf von dem auslaendischen Investor einer großen Anstrengung. Die Ausuebung der Geschaeftstaetigkeit in einem fremden Land wird auch durch die Dissonanz erschwert, die mit der Kommunikation in einer fuer den Investor fremden Sprache zusammenhaengt (was besonders problematisch bei Kontakten mit polnischen Behörden ist) sowie auch durch kulturelle Unterschiede und fehlende Kenntnisse von gaengigen Praktiken oder lokalen Braeuchen. 

Rolle des Beraters

Unter solchen Umstaenden ist die Unterstuetzung eines Experten unentbehrlich. Ein erfahrener Berater hilft sowohl die Probleme bezueglich der Aufnahme der Geschaeftstaetigkeit, als auch bezueglich ihrer Entwicklung und Fortsetzung gemaeß den sich aendernden Vorschriften zu lösen. Den Geschaeftsfuehrern der auslaendischen Gesellschaften wird der Schlaf nicht selten durch ein kompliziertes Rechtssystem, haeufige Betriebspruefungen bzw. Anforderungen in Bezug auf die Abrechnung und ueberpruefung der steuerlichen Verbindlichkeiten geraubt. Weitere Probleme können dann erscheinen, wenn der auslaendische Investor in Polen Mitarbeiter einstellen möchte.

Wichtig dabei ist, dass auf die meisten von diesen Problemen sowohl diese Subjekte stoßen können, die sich fuer Gruendung in Polen einer festen Struktur in Form einer Gesellschaft bzw. Zweigniederlassung entscheiden, als auch diejenigen, die mit den polnischen Partnern nur gelegentlich kooperieren, ohne eigene Personalressourcen und technische Ressourcen an der Weichsel zu haben.

Obwohl dieser Beitrag nicht optimistisch klingen kann, ist zu beachten, dass sich die Wirtschaft in Polen trotz der haeufig unguenstigen Umstaende weiter sehr dynamisch entwickeln wird. Fuer jedes Problem kann man aber eine Lösung finden. Wie einmal Winston Churchill sagte: „ein Optimist sieht die Möglichkeiten in jeder Schwierigkeit”.

Gerade mit dieser Idee versuche ich, in den weiteren Beitraegen die durch das German Desk-Team von RSM Poland ausgearbeiteten Lösungen darzustellen, die den Investoren, insbesondere den Unternehmen aus den deutschsprachigen Laendern bei der erfolgreichen Aufnahme bzw. Intensivierung ihrer wirtschaftlichen Aktivitaet in Polen in Bezug auf die komplizierten und sich aendernden rechtlichen und steuerlichen Regelungen helfen.