Entwurf des Gesetzes ueber Grundsaetze zur Förderung neuer Investitionen – wird das ganze Polen zu einer Investitionszone?

 

In diesem Tax Alert möchten wir Ihnen die allgemeinen Voraussetzungen des Gesetzesentwurfs darstellen, der gemaeß den Ankuendigungen des stellvertretenden Ministerpraesidenten Mateusz Morawiecki das ganze Polen in eine Investitionszone umwandeln soll.

 

Am 20. Oktober 2017 wurde der Entwurf des Gesetzes ueber Grundsaetze zur Förderung neuer Investitionen (im Weiteren: Gesetzesentwurf) veröffentlicht, mit dem die Grundsaetze fuer Förderung von Unternehmern, welche die neuen Investitionen durchfuehren, modifiziert wurden. Der in dem Gesetzesentwurf bestimmte Fördermechanismus soll langfristig die zurzeit funktionierenden Sonderwirtschaftszonen ersetzen, wobei jedoch die erworbenen Rechte der Unternehmer geachtet werden, denen die Ausuebung der Geschaeftstaetigkeit in den Zonen nach den bisher geltenden Grundsaetzen genehmigt wurde.

Begruendung der Einfuehrung von aenderungen

Der Gesetzgeber beabsichtigt, dass mit den geplanten aenderungen die bisherigen Unzulaenglichkeiten in Bezug auf die Funktionsweise der Sonderwirtschaftszonen behoben werden. Er wies darauf hin, dass die größten Schwaechen der zurzeit geltenden Fördersystems u.a.

  • ein kompliziertes und langwieriges Verfahren fuer Eingliederung der neuen Gebiete in die Zonen;
  • zeitliche Beschraenkung der Zonen, die maximal bis 2026 funktionieren sollen;
  • eine erfolglose Auswirkung der Zonen auf das gesamte Gebiet Polens und eine beschraenkte Inanspruchnahme der Förderung durch kleinere Unternehmer sind.

 

Allgemeine Voraussetzungen des Gesetzesentwurfs

Wie bisher erfolgt die Förderung durch die Gewaehrung von Ertragsteuerbefreiungen (d.h. der Körperschaft- und Einkommensteuerbefreiung) sowie – was eine neue Lösung ist – durch eine unentgeltliche Erbringung von Leistungen (z.B. Schulungs-, Beratungs- oder Marketingleistungen) an Unternehmer.

Die Förderung wird auch denjenigen Unternehmern zur Verfuegung stehen, welche die Durchfuehrung der neuen Investitionen in Polen vorhaben. Dies betrifft sowohl solche Investitionen wie die Errichtung eines neuen Herstellungsbetriebs, als auch die Reinvestitionen in dem bereits existierenden Betrieb. Unter den neuen förderfaehigen Investitionen sind die Investitionen zu verstehen, welche die quantitativen Kriterien 

(Investitionsaufwand) sowie die qualitativen Kriterien (uebereinstimmung mit der Strategie fuer verantwortliche Entwicklung), die den Einfluss der Investition auf den Anstieg von Wettbewerbsfaehigkeit der Wirtschaft Polens sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region ueberpruefen, erfuellen.

Der Mechanismus fuer Berechnung der Befreiung ist beinahe gleich dem zurzeit geltenden Mechanismus in Bezug auf die Sonderwirtschaftszonen. Die meisten bisherigen Grundsaetze in diesem Bereich sowie die Vorschriften ueber „technische Aspekte” wurden in den Gesetzesentwurf uebernommen.

Unter den neuen Lösungen in dem Gesetzesentwurf sind u.a. folgende zu nennen:

  • voller Verzicht auf territoriale Einschraenkungen – gemaeß dem Entwurf können die Investitionen an einem beliebigen Ort landesweit durchgefuehrt werden;
  • Bestimmung der Dauer fuer die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung – der Bescheid ueber Gewaehrung der Förderung gilt fuer eine im Voraus bestimmte Dauer (von 10 bis 15 Jahre);
  • Beruecksichtigung der Ziele und Voraussetzungen einer mittelfristigen Entwicklungsstrategie des Staates;
  • Einfuehrung der Mechanismen zur Entgegenwirkung der Nutzung einer Förderung zur Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils – mit dem Gesetzesentwurf wird eine autonome Steuerumgehungsklausel in diesem Bereich eingefuehrt.

 

Der Bescheid ueber Gewaehrung der Förderung ergeht nur in Bezug auf eine Investition, die zahlreiche Voraussetzungen erfuellt, welche nicht in dem entworfenen Gesetz alleine, sondern in der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnung bestimmt werden. Der Wortlaut dieser Verordnung ist zurzeit leider noch nicht bekannt. Es ist also nicht möglich, im Detail zu nennen, welche Bedingungen, Faktoren und Voraussetzungen beim Treffen der Entscheidung ueber Gewaehrung der Förderung an den jeweiligen Unternehmer beruecksichtigt werden. Der Inhalt des Gesetzesentwurfs laesst vermuten, dass diese Kriterien u.a. die Größe des jeweiligen Unternehmens sowie die Arbeitslosenquote in dem Kreis, wo die neue Investition durchzufuehren ist, beruecksichtigen werden.

Der vorgenannte Gesetzesentwurf ist gerade in einer fruehen Bearbeitungsphase und wurde an den Sejm zur Debatte noch nicht weitergeleitet. Darueber hinaus sind die meisten Schluessel-Voraussetzungen fuer Gewaehrung der Förderung in den Verordnungen zu bestimmen, deren Wortlaut zurzeit nicht bekannt ist. Wir werden Ihnen die Arbeitsfortschritte in diesem Bereich mitteilen.

 

Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema naeher besprechen, dann steht Ihnen unser Experte Przemysław POWIERZA jederzeit gerne zur Verfuegung.

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