In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Wer ist verpflichtet, JPK CIT einzureichen?
  • Welche Daten sollten in JPK CIT gemeldet werden?
  • Wie bereitet man die Einführung von JPK CIT im Unternehmen vor?

Am 1. Januar 2025 traten die neuen Berichtspflichten für Körperschaftsteuerpflichtige in Kraft. Die Einführung von Standard Audit File für Körperschaftsteuer (JPK CIT) ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung des Steuersystems und zur Straffung der Abrechnungen von Unternehmen, die in Polen tätig sind.

 

Wer ist verpflichtet, JPK CIT einzureichen?

Die Pflicht zur Meldung von Daten in JPK CIT wird in Polen schrittweise eingeführt:

  • seit dem 1. Januar 2025 gilt die JPK CIT-Berichtspflicht für:
    • Körperschaftsteuerpflichtige mit Umsatz von mehr als 50 Mio. EUR im Vorjahr,
    • körperschaftsteuerliche Organschaften,
  • ab dem 1. Januar 2026 erstreckt sich diese Pflicht auf alle Umsatzsteuerpflichtige, die Handelsbücher führen,
  • ab dem 1. Januar 2027 sind alle Körperschaftsteuerpflichtige verpflichtet, JPK-CIT einzureichen.

Welche Daten sollten in JPK-CIT gemeldet werden?

Gemäß der Verordnung des Finanzminister muss JPK-CIT, d.h. Standard Audit File für Körperschaftsteuer, folgende Angaben enthalten:

  • Identifikationsdaten des Geschäftspartners des Steuerpflichtigen (z.B. Steuernummer, falls vorhanden),
  • Rechnungsnummer in dem Landesweiten e-Rechnungssystem (KSeF), falls diese Rechnung als Buchungsbeleg gilt,
  • Kennzeichnungen für Buchhaltungskonten (gemäß dem Glossar des Finanzministeriums, das in der Verordnung veröffentlicht wird),
  • Angaben über Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Angaben über Anschaffung, Herstellung oder die Löschung einer Sachanlage oder eines immateriellen Vermögensgegenstands im Bestandsverzeichnis),
  • Informationen zu Abweichungen zwischen handelsrechtlichem und steuerlichem Ergebnis,
  • Höhe und Art des zu versteuernden Einkommens – im Falle der Steuerpflichtigen, die mit der pauschalen Körperschaftsteuer auf Einkommen von Kapitalgesellschaften besteuert sind.

 

JPK CIT-Strukturen

JPK CIT besteht aus zwei Strukturen:

  • JPK_KR_PD mit:
    • Daten aus Handelsbüchern (Journal),
    • Summen- und Saldenliste,
    • Erträgen und Aufwendungen.
  • JPK_ST_KR mit detaillierten Angaben über Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (dies ist eine neue Struktur im Bereich der Körperschaftsteuer)´.

2025 wurden die Steuerpflichtigen vorübergehend von der Pflicht zur Abgabe von JPK_ST_KR befreit, und die erste Datei ist erst für das Jahr 2026 einzureichen (sie muss Daten ab dem 1. Januar 2025 enthalten).

 

Phasen der Einführung von JPK CIT in einem Unternehmen – wie können Sie Ihre Buchhaltungssysteme darauf vorbereiten?

Ist Ihr Unternehmen für die Einführung von JPK CIT vorbereitet? Prüfen Sie das selbst, indem Sie die folgenden Fragen beantworten:

  1. Ermöglicht Ihr System die Generierung von JPK_KR_PD und JPK_ST_KR im XML-Format?
  2. Ist Ihr Kontenrahmen mit den Kennzeichnungen für Buchhaltungskonten des Finanzministeriums vereinbar?
  3. Entsprechen Ihre Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dem aktualisierten Kontenrahmen?
  4. Wurden die Tests des Buchhaltungssystems nach der Einführung von Änderungen erfolgreich durchgeführt? Waren die von der ERP-Software generierten JPK CIT-Testdateien fehlerfrei?
  5. Ist Ihr Buchhaltungsteam geschult und dafür vorbereitet, gemäß den neuen Vorschriften zu berichten?

Wenn die Antwort auf alle Fragen JA lautet  – Bravo! Ihr Unternehmen ist bereit für das Inkrafttreten von JPK CIT. Wenn Sie mindestens einmal NEIN geantwortet haben, ergreifen Sie unbedingt entsprechende Maßnahmen und nehmen Sie gegebenenfalls die Unterstützung erfahrener Steuerberater in Anspruch.