Przemysław POWIERZA
Tax Partner bei RSM Poland

Am 24. Juni 2019 wurde der Entwurf des Gesetzes ueber aenderung des Umsatzsteuergesetzes und des Gesetzes Abgabenordnung durch das Gesetzgebungszentrum bekanntgegeben. In dem Gesetzesentwurf, der vor allem als die Implementierung der EU-Vorschriften im Bereich der Quick Fixes gilt, wurden die meisten Lösungen im Verhaeltnis zum Vorschlag des Unionsgesetzgebers in der unveraenderten Form eingefuehrt. Wir möchten Sie auf die relevanten und – was am wichtigsten ist – fuer die Steuerpflichtigen guenstigen Folgen der Implementierung dieser aenderungen in die polnischen Vorschriften aufmerksam machen.

Dokumentierung der innergemeinschaftlichen Umsaetze

Zuerst möchten wir jedoch die Dokumentierung der innergemeinschaftlichen Umsaetze ansprechen. In dem bekannt gegebenen Gesetzesentwurf gab es jedoch keine Regelungen ueber Dokumentierung des Warenverkehrs auf dem Gebiet der Europaeischen Union im Rahmen der innergemeinschaftlichen Lieferung (igL). Wir besprachen dieses Thema im Detail auf unserem Blog in dem vierten Teil der Reihe von Beitraegen ueber Quick Fixes. Das Fehlen von diesen Vorschriften in der polnischen Rechtsordnung ergibt sich keinesfalls aus dem Versehen des Gesetzgebers. Die neuen Anforderungen betreffend die Dokumentierung von innergemeinschaftlichen Umsaetzen sind naemlich enthalten in den Bestimmungen der Durchfuehrungsverordnung (EU) Nr. 2018/1912 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur aenderung der Durchfuehrungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsaetzen. Somit werden die neuen Regelungen bereits ab Anfang 2020 gelten ohne die Notwendigkeit, sie in der Novelle des nationalen Rechts zu beruecksichtigen.

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Reihengeschaefte aufs Neue

aehnlich wie die meisten Gemeinschaftsstaaten implementierte Polen in die nationalen Vorschriften die neuen Abrechnungsgrundsaetze fuer die Reihengeschaefte gemaeß dem Vorschlag des Unionsgesetzgebers, anders als z.B. Deutschland, das sich entschied, die vereinfachten Reihengeschaefte auch auf die Subjekte aus Drittstaaten zu erstrecken. Im Falle der Reihengeschaefte, deren Bestandteil Import oder Export ist, bleiben also die Grundsaetze fuer Bestimmung des Ortes der Lieferung unveraendert.

Revolution in Konsignationslagern

Die umfassendsten aenderungen betreffen jedoch die Konsignationslager. Bereits ab Anfang 2020 wird ein Konsignationslager in Polen im Rahmen der mehrwertsteuerbezogenen Terminologie als Call-off Stock bezeichnet. Die aenderung der Bezeichnung ist jedoch eine Kleinigkeit. Das größte Novum ist eine andere Betrachtungsweise des Konsignationslagers – es ist nicht mehr ein physisch abgesonderter Raum, sondern nur eine Regelung. Der Abgang vom materiellen Charakter des Konsignationslagers zugunsten der Konsignationslagerregelung wird zur Folge haben, dass die Steuerpflichtigen mit den Finanzbehörden nicht mehr darueber streiten werden, ob ein Konsignationslager in Polen ein mit den wörtlichen vier Waenden abgesonderter Raum sein muss.

Eine weitere wichtige aenderung, die den Steuerpflichtigen die Inanspruchnahme der Konsignationslagerregelung erleichtert, ist die Verbesserung ihrer Anwendung in der Praxis. Grundsaetzlich wird die Verbringung der Waren in einen anderen Mitgliedstaat unter Anwendung der Konsignationslagerregelung nicht mehr als die inlaendische Lieferung in dem Bestimmungsstaat angesehen. Der Erwerber rechnet den innergemeinschaftlichen Erwerb (igE) im Bestimmungsstaat ab, dagegen weist der Verkaeufer die innergemeinschaftliche Lieferung (igL) in demjenigen Staat aus, aus welchem die Waren versendet werden. Die gleichen Lösungen wurden durch Polen schon frueher eingefuehrt, ab jetzt werden sie jedoch in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich sein.

Von den neuen Vorschriften werden von allem diejenigen Unternehmer profitieren, die ein Handelsgewerbe betreiben, denn bisher durften sie die Konsignationslager-Lösung nicht in Anspruch nehmen. Die Aufbewahrung der Waren, die fuer den Weiterverkauf bestimmt sind, schloss naemlich die Anwendung solch einer Annehmlichkeit aus. Es scheint also, dass diese Regelung fuer mehr Subjekte zugaenglich sein wird im Vergleich zu den nach den alten Regeln funktionierenden Konsignationslagern. Darueber hinaus wird die Anwendung der Konsignationslagerregelung um die Möglichkeit erweitert, den Erwerber waehrend der Durchfuehrung dieser Regelung zu aendern – natuerlich bei Erfuellung von bestimmten Voraussetzungen. Weniger guenstig fuer die Steuerpflichtigen kann dagegen die Verkuerzung der Frist fuer die Entnahme der Waren aus dem Konsignationslager von 24 auf 12 Monate sein. Man soll dies beachten, um der Pflicht zur Beruecksichtigung des Umsatzes in einer Steuererklaerung fristgerecht nachzukommen.

Die aenderung des EU-Rechts und nationalen Rechts im Bereich von Quick Fixes macht uns auch darueber bewusst, wie viel die hohen Standards in der Gesetzgebung bedeuten. Obwohl die neuen Lösungen alle Mitgliedstaaten betreffen und grundsaetzlich schnell sein sollen, wurde ihre Einfuehrung durch die Konsultationen mit den betroffenen Kreisen und eine umfassende Informationskampagne eingeleitet. Es reichte auch die Zeit fuer eine vernuenftige Legisvakanz aus. Das gibt jedoch zu denken. Der Grundsatz: der Zweck heiligt die Mittel trifft in den Steuern eher nicht zu, was die polnischen Steuerpflichtigen seit einer laengeren Zeit als peinlich empfinden. Man kann dann die Erklaerungen, Erlaeuterungen, Hinweise, naehere Bestimmungen sowie Kommentare zu den schnell verabschiedeten Novellen erleben. Die Folgen lassen sich leicht vorhersehen: aenderungen der aenderungen von aenderungen. Es bleibt aber die Hoffnung, dass wir endlich wieder zur Normalitaet zurueckkehren.

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