Zum 12. Mai 2017 r. wurde auf der Webseite des Gesetzgebungszentrums der Regierung der Gesetzesentwurf ueber aenderung des Umsatzsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze veröffentlicht, mit dem die sog. geteilte Zahlung bei der USt (eng. Split Payment) eingefuehrt wurde. Gemaeß dem Gesetzesentwurf soll die neue Lösung bereits ab 1. Januar 2018 gelten.

 

Was ist Split Payment?

Gemaeß dem durch das Finanzministerium veröffentlichten Gesetzesentwurf sollte die geteilte Zahlung darauf beruhen, dass der Nettoverkaufswert von dem Abnehmer auf das allgemeine Bankkonto des Leistenden und der Restbetrag, d.h. der USt-Betrag auf das Sonderkonto des Leistenden – USt-Bankkonto – gezahlt wuerde. Solch eine geteilte Zahlung wuerde mit einer dedizierten ueberweisung erfolgen, wo der Steuerpflichtige die Rechnungsnummer, USt-IdNr. des Leistenden, den Nettoverkaufswert und den Umsatzsteuerbetrag angeben wuerde. Da der Leistende auf sein allgemeines Bankkonto den gesamten Bruttobetrag nicht erhalten wuerde, könnte er im Falle der zum Zweck der Steuererschleichung abgewickelten Umsaetze einfach nicht schnell "verschwinden", wobei er die dem Fiskus geschuldete Steuer fuer sich behalten wuerde – ist dem Gesetzesentwurf zu entnehmen.

USt-Bankkonto

Um die Zahlungen im Rahmen des neuen Systems zu ermöglichen, sieht der Gesetzesentwurf die Auferlegung auf Banken und genossenschaftliche Sparkassen der Pflicht zur Eröffnung eines USt-Bankkontos fuer jeden Girokonto-Inhaber vor, der ein Gewerbetreibender ist.

Ein Leistender haette eine sehr eingeschraenkte Möglichkeit, ueber die auf dem USt-Bankkonto gesammelten Mittel frei zu verfuegen. Grundsaetzlich könnte eine ueberweisung von einem USt-Bankkonto nur auf ein anderes USt-Bankkonto, ein Bankkonto des Finanzamtes bzw. auf ein anderes von dem Vorsteher des Finanzamtes genanntes Bankkonto erfolgen. Ein Transfer der auf solch einem Konto gesammelten Mittel wuerde dagegen auf das Girokonto des USt-Bankkonto-Inhabers ausschließlich auf begruendeten Antrag des Steuerpflichtigen nach Einholung der Genehmigung des Vorstehers des Finanzamtes durchgefuehrt.

Freiwilligkeit und System von Anreizen

Wichtig ist, dass der Gesetzesentwurf die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme der Methode fuer geteilte Zahlung voraussetzt und die Entscheidung darueber nur dem Abnehmer von Waren und Dienstleistungen (und nicht ihrem Verkaeufer) ueberlaesst. Die vorgeschlagenen Regelungen sehen jedoch die Einfuehrung von zahlreichen Vorteilen vor, die den Gewerbetreibenden den Anreiz zur Nutzung der neuen Lösung geben wuerden. Die Steuerpflichtigen, welche das Split Payment in Anspruch nehmen wuerden, wuerden weder Regelungen ueber den Einsatz von Sanktionen in Form der zusaetzlichen Steuerschuld noch Vorschriften ueber die gesamtschuldnerische Haftung noch Regelungen ueber den Sanktionszinssatz betreffen. Ein zusaetzlicher Vorteil waere die Möglichkeit, die Höhe der zu zahlenden Steuer herabzusetzen, falls die Steuer von einem USt-Bankkonto vor dem Ablauf ihrer endgueltigen Zahlungsfrist beglichen wuerde. Wuerde sich ein Steuerpflichtiger fuer die Erstattung des Vorsteuerueberschusses auf sein USt-Bankkonto entscheiden, dann wuerde die Erstattung beschleunigt innerhalb von 25 Tagen nach Abgabe der USt-Voranmeldung erfolgen.

Zu betonen ist, dass die geteilte Zahlung ausschließlich auf die an andere Steuerpflichtige abgewickelten Umsaetze anzuwenden waere und somit die Verkaeufe an Verbraucher nicht betreffen wuerde.

Zweck der Gesetzesaenderung

Split Payment ist eine der Lösungen zur Bekaempfung der Steuerhinterziehung und des Steuerbetrugs. Nach Auffassung des Finanzministeriums ermöglicht seine Einfuehrung den Finanzbehörden, die Geldmittel auf den USt-Bankkonten zu ueberwachen und zu sperren, wodurch das Risiko fuer "Verschwinden" der Steuerpflichtigen zusammen mit der ihnen durch die Geschaeftspartner gezahlten und an den Staatshaushalt nicht abgefuehrten Umsatzsteuer beseitigt wird.

Zusammenfassend laesst sich sagen, dass der lang erwartete Gesetzesentwurf ueber aenderung des Umsatzsteuergesetzes, mit dem die sog. geteilte Zahlung in das polnische Steuersystem eingefuehrt wird, endlich an das Tageslicht kam. Der veröffentlichte Gesetzesentwurf sieht vor, dass das neue Zahlungssystem fuer USt bereits seit 1. Januar 2018 gelten wird. Es ist jedoch zu beachten, dass sich der Entwurf zurzeit in der Begutachtungsphase befindet, d.h., dass es noch nicht sicher ist, in welchem Wortlaut das geaenderte Gesetz letztendlich verabschiedet wird. In diesem Zusammenhang wuerden wir uns freuen, wenn Sie unsere Publikationen zu diesem Thema laufend verfolgen wuerden.

 

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