Die polnische Regierung hat vor, im Jahr 2016 die Steuer auf großflaechige Geschaefte einzufuehren, mit der große Handelsketten belastet werden. Sie hat zum Ziel, kleine inlaendische Familiengeschaefte zu fördern. Erste Regelungen bezueglich dieser Steuer wurden im Gesetzesentwurf vom 15. September 2015 dargestellt, in dem u.a. die Besteuerung der Subjekte vorgesehen wird, die den Handel in den Geschaeften mit der Verkaufsflaeche von mehr als 250 qm betreiben. Zurzeit wird durch die Regierung praezisiert, dass nach dem geaenderten Gesetzesentwurf die Besteuerung der Geschaefte nicht von der Flaeche, sondern von dem generierten Umsatz abhaengig sein wird.

Mit dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf vom 15. September 2015 ueber den großflaechigen Einzelhandel auf dem Gebiet der Republik Polen wird eine Steuer auf die Einzelhandelsgeschaefte mit der Verkaufsflaeche von mehr als 250 qm auferlegt. Gegenstand der Besteuerung gemaeß dem Entwurf waeren mit bestimmten Ausnahmen Lieferungen an Subjekte, die keine Geschaeftstaetigkeit im Inland ausueben, sowie mit den Lieferungen an diese Subjekte zusammenhaengende Leistungen, darunter insbesondere Beförderung, Montage und Reparatur der bei dem Steuerpflichtigen erworbenen Waren. Die Steuerbemessungsgrundlage waere der Betrag, der dem Lieferanten oder Dienstleister fuer Durchfuehrung steuerpflichtiger Umsaetze durch Steuerpflichtige zusteht. Dieser Betrag wuerde u.a. weder die geschuldete Umsatzsteuer, falls dieser Umsatz mit dieser Steuer steuerbar waere, noch Rabatte und Nachlaesse umfassen, die dem Erwerber individuell gewaehrt wurden.

Darueber hinaus sieht der Gesetzesentwurf zwei Besteuerungsvarianten vor:

  1. Der Sondersteuersatz betraegt 2% auf die Bemessungsgrundlage;
  2. Die Steuer wuerde auf die Bemessungsgrundlage nach dem folgenden Steuertarif quartalsweise erhoben:

 

Steuerbemessungsgrundlage in PLN Die Steuer fuer den jeweiligen Monat betraegt
von mehr als bis
700.000 PLN 1.300.000 PLN 0,5% auf einen ueberschuss ueber 700.000 PLN
1.300.000 PLN 3.500.000 PLN 3.000 PLN und 1,5% auf einen ueberschuss ueber 1.300.000 PLN
3.500.000 PLN   36.000 PLN und 2% auf einen ueberschuss ueber 3.500.000 PLN

 

 

Die in dem Gesetzesentwurf praesentierte Besteuerungsmethode fuer die vorgenannte Steuer stieß auf Widerspruch, u.a. der Polnischen Handelskammer, die behauptet, dass die Einfuehrung der Steuer in solch einer Form zur Vernichtung der kleinen und mittleren Einzelhandelsunternehmen beitragen wird.

Nach ausfuehrlichen Verhandlungen zwischen den inlaendischen Handelsketten und den Vertretern der polnischen Regierung kam man zur Einigung, dass der urspruengliche Gesetzesentwurf geaendert werden soll. Nach ersten Angaben wird die neue Steuer progressiv und von dem durch Einzelhandelsunternehmen generierten Umsatz abhaengig sein.

Weiterhin ist nicht bekannt, wie die Geschaefte eigentlich besteuert werden und wann das Gesetz ueber die neue Steuer in Kraft tritt. Der geaenderte Gesetzesentwurf soll noch im Dezember dieses Jahres veröffentlicht werden. 

Jegliche aenderungen werden ihnen laufend mitgeteilt.