In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wie der EU-Emissionshandel funktioniert,
  • wie man die EUAs in den Büchern erfassen sollte,
  • wie Eigentumsrechte an Treibhausgasemissionen bewertet werden.

Der Umwelt zuliebe legt die Europäische Union einen Grenzwert für die Menge an Kohlendioxid fest, die in die Atmosphäre gelangen kann. Die internationale Gemeinschaft kontrolliert diesen Prozess, indem sie von europäischen Unternehmen verlangt, für jede Tonne CO2, die sie in die Atmosphäre ausstoßen, European Union Allowance-Zertifikate (EUA) vorzulegen, die ihre Eigentumsrechte an Treibhausgasemissionen nachweisen. Da EUAs ein Instrument des EU-Emissionshandelssystems –  besser bekannt als EU-EHS – sind, sollten Buchhalter und Unternehmer nicht vergessen, sie in geeigneter Weise in den Büchern zu erfassen und in dem Jahresabschluss auszuweisen.

 

Eine EUA berechtigt den Zertifikatsinhaber, eine Tonne Kohlendioxid in die Atmosphäre zu emittieren.

Das EU-EHS beruht auf dem Prinzip des sogenannten "Cap & Trade", d. h. für jedes Unternehmen festgelegter Obergrenze für die Emission bestimmter Schadstoffe in die Atmosphäre in einem bestimmten Kalenderjahr. Es ist davon auszugehen, dass dies zu einer systematischen Verringerung der Schadstoffemissionen in der EU führen soll – bis die europäische Energiewirtschaft und Industrie vollständig emissionsfrei sein werden. Daher senkt die Gemeinschaft im Laufe der Zeit systematisch die Emissionsgrenzwerte. Bis 2030 soll der Ausstoß schädlicher Gase um 40 % reduziert werden und die geplante Emissionsfreiheit im Jahr 2050 erreicht werden.

 

Erfassung des Handels mit CO2-Emissionszertifikaten in den Büchern – was sagen die Vorschriften dazu?

Gemäß dem Beschluss des polnischen Rechnungslegungs Standards Committee vom 8. Dezember 2015 entsprechen die eingeräumten und erworbenen Rechte zur Emission von Schadstoffen der Definition von immateriellen Vermögenswerten gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 14 des Rechnungslegungsgesetzes (RLG-PL).  

EUAs werden zum Zeitpunkt ihres Erwerbs (einschließlich Zuteilung) zu Anschaffungskosten in den Büchern des Unternehmens erfasst. Im Jahresabschluss (in der Bilanz) sind diese Zertifikate unter einem gesonderten Posten (d.h. unter immateriellen Vermögensgegenständen) auszuweisen, unabhängig davon, ob sie für den Eigengebrauch oder zur Veräußerung erworben wurden.

Der Zeitpunkt des Erwerbs ist der Tag, an dem die Rechte dem EHS-Konto gutgeschrieben werden (dies ist ein spezielles Konto im Unionsregister, das alle EHS-Teilnehmer eröffnen müssen). Gemäß Art. 28 Abs. 2 des Rechnungslegungsgesetzes entsprechen die Anschaffungskosten des eingeräumten Rechts dem Produkt aus der Anzahl der gewährten Rechte und dem Einzelkaufpreis für das gewährte Emissionsrecht.

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Verbuchung des Erwerbs und der Nutzung von Treibhausgas-Emissionsrechten

Die Europäische Union vergibt auch unentgeltliche Emissionszertifikate an EHS-Teilnehmer. Sie werden jährlich den bestimmten Ländern (Hauptbegünstigter ist Polen) und Industriezweigen zugeteilt. Unternehmen, die diese EUAs erhalten, können sie verwenden, um bestimmte Gase in die Atmosphäre zu emittieren, ohne zusätzliche Kosten zu tragen... oder sie auf dem Markt verkaufen.

Die gewährten Emissionsrechte werden von den Unternehmern gemäß Art. 41 Abs. 2 RLG-PL in den Büchern wie folgt erfasst:
Soll „immaterielle Vermögensgegenstände” / Haben „Rechnungsabgrenzungsposten für betriebliche Erträge”

Nach den Regeln des Europäischen Emissionshandelssystems müssen Unternehmen, die am EU-EHS teilnehmen, jedes Jahr Zertifikate abgeben, die der im Vorjahr ausgestoßenen Menge an CO2 entsprechen. Zu diesem Zweck übermitteln sie gemäß dem Emissionshandelsgesetz bis zum 30. April des Folgejahres einen Bericht über die Menge der emittierten schädlichen Gase an das Nationale Zentrum für Emissionsbilanzierung und -management (KOBIZE). 

Zum Zeitpunkt der Nutzung (oder Veräußerung) von unentgeltlich eingeräumten Emissionsrechten soll in den Handelsbüchern die Rechnungsabgrenzung für betriebliche Erträge durch ihre Verbuchung unten den sonstigen betrieblichen Erträgen parallel zu der Abschreibung erfolgen:
Soll „Rechnungsabgrenzungsposten für betriebliche Erträge” / Haben „Sonstige betriebliche Erträge”  
Soll „Abschreibung” / Haben „Abschreibungssumme immVg.”

Hat das Unternehmen Zertifikate zu unterschiedlichen Preisen erworben, so ist für die Bewertung der Abschreibung eine der folgenden in Art. 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 des Rechnungslegungsgesetzes genannten Methoden anzuwenden:

  • Durchschnittspreismethode, die auf dem gewogenen Durchschnitt der Preise für Emissionsrechte festgesetzt wird,
  • First In, First Out-Methode (FIFO),
  • Last In, First Out-Methode (LIFO),.

Eine etwaige Abschreibung wegen dauerhafter Wertminderung von Emissionsrechten gemäß § 28 Abs. 7 RLG-PL wird unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Periode erfasst, in der die Umstände eingetreten sind, die eine solche Abschreibung rechtfertigen.

 

Verkauf von EUA-Zertifikaten

Ungenutzte Treibhausgas-Emissionsrechte können gehandelt werden. Das aus der Veräußerung erzielte Ergebnis wird unten den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen der Periode ausgewiesen, in der die Transaktion getätigt wurde.

Der Buchwert der Umsatzerlöse wird gleich wie im Falle der Nutzung von Zertifikaten ermittelt. Die Aufzeichnungen in den Büchern sind wie folgt:
Soll „Rechnungsabgrenzungsposten für betriebliche Erträge” 
Haben „Sonstige betriebliche Erträge”
Soll „Sonstige betriebliche Aufwendungen” 
Haben „Immaterielle Vermögensgegenstände”

Die Emissionsrechte, die ein Unternehmen zu veräußern beabsichtigt, werden in den Büchern erfasst und zusammen mit den Emissionsrechten, die für Eigengebrauch gehalten werden, im Jahresabschluss (in der Bilanz) ausgewiesen. Im Anhang zum Jahresabschluss ist jedoch anzugeben, welche Emissionszertifikate zum Verkauf bestimmt sind. Sie werden zum Marktpreis (Marktwert) oder zu Anschaffungskosten ausgewiesen, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.

 

EUA-Berichterstattung und Rolle der Buchhaltungsabteilung

Unternehmer sind sich oft nicht bewusst, in welchem Ausmaß sie von den polnischen und EU-Vorschriften über die Ausübung der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit Emissionen betroffen sind. Denn damit die EU ein Unternehmen als CO2-Emittent anerkennt, muss es sich gar nicht um ein großes Energieunternehmen handeln und der Emissionshandel kann, sofern er ordnungsgemäß in den Büchern erfasst wird, greifbare Vorteile bringen. Ein erfahrener Buchhalter und ein Buchhaltungsbüro, das Unternehmen aus verschiedenen Branchen betreut und internationale Vorschriften gut kennt, können nicht nur den Prozess der Emissionsberichterstattung verbessern, sondern ihren Kunden auch dabei helfen, finanzielle Entscheidungen im weiteren Sinne zu treffen. Falls Sie an professionellen Outsourcing-Dienstleistungen für die Buchhaltung interessiert sind, kontaktieren Sie uns bitte.