Piotr STASZKIEWICZ
Audit Partner bei RSM Poland

In den bisherigen Teilen besprachen wir theoretische leasingbezogene Aspekte aufgrund des neuen Standards, u.a. wen er betrifft, welche Befreiungen es gibt und wann das Leasing beginnt. Eine weitere Frage, die wir besprechen, ist die Ermittlung des Anfangswertes und des Abschreibungssatzes.

Der Abschreibungssatz soll keine Schwierigkeiten bereiten, denn er ist leicht zu ermitteln und dann entsprechend jeden Monat anzuwenden, falls wir die Nutzungsdauer des Nutzungsrechts an einem Vermögenswert (bzw. das Ende der Laufzeit des Vertragsverhaeltnisses  – abhaengig davon, welcher von diesen Zeitraeumen laenger ist und davon, ob der Vertragswert zurueckgekauft wird) kennen.

PRueFUNG DER RECHNUNGSFueHRUNG 
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Der Anfangswert des Nutzungsrechts an einem Vermögenswert soll dagegen beruecksichtigen:

  • Anfangswert der Leasingverbindlichkeit;
  • irgendwelche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. kurz davor abgewickelten Leasingzahlungen gemindert um jegliche erhaltene Vorteile;
  • jegliche von dem Leasingnehmer getragene Anfangskosten,
  • die von dem Leasingnehmer zu tragenden kuenftigen geschaetzten Kosten des Rueckbaus, die in Zusammenhang mit dem Vermögenswert stehen, welchen das jeweilige Leasingverhaeltnis betrifft und welche die Wiederherstellung des Standortes des Vermögenswertes zum Ziel haben.

Man kann vermuten, dass sich der Anfangswert des Nutzungsrechtes meistens auf den Anfangswert der Leasingverbindlichkeit beziehen wird. Wie ist also diese Verbindlichkeit zu ermitteln? Nehmen wir als Beispiel das Leasing des Nutzungsrechts an einem Fahrzeug.

Die Gesellschaft X unterzeichnete einen Vertrag mit der Laufzeit von 30 Monaten ueber Nutzung eines Fahrzeugs und sie zahlte dafuer 100j. Der Wert der Verbindlichkeit betraegt also 30x100 = 3.000j. Gemaeß IFRS 16 (Par. 26) ist die Verbindlichkeit unter Beruecksichtigung der Abzinsung darzustellen. Wuerden wir einen Abzinsungsfaktor von 1,2 annehmen, dann wuerde der Anfangswert der Verbindlichkeit, somit auch der Vermögenswerte bei 2.500j. liegen. Solch ein Wert ist zum Leasingbeginn zu verbuchen. Jeden Monat ist eine Abschreibung von 83j unter Aufwendungen zu verbuchen.

Wie ist also eine Abzinsung zu berechnen? Welcher Abzinsungssatz ist anzuwenden und wie man mit den zusaetzlichen Zahlungen (außer der Leasingrate) zurechtkommen kann? Darueber schreiben wir bald.

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