Piotr STASZKIEWICZ
Audit Partner bei RSM Poland

Waehrend wir zu Ihnen ueber verschiedene Kommunikationskanaele gelangten, schenkten wir viel Aufmerksamkeit den Besonderheiten der Arbeit eines Abschlusspruefers und den Fragen bezueglich seiner (richtigen) Wahl. Jetzt möchte ich Sie daran erinnern, welche Vorteile die Abschlusspruefung mit sich bringt. Wie frueher erwaehnt, lohnt es sich, in dem Abschlusspruefer einen langfristigen Geschaeftspartner zu haben. Jetzt möchten wir zeigen, wie es in der Praxis aussieht, d.h. welche Vorteile der Abschlusspruefer der geprueften Gesellschaft bringt und wofuer der Mandant tatsaechlich zahlt.

Leider ist die Abschlusspruefung fuer viele Unternehmen immer noch eine traurige Pflicht. Es kann doch anders sein. Der Besuch des Abschlusspruefers in dem Unternehmen kann fuer das zu pruefende Subjekt sehr nuetzlich sein. Ein Abschlusspruefer ist in der Regel ein ausgebildeter Profi mit einer großen beruflichen Erfahrung infolge der Durchfuehrung von Pruefungen bei verschiedenen Subjekten, des Kennenlernens von verschiedenen Sektoren und der Ausarbeitung von Lösungen fuer verschiedene Probleme – sowohl dieser allgemein vorhandenen, als auch der selten auftretenden. Seine Bemerkungen waehrend der durchgefuehrten Abschlusspruefung können sich als sehr wertvoll erweisen und an der zu pruefenden Gesellschaft einen richtigen Mehrwert bringen.

Die von dem Abschlusspruefer beim Unternehmensbesuch erteilten Hinweise können verschiedene Formen haben – von einem lockeren Gespraech bis auf die formelle Mitteilung an die Geschaeftsfuehrung/den Aufsichtsrat. Und ueber diese Mitteilung sagen wir jetzt ein paar Worte.

PRueFUNG DER RECHNUNGSFueHRUNG
Haben Sie Zweifeln daran, ob die Informationen, welche Sie von der Buchhaltungsabteilung erhalten, zuverlaessig sind?
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Die Mitteilung an die Geschaeftsfuehrung – wann kann man von dem Abschlusspruefer verlangen, die vorherigen Absprachen formell niederzuschreiben?

Aus meiner Erfahrung – insbesondere mit den deutschsprachigen Mandanten – geht hervor, dass die Versendung einer Mitteilung an die Geschaeftsfuehrung und/oder den Aufsichtsrat nach jeder Abschlusspruefung eine gute Praxis ist. Auch in dem weiteren zu pruefenden Jahr ist solch eine Mitteilung erwartet, sogar wenn die von dem Abschlusspruefer zuvor gemeldeten Probleme behoben wurden. Ich wuerde sogar weiter gehen – bewusst dessen, dass ein formelles Schreiben eine größere Aussagekraft als ein Wort waehrend des Treffens bzw. der Telekonferenz hat, wuerde ich mit der Mitteilung an die Geschaeftsleitung bzw. den Aufsichtsrat der Gesellschaft bis zum Abschluss der Pruefung nicht warten. Meiner Meinung nach soll man die Zweifel bzw. Verbesserungsvorschlaege noch vor dem Abschluss des Bilanzjahres zum Ausdruck bringen. Dann hat der Mandant die Zeit, die von dem Abschlusspruefer beschriebenen Themen in Erwaegung zu ziehen, seine Anweisungen zu befolgen und die bisher begangenen Fehler zu korrigieren, z.B. durch die Verbesserung des internen Kontrollsystems. Insbesondere, falls der Abschlusspruefer in der Mitteilung genau andeutet, dass er die Antwort der Geschaeftsfuehrung bzw. des Aufsichtsrates erwartet uns diese anschließend verlangen wird.

Es ist zu beachten, dass die Mitteilung an die Geschaeftsfuehrung geheim und nur fuer die Geschaeftsleitung der Gesellschaft bestimmt ist. Sie enthaelt die Inhalte, die nicht so bedeutend sind, dass sie das Pruefungsurteil des Abschlusspruefers in dem Pruefungsbericht beeinflussen können. Die Mitteilung an die Geschaeftsfuehrung und/oder den Aufsichtsrat beruecksichtigt die Ideen und Konzepte, die waehrend der Pruefung entstanden sind und von dem Unternehmen fuer die laufende Verbesserung seiner Lage genutzt werden können. Man soll sich vor der Mitteilung nicht fuerchten – sie ist nicht entscheidend fuer die Einschraenkungen im Bestaetigungsvermerk und resultiert mit keinen zusaetzlichen Angaben in dem Jahresabschluss. Sie kann dagegen der erste Schritt zur Heilung der Situation in der Gesellschaft durch die Bewegung der Fuehrungskraefte zum Beginn von gruendlichen Analysen zur Senkung des Steuerrisikos sein. Die Mitteilung soll sich zuerst an die lokale Geschaeftsleitung richten, die die Möglichkeit haben soll, die bisherigen Handlungen zu analysieren und eventuell zu korrigieren. Oft erweist sich solch eine „Heilung” der Organisation als entscheidend fuer ihr Schicksal und ihre Ergebnisse. Man soll also alle Hinweise des Abschlusspruefers nicht nur in Bezug auf die Kosten der Abschlusspruefung alleine, die sowieso obligatorisch durchzufuehren ist, sondern auch als einen wertvollen Rat betrachten, der am Ende des Tages viele Vorteile (große Ersparnisse) bringen kann. Deswegen sollen sogar die Subjekte, fuer welche die Pruefungspflicht nicht gilt, den Kontakt mit dem Wirtschaftspruefer erwaegen, der – nicht unbedingt in Form der Abschlusspruefung – ihre Buecher und das interne Kontrollsystem pruefen könnte. Solch ein Kommentar bzw. Bericht des externen Experten ist immer ein Mehrwert fuer die Gesellschaft.

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