Piotr STASZKIEWICZ
Audit Partner bei RSM Poland

Seit einigen Monaten beobachten wir eine erhöhte Aktivitaet von Unternehmen, was ihre Anfragen betreffend das Leasing und die Analyse der von ihnen geschlossenen Vertraege ueber die Nutzung bestimmter Vermögenswerte - sei es in Form von Leasing oder Pacht/Miete - anbelangt. Die auftretenden Fragen haben die Entscheidung darueber beschleunigt, ein paar Eintraege ueber den neuen Standard MSSF/IFRS 16 zu erstellen.

In diesem - d. h. ersten in der Reihenfolge - Artikel möchten wir Sie vor allem darauf aufmerksam machen, dass der neue Standard nicht nur fuer diejenigen Unternehmen, die Leasingvertraege geschlossen haben (operatives Leasing oder Finanzierungsleasing), sondern auch fuer diejenigen gilt, die auch andere zivilrechtliche Vertraege - z. B. Pacht-, Mietvertraege etc. unterzeichnet haben. In jedem Fall ist der jeweilige Vertrag zu analysieren, in dem die Rechte an einem Vermögenswert (oder an einem wesentlichen Teil eines Vermögenswerts) fuer einen bestimmten Zeitraum gegen Gebuehr uebertragen werden. Somit sollte man sich nicht nach der Bezeichung (Titel) des geschlossenen Vertrags orientieren.

Die Praxis zeigt, dass Vertraege, die haeufig als Miet-, Pachtvertraege oder Vertraege ueber operatives Leasing bezeichnet wurden, per definitionem als diejenigen Vertraege behandelt wurden, die wirtschaftsrechtlich gesehen der Definition des Finanzierungsleasings nicht entsprachen. Der Standard Nr. 17 (MSR 17/IAS 17), der ersetzt wird, hat auf gewisse Kriterien hingewiesen, die erfuellt werden mussten, damit der jeweilige Vermögenswert in der Bilanz des Leasingnehmers ausgewiesen werden konnte.

Zurzeit aendert MSSF 16 erheblich das Konzept der Pruefung von Vertraegen im Hinblick auf die Notwendigkeit des Ausweises der Transaktion in der Bilanz des Leasingnehmers. Grundsaetzlich uebertragen die meisten geschlossenen Vertraege die Rechte an Vermögenswerten gegen Gebuehr auf den Nutzer, das heißt, die meisten Leasingnehmer/Mieter werden verpflichtet sein, das Recht, von dem die Gebrauch machen, in der Bilanz auszuweisen. Und wir sprechen hierbei nicht strikt von Vermögenswerten, sondern von dem Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts, welches entsprechend bewertet werden muss.

Unsere Mandanten stellen viele Fragen: Wird es jetzt - genauso wie vorher - Ausschluesse von der Anwendung der MSSF 16-Grundsaetze geben? Wie sind die Vermögenswerte (das Recht an den Vermögenswerten) nach den neuen Grundsaetzen zu bewerten? Wie sind sie in der Bilanz auszuweisen? Was ist zu tun, wenn der Wert der Vermögenswerte in dem Mietvertrag nicht genannt wird? Was wird gemacht, wenn die Laufzeit des Vertrags 1 Jahr betraegt?

Wir versuchen, alle diese Fragen in den kuenftigen Eintraegen zum Leasing nach dem neuen MSSF 16-Standard zu beantworten. Wenn Sie aber schon heute mehr dazu erfahren möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.