Ungefaehr vor einem Jahr informierten wir Sie ueber die neuen internationalen Rechnungslegungsstandards, die bald in Kraft treten: IFRS 9 – Finanzinstrumente, IFRS 15 – Erlöse aus Vertraegen mit Kunden und IFRS 16 – Leasingverhaeltnisse. Gerade diesen letzten vorgenannten Standard möchten wir zum Thema dieses Audit Alerts machen. Obwohl dieser IFRS erst zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll, scheint er bald sowohl den Spezialisten fuer Rechnungslegung, als auch der Geschaeftsleitung des jeweiligen Subjekts die meisten Probleme zu bereiten.

 

Die Notwendigkeit fuer Einfuehrung von neuen Regelungen im Bereich der Erfassung und Bewertung von Leasingverhaeltnissen erfolgte einerseits aufgrund der ueblichkeit der Nutzung dieser Finanzierungsform der Geschaeftstaetigkeit, andererseits aber aufgrund der Interpretationsmöglichkeiten sowie einer geringen Neigung der Subjekte dazu, die Verbindlichkeiten daraus in ihren Jahresabschluessen zu erfassen. Oft machte naemlich den Investoren eine nicht offensichtliche Unterscheidung zwischen zwei Arten von Leasing die Vergleichsmöglichkeit der Jahresabschluesse kompliziert.

Das IASB entschied sich fuer ein Modell, wo alle Leasingvertraege, ausgenommen die als kurzfristige Leasingvertraege bzw. geringwertige Vermögenswerte eingestuften Vertraege, in der Bilanz nach aehnlichen Grundsaetzen wie bisher das Finanzierungsleasing erfasst werden.

Gemaeß dem neuen Ansatz erwirbt der Leasingnehmer das Recht zur Nutzung eines Vermögenswertes, welcher Gegenstand eines Leasingvertrags ist, und er verpflichtet sich, fuer dieses Recht entsprechende Zahlungen zu entrichten. Dieses Konzept wird als „right-of-use model” bezeichnet. In der Bilanz wird von dem Leasingnehmer auf der Aktivseite das Nutzungsrecht an dem jeweiligen Vermögenswert und auf der Passivseite die Leasingverpflichtung zur Zahlung von Leasingraten erfasst. Unter dem Gewinn bzw. Verlust fuer die jeweilige Periode werden also die Kosten fuer Abschreibung des Nutzungsrechts sowie die Zinskosten ausgewiesen.

Wichtig ist, dass somit viele Subjekte, die nicht nur ihre Jahresabschluesse nach IFRS aufstellen, sondern auch die Konsolidierungspakete fuer Zwecke der Konsolidierung ihrer Unternehmensgruppe vorbereiten, alle mit ihren Lieferanten von Vermögenswerten oder Dienstleistern abgeschlossenen Vertraege (d.h. Vertraege, die oft als Pacht- bzw. Mietvertraege oder Operating- bzw. Finanzierungsleasingvereinbarungen u.ae. fungieren) analysieren muessen. Viele Subjekte (welche beispielsweise die gemietete Flaeche, geleaste Fahrzeuge, Maschinen u.ae. nutzen) stehen also vor einer großen Herausforderung, sich auf die Notwendigkeit der Anwendung des neuen Standards in Kuerze vorzubereiten.

Als RSM bieten wir Ihnen eine Unterstuetzung in diesem Bereich, von der Analyse der durch das Subjekt abgeschlossenen Vertraege ueber die Zugangsbewertung des Nutzungsrechts, Vorbereitung der entsprechenden Instrumente und Berechnungen von einzelnen Betraegen sowie der einzelnen Buchungen bis auf die laufende Unterstuetzung bei der Notwendigkeit, die Bewertung des Nutzungsrechts und der Verbindlichkeit waehrend der Vertragslaufzeit zu aktualisieren.

Bei jeweiligen Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfuegung.

 

Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema naeher besprechen, dann steht Ihnen unser Experte Piotr STASZKIEWICZ jederzeit gerne zur Verfuegung.

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