Monika SKÓRKA
Wirtschafsprueferin, Audit Partner bei RSM Poland

Wie sieht die Zusammenarbeit der Geschaeftsfuehrungen/Vorstaende der Gesellschaften mit den Wirtschaftspruefern aus? Arbeiten sie mit den Wirtschaftspruefern gerne zusammen oder ganz umgekehrt? Auf welche Probleme stoßen die Wirtschaftspruefer waehrend der Abschlusspruefung?

 

Noch vor einigen Jahren war die Abschlusspruefung als ein notwendiges uebel und eine weitere zu erfuellende Pflicht betrachtet. Zurzeit gelten die Wirtschaftspruefer immer haeufiger als Berater, die mit ihrem Wissen und Erfahrung die Geschaeftstaetigkeit der jeweiligen Gesellschaft unterstuetzen können. Nicht selten stoße ich auf Unternehmen, wo die Geschaeftsleitung die Geschaeftsprobleme der Gesellschaft dem Wirtschaftspruefer mitteilt. Nur eine auf Vertrauen und Offenheit gestuetzte Beziehung und Behandlung des Wirtschaftspruefers als Geschaeftspartners können sich naemlich sowohl auf die Zusammenarbeit, als auch auf die Lage des zu pruefenden Unternehmens positiv auswirken. Das Kehren der Probleme unter den Teppich bringt keinen Mehrwert fuer die Gesellschaft.

Schwierige Situationen, mit denen sich die Wirtschaftspruefer auseinandersetzen muessen, beziehen sich einerseits auf die Vielschichtigkeit der von ihnen durchzufuehrenden Aufgaben, andererseits aber auf den Wahlprozess der Pruefungsgesellschaft. Eine Abschlusspruefung beruht nicht nur auf der ueberpruefung von historischen Finanzdaten, sondern auch auf der Pruefung und Beurteilung der Taetigkeit von Geschaeftsfuehrungen/Vorstaenden und Gewaehrleistung der Transparenz und Glaubwuerdigkeit der Finanzberichterstattung, die eine Grundlage fuer Treffen von Geschaeftsentscheidungen ist. Leider wird auf die Beziehungen der Gesellschaften mit den Wirtschaftspruefern ein Schatten dadurch geworfen, dass gerade die Geschaeftsfuehrung/der Vorstand nicht selten bei der Wahl der Pruefungsgesellschaft das letzte Wort hat.