Erfahren Sie mehr über DIVID

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DIVID ist eine elektronische Plattform, die vom Umweltbundesamt (UBA) betrieben wird, das die Umsetzung der Anforderungen des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) überwacht.

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Die Registrierung bei DIVID gilt für ausländische (d.h. auch für polnische) Unternehmen, die sog. single-use plastic products auf dem deutschen Markt bereitstellen (d.h. z.B. Waren in Folienverpackungen verkaufen).

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Verkäufer, die dem DIVID-System unterliegen, sind verpflichtet, jedes Jahr eine entsprechende Meldung einzureichen, die nach Überschreitung der von deutschen Vorschriften festgelegten Schwellen von einem berechtigten Prüfer geprüft werden muss.

Kommen Sie Ihrer DIVID-Registrierungspflicht (EWKFondsG) nach

Stellen Sie Einwegkunststoffprodukte auf dem deutschen Markt bereit? Seien Sie sich spezifischer lokaler Anforderungen bewusst und – um Compliance sicherzustellen – nehmen Sie die Unterstützung der Prüfer und Wirtschaftsprüfer in Anspruch, die deutsche Vorschriften sehr gut kennen.

Die Experten von RSM Poland, die Dienstleistungen als Mitglieder des interdisziplinären deutschsprachigen German Desk Teams erbringen, unterstützen Unternehmen mit ihren Kenntnissen zur Vollständigkeitserklärung (die für Zentrale Stelle Verpackungsregister LUCID erforderlich ist), und zum DIVID.

 

Dank DIVID können Hersteller:

  • Ihr Unternehmen für den Verkauf von Einwegkunststoffverpackungen (und Produkten in solchen Verpackungen) in Deutschland registrieren,
  • jährliche Meldungen über auf dem Markt bereitgestellte Waren einreichen,
  • Prüfberichte übermitteln. 

Gleichzeitig gilt diese Plattform als Abrechnungssystem für Einwegkunststofffonds, d.h. einen bundesweiten Finanzierungsmechanismus, in dessen Rahmen sich die Hersteller an den Kosten für Reinigung und Entsorgung der Einwegprodukte im öffentlichen Raum in Deutschland beteiligen.

 

Was ist der Zweck der EWKFondsG-Vorschriften?

Mit dem EWKFondsG wird die Richtlinie (EU) 2019/904 (SUP Directive) über Einwegplastik in das deutsche Recht implementiert.  

Die Richtlinie hat grundsätzlich zum Ziel, negative Auswirkungen der Einwegkunststoffprodukte auf die Umwelt (insbesondere auf die Meeresumwelt) durch die Einführung des Verursacherprinzips zu verringern. Mit diesen Vorschriften werden somit die Kosten der Abfallreinigung und -entsorgung auf Hersteller übertragen, was den deutschen Haushalt und zugleich nachhaltigere Produktions- und Konsummodelle fördern soll.

 

Wer ist verpflichtet, sich bei DIVID zu registrieren?

Die Pflicht, sich bei DIVID zu registrieren, gilt für jedes Unternehmen, dass Einwegplastikprodukte auf dem deutschen Markt bereitstellt. 

In der Praxis handelt es sich um Unternehmen, die: 

  • solche Produkte herstellen und nach Deutschland einführen,
  • solche Produkte bzw. Produkte in solchen Verpackungen direkt auf den deutschen Markt (auch im E-Commerce-Modell) verkaufen. 

Diese Unternehmen müssen sich unabhängig von ihrem Sitz bei DIVID registrieren, weil der Zeitpunkt der sog. erstmaligen Bereitstellung des Produkts auf dem deutschen Markt entscheidend ist, und nicht der Standort des Unternehmens.

 

Welche Produkte muss eine bei DIVID eingereichte Meldung berücksichtigen?

Meldepflichtig bei DIVID sind die in der Anlage 1 EWKFondsG genannten Produkte wie:

  • aus Kunststoff hergestellte Lebensmittelbehälter,
  • aus Kunststoff hergestellte Tüten und Folienverpackungen,
  • aus Kunststoff hergestellte (bepfandete und nicht bepfandete) Flaschen,
  • aus Kunststoff hergestellte Getränkebecher,
  • leichte Kunststofftragetaschen,
  • Feuchttücher,
  • Luftballons,
  • Tabakprodukte mit Filtern sowie Filter für Tabakprodukte.

 

Welche Daten muss ein Unternehmer melden, der Waren nach Deutschland ausführt?

Hersteller der Einwegkunststoffprodukte sind verpflichtet, jedes Jahr die Angaben über die Art und Masse der Produkte in Kilogramm zu melden. Diese Daten müssen zuverlässig und auf Grundlage von zuverlässigen Quellen erstellt werden, sodass sie

  • vollständig sind
  • richtig sind, 
  • und während einer Kontrolle oder Prüfung dokumentiert werden können.

 

Wann ist eine DIVID-Meldung einzureichen?

Unternehmen, die auf dem deutschen Markt verkaufen, müssen jedes Jahr eine DIVID-Meldung einreichen. Die Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtung für das vorangegangene Kalenderjahr endet stets am 15. Mai.

 

Muss eine DIVID-Meldung von einem Prüfer geprüft werden?

Die Prüfung der Meldung über Einwegkunststoffverpackungen, die von dem Unternehmen auf dem deutschen Markt bereitgestellt wurden, ist dann erforderlich, wenn die Gesamtmasse der bereitgestellten Produkte im vorangegangenen Kalenderjahr 100 Kilogramm beträgt (bzw. überschreitet). 

Nach § 11 Abs. 4 EWKFondsG sind Unternehmen unterhalb dieser Schwelle grundsätzlich von der Prüfung befreit (es ist jedoch zu beachten, dass das UBA auch in solchen Fällen die Durchführung der Prüfung verlangen kann).

 

Müssen Unternehmen, die Daten bei LUCID melden, auch eine Meldung bei DIVID einreichen?

Ja –  LUCID- und DIVID-Pflichten sind parallel und betreffen verschiedene Aspekte der Umweltverantwortung, was bedeutet, dass sich einige Hersteller bei beiden Systemen registrieren müssen. 

LUCID gilt für Verpackungen und deren Recycling (VerpackG), dagegen DIVID für Einwegprodukte und Finanzierung der Kosten für Reinigung des öffentlichen Raumes (EWKF). In der Praxis bedeutet das, dass dasselbe Produkt gleichzeitig den beiden Systemen unterliegen kann, ohne dass die Verpflichtungen zwischen ihnen kompensiert werden.

 

Was passiert, wenn ein Unternehmen seinen deutschen Meldepflichten nicht nachkommt?

Die Nichteinhaltung der DIVID-Meldepflichten stellt einen Verstoß gegen das Verwaltungsrecht dar. Nach EWKFondsG kann das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR  (für Nichtregistrierung) oder bis zu 10.000 EUR (z.B. für Nichtbenennung des Beauftragten oder Fehler in Meldungen) geahndet werden und die Meldung kann dann als nicht eingereicht angesehen werden, was zu weiteren regulatorischen Folgen führen kann.

Um solche kostspieligen und imageschadenden Probleme zu vermeiden, können Sie gerne die Unterstützung unserer Experten in Anspruch nehmen, die nicht nur mit den deutschen Anforderungen vertraut sind, sondern auch eine umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung polnischer und ausländischer Unternehmer im Rahmen einer Vielzahl von Risikomanagement-Dienstleistungen haben.

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