Nach Konsultationen mit Unternehmen und Experten kündigte das polnische Finanzministerium an, dass es das Datum des Inkrafttretens des Landesweiten e-Rechnungssystems Ende April/Anfang Mai bekannt geben wird – wie wir am 11. April 2024 berichteten. Der Gesetzgeber hat dieses Versprechen tatsächlich eingehalten. Wir haben endlich die wichtigsten für in Polen tätige Steuerpflichtige Details kennengelernt, die die Umsetzung des KSeF in ihren Unternehmen planen ermöglichen.

Auf einer Pressekonferenz am 26. April 2024 haben der Finanzminister Andrzej Domański und der derzeitige Leiter der Nationalen Finanzverwaltung, Marcin Łoboda, zwei Termine für das Inkrafttreten des obligatorischen KSeF angegeben:

  • ab dem 1. Februar 2026 für Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr 200 Mio. PLN überstieg;
  • ab dem 1. April 2026 für alle Unternehmen.

Vertreter der Staatsverwaltung haben mitgeteilt, dass der 350-seitige Bericht, der die KSeF-Prüfung zusammenfasst, zeigt, dass die Umsetzung des Systems in seiner ursprünglichen Form zur Lähmung der polnischen Wirtschaft geführt haben könnte. Die Prüfung hat zahlreiche Unregelmäßigkeiten auf vielen Ebenen ergeben: 

  • Fehler in der Systemarchitektur, die sich auf die Aspekte wie die Leistung des KSeF, seine Störanfälligkeit, Sicherheit und Entwicklung auswirken,
  • mangelnde Transparenz in der Projektdokumentation,
  • unzureichende Aufsicht durch die vorherige Leitung.

Das Ministerium teilte mit, dass ein spezielles Team von IT-Experten eingesetzt wird, um eine völlig neue Systemarchitektur zu entwickeln.  

Der Verlust für den Staatshaushalt infolge des KSeF-Projekts beläuft sich derzeit auf etwa 110 Mio. PLN, wovon ein Teil – etwa 80 Mio. PLN – auf Infrastrukturausgaben entfällt.

Welche Änderungen am KSeF sind vorgesehen?

Das Finanzministerium möchte das KSeF so weit wie möglich mit dem ViDA-Änderungspaket der Europäischen Kommission in Einklang bringen, das die elektronische Rechnungsstellung in der EU bis 2030 umsetzen vorsieht.

Wir erinnern daran, dass die Vorschriften, die das Inkrafttreten des KSeF auf den 1. Juli 2024 festlegen, noch in Kraft sind. Der stellvertretende Finanzminister Jarosław Neneman kündigte daher an, dass in einem ersten Schritt ein Gesetz zur Änderung des Inkrafttretens des KSeF unverzüglich in Kraft treten wird. Das Gesetz über die Einzelheiten des Funktionierens des KSeF wird im Laufe des vollständigen Gesetzgebungsverfahrens – einschließlich der Phase der öffentlichen Konsultation – vorbereitet werden.

Das Finanzministerium soll außerdem zusammen mit einem dafür eingesetzten Team von IT-Experten die Änderungen am System so vorbereiten, damit sie für die Unternehmen, die sich bereits vor Inkrafttreten der obligatorischen Rechtsvorschriften für die Einführung des KSeF entschieden haben, so wenig wie möglich von außen sichtbar sind.

Das Ministerium beabsichtigt auch, einen Dialog mit den Unternehmern zu führen, um ihnen Erleichterungen anzubieten in Hinblick auf die Ausgaben, die die Steuerpflichtigen für die Umsetzung des KSeF bereits getragen haben. 

Wir können also erwarten, dass in naher Zukunft ein Gesetz erlassen wird, das das KSeF zeitlich verschiebt. Die rein steuerlichen (und nicht technologischen) Änderungen am KSeF, die das Finanzministerium in Absprache mit den Unternehmern ausgearbeitet hat, werden wahrscheinlich beibehalten.

Wir werden Sie über alle neuen Informationen in diesem Bereich auf dem Laufenden halten. Wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich gerne an unsere Experten.