In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Wie kann man einen Steuervorbescheid erhalten?
- Was muss ein Antrag auf Erteilung eines Steuervorbescheids enthalten?
Antrag auf Erteilung eines Steuervorbescheids: Grundsätze
Zur Erinnerung: Steuerpflichtige, die Zweifel daran haben, wie sie Steuervorschriften auslegen sollen, können einen Antrag auf Erteilung eines Steuervorbescheids bei dem Leiter der Landesfinanzauskunft (DKIS) stellen. Ein Unternehmen, das einen solchen Steuervorbescheid erhalten möchte, darf jedoch nicht vergessen, dass der Antrag bestimmte Anforderungen – sowohl in Bezug auf seine Form als auch in Bezug auf seinen Inhalt – erfüllen muss.
Im Antrag auf Erteilung eines Steuervorbescheids muss der Steuerpflichtige:
- den Sachverhalt bzw. das künftige Ereignis beschreiben, in Bezug auf den/das die Zweifel an der Auslegung der Vorschriften entstanden sind, aber auch
- eigene Stellungnahme zur rechtlichen Beurteilung des bestehenden Sachverhalts bzw. künftigen Ereignisses darstellen.
Was für den in diesem Beitrag beschriebenen Fall wichtig ist, sollte die Beschreibung des Sachverhalts bzw. künftigen Ereignisses Schlüsselinformationen enthalten, die die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Stellungnahme des Steuerpflichtigen durch DKIS beeinflussen. Sollten sich diese Informationen (z.B. im Falle einer Prüfung) als unwahr herausstellen, verliert der Steuervorbescheid seine Schutzkraft. Daher muss der Antragsteller bei der Beschreibung eines Sachverhalts oder künftigen Ereignisses sehr vorsichtig sein und nur überprüfte Informationen angeben und eigene subjektive Einschätzung der bestehenden (oder noch einzutretenden) Ereignisse vermeiden.
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Was ist, wenn der Antrag auf Erteilung eines Steuervorbescheids laut DKIS ungenau ist?
Der Antrag auf Erteilung eines Steuervorbescheids wurde beim dem Leiter der Landesfinanzauskunft (DKIS) von dem Absolventen eines postgradualen Studiums der Ernährungswissenschaften gestellt, der zugleich Medizin studierte und klären wollte, ob die von ihm beabsichtigte Ernährungsberatung als medizinische Versorgungsleistung, die im Rahmen der medizinischen Berufe erbracht wird, von der Umsatzsteuer befreit werden kann.
DKIS forderte den Steuerpflichtigen auf, anzugeben, ob er einen medizinischen Beruf im Sinne der Steuervorschriften ausübt. Gleichzeitig erklärte die Behörde, dass sie weder Kenntnisse noch Kompetenzen habe, um zu beurteilen, ob eine bestimmte Person einen medizinischen Beruf ausübe. Das Problem beruhte darauf, dass der Steuerpflichtige durch die Festlegung, ob sein Beruf ein medizinischer Beruf im Sinne der Steuervorschriften ist, das Problem, mit dem er sich an den Fiskus wandte, indirekt selbst lösen würde. Die Auslegerbehörde müsste nur bestätigen, dass der Steuerpflichtige als Person, die einen medizinischen Beruf ausübt, das Recht hat, von der Befreiung zu profitieren (was sich direkt aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt). Die Rolle des DKIS wäre daher darauf beschränkt, den Wortlaut der Bestimmung aufzuführen.
Die Verpflichtung zur Auslegung der Vorschriften liegt bei Finanzverwaltung
Der Absolvent der Ernährungswissenschaften stellte fest, dass der Steuervorbescheid eine etwas tiefere Bedeutung habe, und beschloss, für seine Rechte zu kämpfen. Er verwies den Fall an das Gericht und warf DKIS vor, die Erteilung des Steuervorbescheids ungerechtfertigt zu vermeiden, wodurch die Last der Auslegung von Vorschriften auf den Steuerpflichtigen übertragen werde.
Die Gerichte (das Woiwodschaftsverwaltungsgericht Gliwice in dem Urteil vom 6. Juli 2022, Az. I SA/Gl 586/22 und das Oberste Verwaltungsgericht in dem Urteil vom 7. November 2025, Az. I FSK 1672/22) stimmten dem Steuerpflichtigen zu und argumentierten, dass in einem Fall, in dem nicht steuerliche Bestimmungen (in diesem Fall die Bestimmungen des Gesetzes über medizinische Tätigkeiten) ein Element der steuerrechtlichen Norm bilden, DKIS sich auf ihre Auslegung beziehen sollte. Andernfalls würde die Last der Auslegung von Vorschriften auf den Steuerpflichtigen „übertragen”, und die Erteilung des Steuervorbescheids durch die Finanzbehörde wäre grundlos.
Dies ist nicht die erste Situation, in der DKIS von dem Steuerpflichtigen verlangt, im Antrag auf Erteilung eines Steuervorbescheids Informationen bereitzustellen, die die Rolle der Finanzbehörde dadurch erheblich einschränken und den Steuervorbescheid selbst für den Steuerpflichtigen nutzlos machen. Glücklicherweise fällen Gerichte Urteile, die für Steuerpflichtige vorteilhaft sind, sodass DKIS die Verantwortung für die Auslegung der Vorschriften übernehmen muss, anstatt sie bloß aufzuführen.