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Steuerpflichtige, die Grundstücke in Polen haben, müssen nicht nur daran denken, die Immobiliensteuer abzurechnen, sondern auch beachten, dass sie – in manchen Fällen – auch im Bereich der Agrar- oder Forststeuer steuerpflichtig sein können. Da in solchen Fällen vieles von verschiedenen Faktoren abhängt, ist die Unterstützung eines professionellen Steuerberaters, der Erfahrung in der Leistungserbringung für natürliche Personen, juristische Personen sowie Organisationseinheiten und Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit hat, oft von unschätzbarem Wert.
Obwohl allgemein angenommen wird, dass die Besteuerung mit der Agrar- oder Forststeuer nur für Unternehmen gilt, die land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ist es in der Praxis anders. Von Verpflichtungen in diesem Bereich können Unternehmen aus fast jeder Branche betroffen sein, sogar moderne Technologieunternehmen. Um sicherzustellen, dass Sie als Steuerpflichtiger Ihre Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen und Streitigkeiten mit Finanzbehörden vermeiden, sollten Sie die Struktur Ihrer Immobilien sorgfältig analysieren, was von Steuerberatern der RSM Poland unterstützt werden kann, die mit den Bestimmungen des Gesetzes über die Agrar- und Forststeuer bestens vertraut sind.
Was kann der Agrar- und Forststeuer unterliegen und wer ist von der Steuerpflicht betroffen?
Agrarsteuer und Forststeuer sind öffentliche Abgaben, die in Polen bei Eigentümern, Besitzern oder Nießbrauchern von landwirtschaftlichen Grundstücken und Wäldern erhoben werden. Wichtig ist, dass die Bemessungsgrundlage in ihrem Fall nicht nur von der Fläche abhängt, sondern auch von anderen variablen Faktoren.
- Die Agrarsteuer gilt hauptsächlich für Grundstücke, das für landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden (aber nicht nur!) und wird anhand von drei Faktoren berechnet:
- der Fläche der gehaltenen Grundstücke,
- der landwirtschaftlichen Bodenklasse,
- dem durchschnittlichen Ankaufpreis für Roggen.
- Die Forststeuer gilt für Wälder, die nicht für andere Zwecke als Forstwirtschaft genutzt werden, und wird anhand von zwei Faktoren berechnet:
- der Forstfläche,
- dem durchschnittlichen Holzpreis.
Natürliche Personen, juristische Personen und Organisationseinheiten, die Eigentums- oder Nutzungsrechte an diesen Grundstücken haben – z. B. Eigentümer, Erbnießbraucher oder Eigenbesitzer – sind verpflichtet, diese Steuern zu zahlen.
Leistungsumfang im Zusammenhang mit Ermittlung der Bemessungsgrundlage und Abrechnung der Agrar- und Forststeuer
Im Rahmen unserer Steuerberatungsleistungen:
- führen wir steuerliche Analysen von landwirtschaftlichen Betrieben und Grundstücken für Zwecke der Agrar- und Forststeuer durch,
- führen wir Berechnungen für Zwecke der Agrar- oder Forststeuer durch und identifizieren, wann die Steuerpflicht entstanden ist,
- erstellen wir Steuererklärungen für Agrarsteuer (DR-1) und für Forststeuer (DL-1) (samt Anlagen) und korrigieren sie,
- unterstützen wir Steuerpflichtige bei Betriebsprüfungen und vertreten sie bei Streitigkeiten mit Finanzbehörden.
Man sollte nicht vergessen, dass die Anforderungen des Gesetzes über die Agrarsteuer nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe gelten
Eine richtige Beurteilung der Situation, am besten mit Unterstützung erfahrener Experten, ermöglicht es Ihnen, das Risiko nicht ordnungsgemäßer Steuerabrechnungen zu vermeiden. Steuerpflichtige nehmen oft fälschlicherweise an, dass es aufgrund der Einstufung des von ihnen gehaltenen Grundstücks möglich ist, es mit der Agrar- oder Forststeuer zu besteuern, obwohl es tatsächlich der Immobiliensteuer unterliegen kann. Die Einstufung eines Grundstücks für die Zwecke der örtlichen Steuern ist nicht immer offensichtlich und erfordert eine detaillierte Analyse des Sachverhalts und der geltenden Vorschriften, deshalb hat das Team von RSM Poland bereits Beratungsleistungen zu Agrar- und Forststeuer für eine Vielzahl von Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftssektoren erbracht, insbesondere für:
- große Produktionsunternehmen,
- Unternehmen mit eigenen Lagerzentren,
- Unternehmen mit eigenen Bürogebäuden und Einkaufszentren,
- EE-Unternehmen (u.a. mit Photovoltaikanlagen),
- Freizeitparks,
- landwirtschaftliche Betriebe,
- Molkereiunternehmen,
- Rüstungsunternehmen.
Wenn Sie Zweifel an Fragen in Bezug auf Agrar- oder Forststeuer haben, sprechen Sie uns bitte an – unsere Experten beantworten gerne alle Fragen und zeigen an, wie sie Sie in einem bestimmten Fall unterstützen können.
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