In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wie die Arbeitszeit und das Entgelt eines Arbeitnehmers abzurechnen ist, der einen Teil des jeweiligen Tages gearbeitet hat und dann eine Krankschreibung fuer diesen Tag erhalten hat;
  • wie man die Arbeitszeit und das Entgelt eines Arbeitnehmers abrechnet, der nach einem ganzen Arbeitstag krankgeschrieben wurde;
  • welche Folgen der Missbrauch der Krankschreibung hat.

 

Izabela PETRYKOWSKA
Junior HR & Payroll Specialist bei RSM Poland

 

Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, bekommt er in der Regel die Entgeltfortzahlung von seinem Arbeitgeber oder das Krankengeld. Die Entgeltfortzahlung wird fuer die ersten 33 Krankheitstage in dem jeweiligen Kalenderjahr geleistet, mit Ausnahme von Arbeitnehmern ueber 50 Jahre, denen das Entgelt fuer die ersten 14 Krankheitstage fortgezahlt wird. Das Krankengeld wird ab dem 15. Krankheitstag fuer Arbeitnehmer ueber 50 Jahre und ab dem 34. Krankheitstag fuer sonstige Arbeitnehmer gezahlt.

Was ist zu tun, wenn ein Arbeitnehmer nach einem bestimmten Teil des Tages krank wird und dann fuer diesen Tag krankgeschrieben wird? Wie soll ein Lohnbuchhalter die an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden abrechnen? Lassen Sie uns kurz auf die Vorschriften in diesem Bereich eingehen.

Arbeit an einem bestimmten Teil des Tages und Krankschreibung – ist es notwendig, ein Entgelt fuer die geleistete Arbeitszeit zu zahlen?

Ausgangspunkt sind zwei relevante Artikel des Arbeitsgesetzbuches. Artikel 80 sieht vor, dass fuer geleistete Arbeit eine Verguetung geschuldet wird. Fuer die Zeit der Nichterfuellung der Arbeitsleistung behaelt der Arbeitnehmer den Anspruch auf Verguetung nur, wenn die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches dies vorsehen. Darueber hinaus darf ein Arbeitnehmer gemaeß Artikel 82 des Arbeitsgesetzbuchs (AGB-PL) auf Verguetungsanspruch nicht verzichten. Aus dem Vorstehenden ergibt sich somit eindeutig, dass die im Rahmen des Arbeitsverhaeltnisses geleisteten Arbeitsstunden stets zu vergueten sind.

Gemaeß Artikel 92 § 2 AGB-PL wird die Entgeltfortzahlung oder das Krankengeld zu Tagessaetzen geleistet. Die Vorschriften sehen keine Möglichkeit vor, sie fuer einen Teil des Tages zu leisten. So sollte der Arbeitnehmer fuer den ersten Tag der Krankschreibung im vorliegenden Fall sowohl ein Entgelt fuer die geleisteten Arbeitsstunden als auch die Entgeltfortzahlung oder das Krankengeld fuer den ganzen Tag erhalten.

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Krankschreibung nach einem ganzen Arbeitstag – ist es möglich, sowohl das Entgelt fuer Arbeitsleistung in der geplanten Arbeitszeit als auch das Krankengeld fuer denselben Tag zu erhalten?

Stellen wir uns eine Situation vor, in der ein Arbeitnehmer den ganzen Tag nach dem Zeitplan arbeitet und dann zum Arzt geht und eine Krankschreibung erhaelt, die fuer diesen bereits gearbeiteten Tag gilt. In diesem Fall ist das Entgelt fuer den gearbeiteten Tag zu zahlen und die Krankschreibung ab dem naechsten Tag abzurechnen. Dieser Ansatz wird durch Artikel 12 des Gesetzes ueber Geldleistungen der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft (im Folgenden: „Gesetz“) bestaetigt. Dieser Artikel sieht vor, dass Krankengeld nicht fuer Zeiten der Arbeitsunfaehigkeit gewaehrt wird, in denen der Versicherte aufgrund der Bestimmungen ueber das Arbeitsentgelt Anspruch auf Verguetung hat. Mit anderen Worten, der Bezug eines vollen Tagesentgelts schließt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Krankengeld aus. In diesem Fall wird der erste Krankheitstag nicht in den Leistungszeitraum eingerechnet.

Wie wirkt sich ein solcher Tag auf die Arbeitszeit aus? In der angenommenen Abrechnungsperiode verkuerzt sich die Arbeitszeit um die Anzahl der Stunden gerechtfertigter Abwesenheit von der Arbeit, d. h. um die Anzahl der nicht geleisteten Stunden im Zusammenhang mit dem Verlassen des Arbeitsplatzes.

Es ist zu erwaehnen, dass die oben genannten Regeln nur fuer den eventuellen ersten Krankheitstag gelten. Der Arbeitnehmer ist nicht in der Lage, die Dauer der Krankschreibung selbst zu verkuerzen (dazu ist nur ein Arzt berechtigt) und sollte in einer solchen Situation ueberhaupt nicht arbeiten duerfen.

Folgen der Arbeitsleistung waehrend der Krankschreibung

Die Freistellung der Arbeitnehmer von der Arbeit unterliegt bestimmten Regeln. Es ist wichtig zu wissen, dass der Missbrauch von Krankschreibungen schwerwiegende Folgen haben kann.

Die Zeit der Nichterfuellung der Arbeitsleistung aufgrund der Krankheit des Arbeitnehmers sollte der maximalen Genesung des Arbeitnehmers dienen, damit er nach Ende der Krankschreibung mit voller Kraft an seinen Arbeitsplatz zurueckkehren kann.

Wenn ein Arbeitnehmer waehrend der Krankschreibung anderen Taetigkeiten nachgeht (z. B. Renovierungsarbeiten durchfuehrt, eine Erwerbstaetigkeit an einem anderen Arbeitsplatz ausuebt oder eine Urlaubsreise macht), können die Folgen schwerwiegend sein.

Gemaeß Artikel 17 des oben genannten Gesetzes verliert ein Versicherter, der waehrend der Dauer der festgestellten Arbeitsunfaehigkeit einer Erwerbstaetigkeit nachgeht oder die Freistellung von der Arbeit in einer Weise nutzt, die mit dem Zweck dieser Freistellung unvereinbar ist, den Anspruch auf Krankengeld fuer die gesamte Dauer dieser Freistellung. Auf dieser Grundlage hat die Sozialversicherungsbehörde nach Pruefung der Krankschreibung das Recht, die Zahlung des Krankengeldes auszusetzen und den Arbeitnehmer sogar zur Rueckerstattung der bereits gezahlten Leistung zu verpflichten. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kuendigt und dies beispielsweise dadurch argumentiert, dass ihm durch ein solches Verhalten des Arbeitnehmers unnötige Kosten entstehen.

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