In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Welche Arbeitsschutzbedingungen muss ein polnischer Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bereitstellen, der ins Ausland entsandt wird?
- Welche Arbeitsschutzbedingungen muss ein ausländischer Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bereitstellen, der nach Polen entsandt wird?
- Welche Arbeitsschutzpflichten hat ein nach Polen entsandter Arbeitnehmer?
Die Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen EU-Mitgliedstaat (oder in die Schweiz bzw. einen EWR-Mitgliedstaat) kann lang- oder kurzfristig sein. Der Zeitraum, für den der Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wurde, bestimmt jedoch die genauen Arbeitsbedingungen, die der Arbeitgeber ihm bereitstellen sollte. Was sagt das polnische Arbeitsrecht, insbesondere die Arbeitsschutzvorschriften, dazu? Und welche Pflichten muss eine in ein anderes Land entsandte Person erfüllen?
Arbeitsbedingungen eines Arbeitnehmers, der aus Polen ins Ausland entsandt wird
Schauen wir uns zunächst die kurzfristige Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland an, d.h. eine Reise für einen Zeitraum von nicht mehr als 12 Monaten (die in einigen Fällen auf 18 Monate verlängert werden kann). In einer solchen Situation ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen sicherzustellen, wie im Aufnahmestaat gelten.
Wenn die Arbeitsbedingungen im Aufnahmestaat jedoch für den Arbeitnehmer ungünstiger sind als in Polen, dann sind die polnischen Vorschriften anzuwenden.
Im Falle einer langfristigen Entsendung, d.h. mit einer Dauer von mehr als 12 (bzw. 18) Monaten, gelten immer die Vorschriften des Aufnahmestaates.
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Arbeitsschutz eines nach Polen entsandten Arbeitnehmers
Durch die Gewährleistung sicherer und gesunder Bedingungen am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber sollten die Arbeitsunfälle vermieden sowie die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmer geschützt werden. Um ein Umfeld zu schaffen, das den polnischen Vorschriften des Arbeitsschutzes entspricht, sollte der Arbeitgeber vor allem:
- für die Einhaltung der Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes sorgen (darunter die Beseitigung von Mängeln in diesem Bereich in Auftrag stellen und kontrollieren),
- auf den Bedarf der Gewährleistung des Arbeitsschutzes reagieren und die Maßnahmen anpassen, die ergriffen werden, um das bestehende Schutzniveau für die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmer zu verbessern,
- die Entwicklung einer kohärenten Politik zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gewährleisten,
- die Grundsätze zum Schutz der Gesundheit von Jugendlichen, schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen und sowie Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Behinderung berücksichtigen und umsetzen,
- die Umsetzung der Anweisungen, Erklärungen, Entscheidungen und Anordnungen der Behörden zur Überwachung der Arbeitsbedingungen sowie der Empfehlungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherstellen.
Darüber hinaus dürfen die dem Arbeitgeber entstehenden Kosten, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Gewährleistung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen verwendet werden, nicht von den Arbeitnehmern getragen werden. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die Anforderungen zum Arbeitsschutz für Einrichtungen und Räume zu erfüllen (durch Sicherstellung eines angemessenen Standards von Räumen, Maschinen, Geräten und Arbeitsmitteln). Das Unternehmen, das Arbeitnehmer entsendet, muss auch eine Reihe zusätzlicher Anforderungen zum Arbeitsschutz erfüllen, wenn diese z.B. mit Schadstoffen, chemischen Stoffen und Zubereitungen am Arbeitsplatz umgehen, die eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben darstellen.
Entsendung eines Arbeitnehmers nach Polen vs. Schulungen zur Arbeitssicherheit und ärztliche Untersuchungen
Nach dem Arbeitsgesetzbuch ist ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer zur Arbeit in Polen zulässt, verpflichtet, ihm eine Schulung zur Arbeitssicherheit sowie regelmäßige Schulungen in diesem Bereich zu gewährleisten.
Nimmt jedoch ein Arbeitnehmer eine Arbeit in der gleichen Position auf, die er unmittelbar bei einem bestimmten Arbeitgeber innehatte, bevor er mit ihm einen anderen Arbeitsvertrag abschloss, ist seine Erstunterweisung vor der Zulassung zur Arbeit nicht erforderlich.
Der Arbeitgeber beteiligt sich auch am vorbeugenden Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern. Zu diesem Zweck ergreift er Maßnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten und anderen arbeitsbedingten Erkrankungen und überweist die Arbeitnehmer zu ärztlichen Erst-, periodischen und Nachuntersuchungen.
Arbeitnehmerpflichten im Arbeitsschutz
Bedeutet das alles, dass die Pflichten im Arbeitsschutz nur beim Arbeitgeber liegen? Natürlich nicht – die Einhaltung der Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Arbeitnehmers, der in Polen arbeitet. Dazu gehören u.a.:
- Kenntnis der Arbeitsschutzvorschriften, Teilnahme an Schulungen und Ablegung von Prüfungen in diesem Bereich,
- Ausführung der Arbeit in Übereinstimmung mit den Arbeitsschutzregeln,
- Sorge um den Zustand von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Anlagen sowie um Ordnung am Arbeitsplatz,
- Verwendung von kollektiver und persönlicher Schutzausrüstung, bestimmungsgemäße Verwendung von Arbeitskleidung und Schuhen,
- Sich-Unterziehen ärztlichen Erst-, periodischen und Nachuntersuchungen,
- Meldung eines Unfalls oder einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Warnung vor drohender Gefahr,
- Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber bei der Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten.
Arbeitsschutz der entsandten Arbeitnehmer ist nicht das einzige Problem der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer ins Ausland entsenden
Das Personalmanagement kann – insbesondere bei grenzüberschreitender Tätigkeit – eine große Herausforderung sein, deshalb entscheiden sich viele Unternehmen für die Inanspruchnahme eines umfassenden HR & Payroll-Outsourcings oder der Ad-hoc-Beratungen zum Arbeitsrecht. Natürlich darf auch nicht vergessen werden, dass die Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland bestimmte steuerliche Konsequenzen hat und unter Umständen den Einsatz von Beratern erfordert, die sich in diesem Thema gut auskennen.
Wenn Sie mehr dazu wissen möchten oder Zweifel an Ihrer Situation haben, schreiben Sie uns. Die RSM Experten beantworten gerne alle Ihre Fragen und helfen Ihnen alle Verpflichtungen zu erfüllen, die in Polen und im Ausland gesetzlich vorgeschrieben sind.