Das Finanzministerium praesentiert endgueltige logische Strukturen von Single Audit File for Tax Purposes (SAF-T).

 

Single Audit File for Tax Purposes (im Folgenden: „SAF-T”) wurde bereits in einer unserer letzten Veröffentlichungen (Tax Alert) thematisiert. Damals war noch nicht bekannt, welche Form genau diese Datei haben wird. Erst am 9. Maerz 2016 praesentierte das Finanzministerium nach Analyse der Ergebnisse von durchgefuehrten öffentlichen Konsultationen die endgueltigen Dateistrukturen. Der Zugriff darauf ist ueber die Webseite des Finanzministeriums und Lesezeichen bezueglich der Finanzverwaltung und Außenpruefung möglich (Link).

Darueber hinaus wurde auf der Webseite des Ministeriums auch das Dokument veröffentlicht, das die Antworten auf die von den Steuerpflichtigen waehrend der öffentlichen Konsultationen gestellten Fragen enthaelt (Link). Unter den angesprochenen Themen gab es z.B. Fragen ueber den Umfang der durch Finanzbehörden angeforderten Daten, Sicherheit der an Finanzbehörden uebermittelten Daten, Berichterstattung ueber SAF-T im Falle der Nutzung von mehreren Buchfuehrungssystemen, Einreichung der Berichtigungen von SAF-T, Zusammenstellungen im Rahmen des Einkaufs- und Verkaufsregisters usw.

Es ist zu erinnern, dass SAF-T mit dem Gesetz vom 10. September 2015 ueber aenderung des Gesetzes – Abgabenordnung und einiger anderer Gesetze (GBl. 2015, FN. 1649) eingefuehrt wird. Das SAF-T-Konzept beruht auf der Vorlage durch Steuerpflichtige der Aufstellungen und Aufzeichnungen fuer steuerliche Zwecke sowie der Buchungsbelege als Dateien im vereinheitlichten XML-Format an Finanzbehörden. Dadurch können die Finanzbehörden erforderliche Daten automatisch aussondern und ihre Analyse schneller durchfuehren. Die Pflicht zur uebermittlung der Daten in dem XML-Format bestimmt der zur Abgabenordnung hinzugefuegte Art. 193a.

Die analysierte aenderung tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft, wobei die Pflicht zur Anwendung von SAF-T fuer Kleinstunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmer erst ab 1. Juli 2018 bestehen wird.

 

Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema naeher besprechen, steht Ihnen unser Experte Przemysław POWIERZA jederzeit gerne zur Verfuegung.

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