In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wie man eine Steuerbefreiung fuer Erbschaft und Schenkung erhalten kann;
  • wie man eine Steuerbefreiung fuer Erbschaft und Schenkung erhalten kann;
  • welche Fristen durch die Bestimmungen des Covid-Gesetzes geregelt wurden.

Katarzyna STYPA-SADOWSKA
Tax Supervisor bei RSM Poland
 

Zu Beginn der Pandemie ergriffen die Regierung und die lokalen Gebietskörperschaften viele Maßnahmen, um die Ausbreitung des COVID-19 zu begrenzen. Die getroffenen Entscheidungen hatten Auswirkungen auf die Arbeitsweise der öffentlichen Behörden und Pruefung der Faelle der Buerger. Im Rahmen des sog. Covid-Gesetzes (und einer Reihe seiner nachfolgenden aenderungen) wurden einige der in den Bestimmungen des Verwaltungsrechts vorgesehenen Fristen ausgesetzt. Obwohl diese Bestimmungen nur wenige Monate in Kraft blieben, gab es viele Zweifel daran. Einer davon wurde kuerzlich vom Obersten Verwaltungsgericht (NSA) zerstreut.

Erbanfall – wer soll eine Erklaerung beim Finanzamt abgeben?

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung fuer Erbschaft (und Schenkungen) von den naechsten Familienangehörigen vor. Diese Befreiung darf jedoch nur dann in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfuellt sind. Eine davon besteht darin, die Erbschaft (oder Schenkung) innerhalb von 6 Monaten nach Erlangung der Rechtskraft einer Gerichtsentscheidung ueber Erteilung des Erbscheins (oder nach dem Erhalt der Schenkung), anzuzeigen. Eine solche Anzeige erfolgt auf dem Sonderformular SD-Z2.

Wie viel Zeit hat man fuer die Einreichung von SD-Z2? Wurde die Frist dafuer aufgrund der Pandemie ebenfalls ausgesetzt?

Aufgrund der Bestimmungen des Covid-Gesetzes war die Frist fuer die Einreichung von SD-Z2 unklar, da die Steuerzahler nicht sicher waren, ob sie zusammen mit anderen Fristen ausgesetzt worden war. Dieses Problem wurde erst von dem Obersten Verwaltungsgericht gelöst.

Der Streit mit dem Finanzamt in diesem Bereich wurde von einer Steuerpflichtigen gefuehrt, die den Nachlass ihres verstorbenen Mannes erhielt. Der gerichtliche Beschluss ueber Erteilung des Erbscheins wurde im November 2019 rechtskraeftig, und die Erbin zeigte dem Finanzamt die Erbschaft erst im Juni 2020 an. Es geschah also nach dem Ablauf der gesetzlichen Frist von 6 Monaten.

Nach Auffassung des Vorstehers des Finanzamtes hatte die Verzögerung bei der Einreichung des Formulars zur Folge, dass der Erhalt der Erbschaft von der Steuer nicht befreit ist, so dass die Steuerpflichtige Erbschaft- und Schenkungsteuer zahlen sollte. Die Steuerpflichtige war jedoch mit einer solchen Entscheidung nicht einverstanden und beschloss, den Einspruch dagegen einzulegen, und wenn er erfolglos war – den Fall vor dem Verwaltungsgericht anzufechten.

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Wie beurteilten Verwaltungsgerichte die Verzögerung bei der Einreichung des SD-Z2?

Der Rechtsstreit mit dem Finanzamt ging an das Woiwodschaftsverwaltungsgericht  Bydgoszcz, das nach Pruefung der Sach- und Rechtslage am 25. Mai 2021 entschied (Az. I SA/Bd 147/21), dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass der Zweck der Einfuehrung der streitigen Bestimmung (Art. 15 zzr Abs. 1 des Gesetzes zur Bekaempfung von COVID-19 vom 2. Maerz 2020) darin bestehe, den Rechtsschutz nur auf bestimmte Teilnehmer an Rechtsgeschaeften im Bereich des öffentlichen Rechts auszudehnen,  und anderen diesen Schutz zu entziehen.

Das Gericht stimmte der Steuerpflichtigen zu, dass es sich bei den betreffenden Bestimmungen nicht nur um die Bestimmungen des Verwaltungsrechts im engeren Sinne handelte, sondern auch um die Bestimmungen des Steuerrechts. Gleichzeitig betonte das Gericht, dass die Behörde der Steuerpflichtigen das Recht verweigert habe, die oben genannte Steuerbefreiung allein auf der Grundlage der vom Finanzamt angewandten Auslegung dieser Bestimmung in Anspruch zu nehmen.

NSA stimmte der sich herausbildenden Rechtsprechungslinie zu

Das Finanzamt war mit dem Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts  Bydgoszcz nicht einverstanden und legte eine Revision ein. Das NSA wurde von ihm jedoch nicht ueberzeugt, denn im Urteil vom 9. Dezember 2021 (Az. III FSK 4485/21) teilte es den Standpunkt, dass unter Bestimmungen des Verwaltungsrechts auch Bestimmungen des Steuerrechts fallen. Die durch das Covid-Gesetz eingefuehrte Aussetzung bestimmter Fristen beinhaltet eine Regelung ueber eine 6-monatige Frist fuer die Anzeige der Erbschaft an das Finanzamt.

Hat Finanzverwaltung immer recht?

Nach Angaben des NSA ist der Schutz der Gesundheit der Buerger waehrend der Pandemie eine Prioritaet, und die im Gesetz zur Bekaempfung von COVID-19 enthaltenen Vorschriften können nicht so ausgelegt und angewendet werden, wie es das Finanzamt versucht hat.

Nach Auffassung des NSA regelten die Bestimmungen des Covid-Gesetzes nicht nur die sog. Ausschlussfristen, also solche, die in der Regel nicht verlaengert werden können und deren Ablauf negative Folgen fuer den Steuerpflichtigen haben kann. Sie betrafen auch die Fristen fuer Ausuebung bestimmter Taetigkeiten von dem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit seinen Rechten und Pflichten.

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