In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • wie lange ein Steuerverfahren dauern soll;
  • warum Finanzbehörden Steuerverfahren einleiten;
  • wie ein Steuerpflichtiger die Pruefung eines Falles durch Finanzbehörden beschleunigen kann.

Katarzyna STYPA-SADOWSKA
Tax Supervisor bei RSM Poland
 

In einem der Beitraege unserer ReiheGerichte auf der Seite der Steuerpflichtigen - eine uebersicht der wahren Geschichten” haben wir ueber die instrumentale Einleitung der Steuerstrafverfahren durch Finanzbehörden geschrieben. Finanzverwaltung nutzt solch ein Verfahren, um die Verjaehrung von Steuerschulden zu verhindern. Heute gehen wir an die Wurzel des Problems, d.h. wir erklaeren Ihnen, warum Finanzbehörden die Verjaehrung auf diese Weise verhindern muessen. Hier sind ein paar Worte ueber das Aufschieben von Steuersachen.

Was sagen die Vorschriften ueber die Dauer einer Betriebspruefung?

Es scheint, dass weder eine Betriebspruefung noch ein darauf ggf. folgendes Steuerverfahren unendlich dauern können. Es ist nicht zu leugnen, dass die vom Finanzamt ausgeuebten Taetigkeiten ein erhebliches Hindernis fuer den Steuerpflichtigen darstellen und mit einem hohem Aufwand verbunden sind, sowohl einem Finanz- als auch (und vielleicht vor allem) einem Zeitaufwand. Ein Rechtstraeger, der von Finanzbehörden geprueft wird, muss auf Anfragen reagieren, Erklaerungen abgeben und oft eine große Anzahl von Unterlagen senden. Wir duerfen den Stress nicht vergessen, der bei dieser Gelegenheit auftritt – auch im Falle eines Steuerpflichtigen, der sich selbst und seinen Abrechnungen nichts vorzuwerfen hat.

Daher ist die Dauer einer Betriebspruefung und eines Steuerverfahrens gesetzlich geregelt – naemlich im Unternehmerrecht und in der Abgabenordnung.

Gemaeß den Bestimmungen des Unternehmerrechts darf die Dauer aller Pruefungen im Laufe eines Jahres eine bestimmte Anzahl von Tagen nicht ueberschreiten, die abhaengig von der Größe des Unternehmers wie folgt ist:

Wie lange kann ein Steuerverfahren nach der Abgabenordnung dauern?

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel – z.B. fuer Betriebspruefungen vor Umsatzsteuererstattung.

Wie lange kann ein Steuerverfahren nach der Abgabenordnung dauern?

Im Falle von Steuerverfahren sehen die Vorschriften vor, dass die Finanzverwaltung die Faelle, die eine Beweisaufnahme erfordern, unverzueglich, spaetestens innerhalb eines Monats erledigen soll.

Ist der Fall besonders kompliziert, bekommt die Finanzbehörde etwas mehr Zeit. In solch einem Fall sollten die Taetigkeiten spaetestens innerhalb von 2 Monaten nach der Einleitung des Verfahrens abgeschlossen werden. Es scheint also, dass sie nicht lange dauern sollen.

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Ist es möglich, die Dauer einer Betriebspruefung und eines Steuerverfahrens zu verlaengern?

Leider ja – eine Betriebspruefung, die z.B. im Bereich der Umsatzsteuererstattung durchgefuehrt wird, und jedes Steuerverfahren kann fast unbegrenzt verlaengert werden. Die Finanzbehörde muss nur den Steuerpflichtigen darueber informieren und setzt jedes Mal eine neue Frist fuer die Beilegung des Falles. Die neue Frist ist jedoch nicht endgueltig und kann auch verlaengert werden. Dies ist eine besonders gaengige Praxis bei Steuerverfahren, weshalb manche jahrelang dauern.

Was ist ein Steuerverfahren und warum dauert es so lange?

Ein Steuerverfahren ist oft Folge einer Betriebspruefung. Stellt das Finanzamt im Zuge der Betriebspruefung Unregelmaeßigkeiten fest, beschreibt es diese im Protokoll. Ist der Steuerpflichtige mit den Feststellungen des Finanzamtes nicht einverstanden und legt keine Berichtigung der Steuererklaerung vor und zahlt die Steuer nicht, dann wird ein Steuerverfahren eingeleitet.

Das Steuerverfahren endet mit einem Bescheid, in dem die Finanzbehörde die nach ihrer Auffassung richtige Höhe der Steuerschuld festlegt. Im Laufe des Steuerverfahrens bewertet das Finanzamt die im Zuge der Betriebspruefung erhobenen Beweise und sammelt gegebenenfalls neue Beweise sowie vernimmt Zeugen.

Braucht das Finanzamt wirklich mehrere Jahre, um zu entscheiden, ob unsere Abrechnung korrekt ist?

Nein. Wenn das Steuerverfahren so lange dauert, kann das bedeuten, dass das Finanzamt es ungerechtfertigt verlaengert. Vor kurzem hatten wir bei RSM Poland einen solchen Fall.

Auf Wunsch eines unserer Mandanten prueften wir die Fallakte in der Sache, die beinahe zu Ende war. Es handelte sich um ein Steuerverfahren, wobei eine Mitteilung nach Artikel 200 der Abgabenordnung erfolgte. Es stellte sich heraus, dass das Steuerverfahren im Wesentlichen nur darin bestand, dem Steuerpflichtigen immer neue Beschluesse ueber die Festsetzung einer neuen Frist fuer die Beilegung des Falles zukommen zu lassen. Eine solche Situation dauerte...vier Jahre. Waehrend dieser ganzen Zeit ergriff das Finanzamt keine tatsaechlichen Maßnahmen, um den Fall zu beenden, und der Steuerpflichtige wartete auf das Ergebnis des tatsaechlich ignorierten Verfahrens.

Bei mehrjaehrigen Steuerverfahren beginnt frueher oder spaeter das Gespenst der Verjaehrung der Steuerschuld ueber dem Finanzamt zu schweben. Wenn es passiert, wird es notwendig sein, das Verfahren einzustellen.

Eine so lange Verhandlung des Falles ist daher einer der Gruende, warum Finanzbehörden Steuerstrafverfahren einleiten. Gluecklicherweise betrachten Verwaltungsgerichte diese Verfahren immer haeufiger als diejenigen, die kuenstlich sind und nur darauf abzielen, die Verjaehrungsfrist auszusetzen und somit dem Finanzamt die Möglichkeit zu geben, das Steuerverfahren zu Ende zu bringen.

Muss der Steuerpflichtige geduldig auf das Ende eines Falles warten, in dem nichts passiert?

Die Antwort ist wieder nein. Fuer einen kuenstlich verlaengerten Fall hat der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen mit mehreren Instrumenten ausgestattet, mit denen er die Beendigung des Verfahrens beschleunigen kann.

Dazu gehören eine Mahnung wegen nicht fristgerechter Beilegung des Falles und eine Beschwerde wegen Untaetigkeit oder uebermaeßiger Dauer des Verfahrens. Natuerlich muessen diese Schreiben eine Begruendung enthalten. Werden die Argumente des Steuerpflichtigen von der Finanzbehörde zweiter Instanz oder von dem Woiwodschaftsverwaltungsgericht akzeptiert, wird der Fall abgeschlossen – diesmal sehr schnell.

Wenn Sie also den Eindruck haben, dass der von den Finanzbehörden gefuehrte Fall laenger dauert, als er sollte, lohnt es sich, zum Finanzamt zu gehen und zu pruefen, was in seinen Akten steht. Wenn das Steuerverfahren langwierig gefuehrt wird oder die Finanzbehörde untaetig bleibt, ist es möglich, Maßnahmen fuer eine schnellere Beilegung des Falls vorzunehmen. Unsere erfahrenen Experten unterstuetzen Sie gerne im Bereich der Steuerberatung.

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