Michał DREAS
Junior Audit Manager bei RSM Poland

Am 13. Januar 2016 wurde durch das IASB der neue internationale Rechnungslegungsstandard 16 „Leasingverhaeltnisse” veröffentlicht, der den bisherigen IAS 17 ersetzen wird.

IFRS 16 gilt fuer Berichtsperioden, die am 1. Januar 2019 oder spaeter beginnen. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS 16 ist zulaessig, sofern das jeweilige Subjekt den IFRS 15 „Erlöse aus Vertraegen mit Kunden” bereits anwendet.

Der Grund fuer die Notwendigkeit der Einfuehrung von neuen Regelungen im Bereich der Erfassung und Bewertung von Leasingverhaeltnissen war einerseits die ueblichkeit der Nutzung dieser Finanzierungsform der Geschaeftstaetigkeit, andererseits aber die Interpretationsmöglichkeiten sowie eine geringe Neigung der Subjekte dazu, die Verbindlichkeiten daraus in ihren Jahresabschluessen zu erfassen. Oft machte eine nicht offensichtliche Unterscheidung zwischen zwei Leasingarten den Investoren schwierig, die Jahresabschluesse miteinander zu vergleichen.

Das IASB entschied sich fuer ein Modell, wo alle Leasingvertraege, ausgenommen die als kurzfristige Leasingvertraege bzw. geringwertige Vermögenswerte eingestuften Vertraege, in der Bilanz nach aehnlichen Grundsaetzen wie bisher das Finanzierungsleasing erfasst werden.

Gemaeß dem neuen Ansatz erwirbt der Leasingnehmer das Recht zur Nutzung eines Vermögenswertes, welcher Gegenstand eines Leasingvertrags ist, und er verpflichtet sich, fuer dieses Recht Zahlungen zu entrichten. Dieses Konzept wird als „right-of-use model” bezeichnet. In der Bilanz wird von dem Leasingnehmer auf der Aktivseite das Nutzungsrecht an dem jeweiligen Vermögenswert und auf der Passivseite die Leasingverpflichtung zur Zahlung von Leasingraten erfasst. Unter dem Gewinn bzw. Verlust fuer die jeweilige Periode werden also die Kosten fuer Abschreibung des Nutzungsrechts sowie die Zinskosten ausgewiesen.

Der Leasingnehmer hat nachzuweisen, dass er das Nutzungsrecht an dem jeweiligen Vermögenswert und nicht diesen Vermögenswert alleine hat.

Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bei dem Leasingnehmer:

 

Zugangsbewertung

Bewertung zum Berichtstag

Nutzungsrecht am Vermögensgegenstand

Summe der Zugangsbewertung einer Verbindlichkeit und der unmittelbaren Anfangskosten.

Kosten abzueglich der planmaeßigen Abschreibung oder nach dem Neubewertungsbetrag (aufgrund von IAS 16, sofern auf die jeweilige Klasse von eigenen Vermögenswerten die Neubewertungsmethode angewendet wird).

 

Abschreibung ueber die Leasingdauer oder Nutzungsdauer (je nachdem, welche kuerzer ist) nach IAS 38.

 

Werthaltigkeitstest nach IAS 36.

Verpflichtung zur Zahlung von Leasingraten

Barwert der Leasingzahlungen, die unter dem Einsatz des Grenzkreditzinssatzes oder Grenzfremdkapitalzinssatzes des Leasingnehmers diskontiert sind, falls er auf eine einfache Art und Weise ermittelt werden kann.

Minderung der finanziellen Verbindlichkeit um die zurueckgezahlten Kapitalraten

 

Zinskosten