In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Was regelt Business Judgement Rule ?
- Was ist ein „gerechtfertigtes wirtschaftliches Risiko”?
- Welche Umstände sollten bei der Beurteilung der Handlungen von Gesellschaftsorganen berücksichtigt werden?
Business Judgement Rule (BJR) – d.h. die Regel der geschäftlichen Beurteilung im Zusammenhang mit den Haftung der Organmitglieder von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung – ist ein wichtiger Faktor, den die Entscheidungsträger bei der Führung eines Unternehmens sowohl in Polen als auch im Ausland berücksichtigen sollten. Warum spielt sie eine so bedeutende Rolle und welche Risikomanagementpraktiken sollten nicht vergessen werden, damit sie angewendet werden kann? Schauen wir uns die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema an.
Was ist Business Judgement Rule?
Business Judgement Rule (BJR) ist ein rechtliches Prinzip, das aufgrund des sog. Holdingrechts, d.h. kraft des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches eingeführt wurde.
Danach verstoßen Liquidatoren sowie Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder bzw. Mitglieder der Revisionskommission nicht gegen die Sorgfaltspflicht, die sich aus dem professionellen Charakter ihrer Tätigkeit ergibt, sofern sie sich dem Unternehmen gegenüber loyal verhalten und im Rahmen eines gerechtfertigten wirtschaftlichen Risikos handeln, darunter Entscheidungen auf Grundlage von Informationen, Analysen und Meinungen treffen, die unter den gegebenen Umständen bei einer sorgfältigen Beurteilung berücksichtigt werden sollten.
Die BJR ist wichtig, weil vor ihrer Einführung ein Geschäftsführer/Vorstandsmitglied gegenüber dem Unternehmen, in dem er seine Funktion ausübte, haftbar war, wenn er durch sein gesetzes- bzw. satzungswidriges Tun oder Unterlassen diesem Unternehmen einen Schaden schuldhaft zufügte. Die Business Judgement Rule regelt somit im Grunde eine mangelnde Präzision von zuvor geltenden Vorschriften, die nicht klar angaben, wie erfolglose Geschäftsentscheidungen von Geschäftsführern/Vorstandsmitgliedern einzustufen sind (ein Geschäftsführer/Vorstandsmitglied konnte dennoch für die Entscheidungen haftbar gemacht werden, die trotz ihrer Legitimität Verluste verursachten).
Dank der Einführung der BJR werden die Handlungen der Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder anhand der Analyse ihrer Vornahme und nicht anhand ihres Ergebnisses beurteilt. Wenn die Entscheidung eines Geschäftsführers/Vorstandsmitglieds zum Zeitpunkt ihres Treffens gerechtfertigt und durch angemessene Analysen gestützt war, ist es möglich, seine Haftung für den dadurch entstandenen Unternehmensschaden auszuschließen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Entscheidung innerhalb der Grenzen des gerechtfertigten wirtschaftlichen Risikos und auf Grundlage von Informationen getroffen wird, die den Umständen entsprechen.
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Business Judgement Rule in Polen und Ausland
Die Regel der geschäftlichen Beurteilung wurde in Polen am 13. Oktober 2022 kraft des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches eingeführt.
Die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen war ein Schritt zur Vereinheitlichung der für Gesellschaft mit beschränkter Haftung und für eine Aktiengesellschaft geltenden Lösungen mit denen, die für eine einfachen Aktiengesellschaft gelten (was übrigens mit dem Mangel an Argumenten für eine Differenzierung der einzelnen Vorschriften zusammenhing).
Ähnliche rechtliche Lösungen kann man in den Gesetzbüchern oder Gesetzen vieler anderer Länder finden – z.B. des Österreichs, Kroatiens, der Tschechischen Republik, des Spaniens, Deutschlands, Portugals, Rumäniens oder der Slowakei. Wichtig ist dabei, dass die Business Judgement Rule auch im Europäischen Wirtschaftsgesetzbuch-Modell enthalten ist.
Gerechtfertigtes wirtschaftliches Risiko
Ein gerechtfertigtes wirtschaftliches Risiko ist eines der wichtigsten Elemente der Business Judgement Rule. Mit der Einführung dieses Begriffs kann das Management Entscheidungen treffen, die mit einem finanziellen oder operativen Risiko verbunden sind, aber nur, wenn diese vernünftigerweise gerechtfertigt sind.
Ein Beispiel dafür kann die Entscheidung sein, in neue Technologien zu investieren, die bestimmte langfristige Vorteile bringen können, deren Einführung jedoch mit einem hohen Risiko für das Unternehmen verbunden ist. Sofern die Entscheidung über die Verwendung der Mittel dafür auf der Grundlage einer gründlichen Analyse der verfügbaren Informationen und im Interesse des Unternehmens getroffen wurde, war das Risiko gerechtfertigt, sodass die Handlungen der Entscheidungsträger nicht mit ihrer Haftung für mögliche Verluste des Unternehmens zusammenhängen sollten.
Risiko ist ein unabdingbarer Bestandteil der Unternehmensführung und jede unternehmerische Entscheidung ist mit einem gewissen Maß an Unsicherheit verbunden. Die BJR ermöglicht daher sicherere Entscheidungen und schützt vor Haftung für mögliche Misserfolge, solange die jeweilige Person in gutem Glauben gehandelt und die unternehmerische Entscheidung nach sorgfältiger Beurteilung aller Umstände getroffen hat.
Wie wendet man Business Judgement Rule in der Praxis an?
Um die Business Judgement Rule in der Praxis erfolgreich anzuwenden, ist es notwendig, mehrere grundlegende Voraussetzungen zu erfüllen und daran zu denken, dass die Beurteilung der Handlungen von Gesellschaftsorganen bereits zum Zeitpunkt der unternehmerischen Entscheidung erfolgen und Folgendes berücksichtigen sollte:
- Ordnungsmäßigkeit der Entscheidungsweise,
- Einhaltung der Sorgfaltspflicht,
- Zuverlässigkeit der vorgenommenen Handlungen,
- Wahrung der Loyalität und das Sich-leiten-lassen vom berechtigten Interesse des Unternehmens.
Um die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, müssen die Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder zunächst Entscheidungen in gutem Glauben treffen – nicht zu ihrem eigenen Vorteil, sondern mit Blick auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens.
In einem solchen Fall ist es auch von entscheidender Bedeutung, die Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung zu wahren und Konfliktsituationen oder solche Situationen, in denen ein Interessenkonflikt entstehen könnte, zu vermeiden. Um vollständige Transparenz der Handlungen zu gewährleisten, sollte die Entscheidung auch auf einer gründlichen und zuverlässigen Analyse der verfügbaren Informationen basieren (die z. B aufgrund von Finanzanalysen, dank der Unterstützung von Experten, die Beratungsleistungen anbieten, oder infolge der internen Revision bzw. anderer Prüfungen gewonnen werden). Natürlich sollte bei einer solchen Entscheidung das Risiko objektiv und vernünftig in Bezug auf die gegebene Situation beurteilt werden, um ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Gewinn und möglichem Verlust zu gewährleisten.
Die Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder sollten auch daran denken, dass es sich lohnt, den Verlauf des Entscheidungsprozesses zu dokumentieren. Die Aufnahme des Verlaufs des Beratungsgesprächs mit einem Steuerberater sowie das Archivieren von Analysen und Dokumenten können helfen, wenn es notwendig sein wird, nachzuweisen, dass der Entscheidungsprozess transparent und auf verlässlichen Prämissen basierte. Solche Unterlagen können auch eine unschätzbare Hilfe bei möglichen Rechtsstreiten sein.
Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder dürfen nicht vergessen, dass ihre Entscheidungen große Emotionen hervorrufen können
Business Judgement Rule ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesellschaftsrechts und erlaubt mutige Entscheidungen im Interesse des Unternehmens und auf Grundlage rationaler Voraussetzungen ohne Angst vor möglichen Verlusten. Ein angemessenes Risikomanagement und die Dokumentation des Entscheidungsprozesses sind jedoch entscheidend für die praktische Anwendung dieser Regel.
Es empfiehlt sich, mit Blick auf die BJR die Unterstützung des entsprechenden Beraters in Anspruch zu nehmen. Experten, die Corporate Services anbieten sowie Spezialisten für Analyse von Geschäftsverträgen können dank ihrer Fachkenntnisse die Legitimität der betrachteten unternehmerischen Entscheidung objektiv beurteilen, Risiken benennen, auf relevante Vorschriften zurückgreifen und bestätigen, dass die Geschäftsführung bzw. der Vorstand innerhalb der Grenzen des gerechtfertigten wirtschaftlichen Risikos handelt. Die Tätigkeiten des Beraters können die für ein bestimmtes Unternehmen bequemste Form annehmen – z. B. eines Rechtsgutachtens, eines Steuergutachtens oder eines Berichts.