In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:
- Was sind Beratungsleistungen in der Wirtschaftsprüfung?
- Welche Beratungsleistungen können von den Prüfern erbracht werden?
- Was ist der Unterschied zwischen Beratungsleistungen und Prüfungsleistungen?
Die heutigen Herausforderungen beim Management komplexer Geschäftsprozesse erfordern oft Fachwissen und besondere Fähigkeiten von Entscheidungsträgern, die an der Spitze von Unternehmen stehen. Eines der Schlüsselelemente, die für ein effektives Management von Prozessen in einer Organisation notwendig sind, ist eine regelmäßige Beschaffung verlässlicher Informationen, die – entsprechend analysiert – die Grundlage für eine effektive Entscheidungsfindung bilden, insbesondere unter Bedingungen hoher Volatilität des Geschäftsumfelds, dynamischer Technologieentwicklung, Globalisierung wirtschaftlicher Prozesse und in Zeiten voller Unsicherheit und Risiko1.
Gemäß den Global Internal Audit Standards umfassen Beratungsleistungen (die auch als Consulting Services bezeichnet werden) Dienstleistungen, mit denen Revisorinnen und Revisoren die Stakeholder einer Organisation beraten, ohne Prüfungssicherheit zu geben und – was wichtig ist – ohne Managementverantwortung zu übernehmen.
Die Art und der Umfang der professionellen Beratungsleistungen eines Prüfers bzw. Wirtschaftsprüfers werden mit dem jeweiligen Unternehmen vor Beginn der Leistungserbringung vereinbart2.
Beispiele für Beratungsleistungen der Experten für interne Revision:
Beratungsaufträge, die durch Prüfungsgesellschaften durchgeführt werden, umfassen meistens:
- Beratung der Unternehmen – z.B. bei der Gestaltung und Umsetzung bzw. Anpassung neuer interner Richtlinien, Prozesse oder Systeme,
- Analysen und Bewertungen von Prozessen und ganzen Unternehmen,
- Beratung zu Rechnungslegung und Risikomanagement des Unternehmens,
- forensische Dienstleistungen zur Erkennung von Datenlecks oder operativen und finanziellen Unregelmäßigkeiten,
- Schulungen für Buchhalter/innen, Mitarbeiter der Finanzabteilungen und Führungskräfte,
- Moderation von Diskussionen.
as Beratungsangebot ist jedoch viel größer und umfasst auch weitere umfassende Dienstleistungen:
- Benchmarking,
- Due Diligence-Prüfung,
- Abbildung von Geschäftsprozessen,
- Durchsicht der Systementwicklung,
- Entwicklung von Effizienz-Messsystemen.
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Ziele, Grundsätze und Umfang von Beratungsleistungen im Rahmen der Wirtschaftsprüfung
Entgegen der landläufigen Meinung sind Prüfer nicht nur Experten für Abschlussprüfung – der Umfang ihrer Analysen ist viel breiter. Bei der Analyse der Unternehmenslage im Rahmen ihrer üblichen Tätigkeiten können sie potenzielle Risikobereiche erkennen und auf eigene Initiative Beratungsleistungen anbieten oder diese direkt auf Anforderung der Vertreter des Unternehmens erbringen, die über die Prozesse informiert sind, die die Aufmerksamkeit eines Experten erfordern. Art und Umfang der Beratungsleistungen sind grundsätzlich mit der anfordernden Partei zu vereinbaren.
Im Gegensatz zur Prüfungsleistungen, bei denen das Ziel und der Umfang des Auftrags hauptsächlich von Internen Revisorinnen und Revisoren festgelegt werden, werden das Ziel und der Umfang der Beratungsleistungen meistens gemeinsam von den Prüfern und Vertretern der Organisation festgelegt.
Das übergeordnete Prinzip der Beratungstätigkeit der Internen Revisorinnen und Revisoren ist das Leistungsversprechen (eng. value proposition). Diese Anforderung ist unmittelbar auf die Definition der Internen Revision zurückzuführen, nach der die Interne Revision darauf ausgerichtet ist, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse der Organisation zu verbessern3. Ein Interner Revisor sollte sich weigern, Beratungsleistungen zu erbringen, die der Organisation keine Mehrwerte schaffen oder ihr bestes Interesse nicht fördern.
Interne Revisorinnen und Revisoren sollten danach streben, die Auftragsziele an die Ziele des Kunden anzupassen – die ordnungsgemäße Bestimmung der Ziele und des Umfangs des Auftrags vor Beginn seiner Durchführung gilt als eine der Ausdrucksformen beruflicher Sorgfalt. Berufliche Sorgfalt erfordert auch von dem Internen Revisor eine Abwägung der Kosten einer Beratungsleistung gegenüber dem daraus resultierenden Nutzen4.
Beratungsleistungen der Internen Revisorinnen und Revisoren sind in der Literatur zu diesem Thema in mehrere Hauptkategorien unterteilt:
- formelle Beratungsleistungen – im Voraus geplante Leistungen, die gemäß einem schriftlichen Vertrag durchgeführt werden,
- informelle Beratungsleistungen – Routinetätigkeiten wie u.a.:
- Teilnahme an ständigen Ausschüssen,
- Ad-hoc-Treffen,
- routinemäßiger Informationsaustausch,
- spezielle Beratungsleistungen – dazu gehört die Beteiligung des Prüfers an den Tätigkeiten des M&A-Teams oder des Teams für Systemumstellung,
- Notfall-Beratungsleistungen (dringende Beratungsleistungen) – ungeplante Ad-hoc-Tätigkeiten im Zusammenhang mit:
- Teilnahme an den Tätigkeiten eines Teams, das eingerichtet wurde, um nach einer Katastrophe oder einem anderen außergewöhnlichen Ereignis die Tätigkeit des Unternehmens wiederherzustellen oder zu erhalten.
- Teilnahme an den Tätigkeiten eines Teams, das beauftragt wurde, um auf Sonderanfrage oder zu ungewöhnlichen Zeiten vorübergehende Hilfe zu leisten5.
Beratungsleistungen vs. Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaft
Gemäß den Standards wird von Internen Revisorinnen und Revisoren bei der Erbringung von Beratungsleistungen erwartet, dass sie ihre Objektivität wahren, indem sie keine Managementverantwortung übernehmen6. Das bedeutet, dass Entscheidungen über die Umsetzung der Empfehlungen der Revisorinnen und Revisoren vom Management des Unternehmens getroffen werden müssen.
Die Grundsätze der Wahrung der Unabhängigkeit und Objektivität sind ein bisschen anders im Falle der Beratungsaufträge als im Falle der Prüfungsleistungen. Es gibt keine Kontraindikationen dafür, dass ein Interner Revisor Beratungsleistungen in den Auftragsbereichen erbringt, für die er zuvor verantwortlich war oder in den er zuvor Prüfungsaufträge durchgeführt hat.
Wichtig ist jedoch, dass wenn ein Unternehmen oder ein Experte Prüfungsleistungen vor weniger als einem Jahr erbringt, nachdem es/er zur Erbringung von Beratungsleistungen für denselben Kunden formell beauftragt wurde, die Unabhängigkeit und Objektivität eines solchen Internen Revisors eingeschränkt sein können und es notwendig sein kann, Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen dieser Einschränkung zu minimieren.
Es ist wichtig zu wissen, dass sich Prüfungsleistungen und Beratungsleistungen weder gegenseitig ausschließen noch andere Revisionsleistungen ausschließen. Ein Prüfungsauftrag kann sogar eine Konsolidierung von Prüfungssicherheit und Beratung darstellen. Oft leiten sich Beratungsleistungen auch von zuvor erbrachten Prüfungsleistungen ab (und umgekehrt: die Prüfungssicherheit ergibt sich oft auch aus Beratungsleistungen). Die Prüfer sollten jedoch grundsätzlich keine Beratungsleistungen erbringen, nur weil eine solche Form der Unterstützung ihnen erlaubt, die Anforderungen zu umgehen, die für Prüfungsleistungen gelten würden, wenn der betreffende Bereich von einem Prüfungsauftrag abgedeckt wäre.
Im Endergebnis von Beratungsleistungen der Revisorinnen und Revisoren werden präzise Empfehlungen entwickelt, die zur Verbesserung der Funktionsweise der Managementsysteme des Unternehmens beitragen. Derzeit konzentriert sich die Interne Revision daher zunehmend auf sachliche Beratung, sodass Entscheidungsträger auf die identifizierten Risiken fortlaufend aufmerksam gemacht und beim Risikomanagement unterstützt werden können.
1 Filipiak, B., Dylewski, M., Gorzałczyńska-Koczkodaj, M. (2011). Analiza finansowa budżetów jednostek samorządu terytorialnego [Finanzanalyse der Haushalte von öffentlichen Gebietskörperschaften]. Warszawa: Municipium, S. 9.
2 The Institute of Internal Auditors (2024), Globalne Standardy Audytu Wewnętrznego [Global Internal Audit Standards], S. 13.
3 The Institute of Internal Auditors (2024), Globalne Standardy Audytu Wewnętrznego [Global Internal Audit Standards], S. 10.
4 The Institute of Internal Auditors (2024), Globalne Standardy Audytu Wewnętrznego [Global Internal Audit Standards], S. 101- 102.
5 The Institute of Internal Auditors (2018), Practice Advisories for Internal Audit, S. 5-7.
6 The Institute of Internal Auditors (2024), Globalne Standardy Audytu Wewnętrznego [Global Internal Audit Standards], S. 95.