Steuerentlastung für Innovation ist eine Vergünstigung, die es den Steuerpflichtigen ermöglicht, Ausgaben von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen, die im Rahmen der Arbeit an einem neuen Produkt entstanden sind. Diese Entlastung gilt für Steuerpflichtige, die im Rahmen der Forschung und Entwicklung (FuE) ein neues Produkt entwickelt haben und seine Kommerzialisierung planen.
Die Vergünstigung bezieht sich daher auf die Inbetriebnahme der Produktion eines neuen Produkts und nicht auf die Phase seiner Entwicklung oder Verbesserung.
Steuerliche Anreize für Innovationstätigkeit ermöglichen es, 30 % der Kosten für die Probeproduktion eines neuen Produkts und der Kosten für die Markteinführung eines neuen Produkts von der Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Abzug 10% des Betriebsergebnisses eines Unternehmens in einem Steuerjahr nicht überschreiten darf. Die Vergünstigung gilt für alle Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerpflichtige unabhängig von Unternehmensform, Umsatz etc. In der Praxis betrifft sie jedoch am häufigsten die Industrietätigkeit und die Produktion.
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Wie helfen Ihnen die Steuerberater von RSM Poland, den Abzug im Rahmen der Steuerentlastung geltend zu machen?
Die Spezialisten von RSM Poland haben eine große Erfahrung in der Ausarbeitung einer Steuerstrategie, Erstellung von Steuergutachten und Erbringung von Beratungsleistungen für kleine, mittlere und große Unternehmen. Bei Inanspruchnahme unserer Unterstützung bei der Erlangung der Steuerentlastung für Innovationstätigkeit können Sie auf einen umfassenden Ansatz zählen. Unsere Unterstützung umfasst u.a.:
- Analyse der ausgeübten Tätigkeit und Identifizierung ihrer Merkmale, die der Steuerentlastung unterliegen;
- Bestimmung der förderfähigen Aufwendungen und Unterstützung bei ihrer Berechnung;
- Analyse von Unterlagen, die den Anspruch auf die Steuerentlastung begründen und Erfüllung der verbleibenden formellen Verpflichtungen;
- Erteilung eines Steuervorbescheids bei zuständigen Behörden, um eine sichere Umsetzung der Steuerentlastung maximal zu gewährleisten.
Prüfen Sie, ob die Steuerentlastung für Prototyp für Ihr Unternehmen gilt. Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung der Experten von RSM Poland und bekommen Sie einen Teil der Aufwendungen, die Ihnen für die Innovationstätigkeit angefallen sind, zurück.
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