Auf der Website des Gesetzgebungszentrums der Regierung wurde durch das Finanz- und Wirtschaftsministerium der Verordnungsentwurf veröffentlicht, der eine befristete Befreiung der Körperschaftsteuerpflichtigen von der Pflicht zur Einreichung von JPK_ST_KR vorsieht. Aufgrund der geplanten Änderungen läuft die erste Frist für die Einreichung von JPK_ST_KR erst am 31.07.2030 ab.
Worauf beruht die vorgeschlagene Befreiung von der JPK_ST_KR-Berichterstattung?
Der Entwurf der Verordnung des Finanz- und Wirtschaftsministers vom 10. August 2026 sieht die Befreiung der Körperschaftsteuerpflichtigen von der Pflicht vor, das Anlagenverzeichnis mithilfe von Computerprogrammen zu führen und es im Wege der elektronischen Kommunikation an den zuständigen Vorsteher des Finanzamtes für die Steuerjahre (bzw. Geschäftsjahre) zu übermitteln, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen und vor dem 1. Januar 2029 enden.
Einfach ausgedrückt schreibt der Verordnungsentwurf vor, dass Körperschaftsteuerpflichtige von der Pflicht zur Einreichung von JPK_ST_KR für die Steuerjahre 2026-2028 befreit werden. Die entworfene Verordnung tritt am Folgetag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
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Wann sind JPK_ST_KR und JPK_KR_PD einzureichen?
Zur Erinnerung: JPK_ST_KR (d.h. Standard Audit File Anlagevermögen) und JPK_KR_PD (d.h. Standard Audit File Handelsbücher Körperschaftsteuer) sollten von den Steuerpflichtigen bis Ende des siebten Monats nach Ende des Steuer- bzw. Geschäftsjahres an den zuständigen Vorsteher des Finanzamtes übermittelt werden. Bevor der Verordnungsentwurf im August durch den Finanzminister veröffentlicht wurde, sollte JPK_ST_KR erstmals von den Körperschaftsteuerpflichtigen verpflichtend für das Steuerjahr eingereicht werden, das nach dem 31. Dezember 2025 beginnt.
Gemäß der Begründung des Finanzministeriums sollte die im Entwurf vorgeschlagene befristete Befreiung den Körperschaftsteuerpflichtigen ermöglichen, ihre Finanzbuchhaltungssysteme angemessen anzupassen, um JPK_CIT im Unternehmen vorschriftsmäßig einzuführen und auferlegte Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Dank der zusätzlichen Zeit können sich Steuerpflichtige auf die endgültige Erstellung der Hauptstruktur, d.h. JPK_KR_PD konzentrieren, die Handelsbücher umfasst. Das ist sehr gut – die Erfahrung der Steuerberater von RSM Poland zeigt, dass ihre Einreichung oft eine umfassende Anpassung des Finanzbuchhaltungssystems, ein angemessenes Datenmapping und eine Überprüfung der steuerlichen Prozesse erfordert. Daher befürworten wir die Entscheidung des Ministeriums und empfehlen, dass Organisationen diese Gelegenheit nutzen, um rechtzeitig mit der Erstellung der Struktur zu beginnen.
RSM Poland bietet umfassende Unterstützung in allen wichtigen Phasen der Umsetzung der JPK_CIT-Berichtspflichten.
Unsere Leistungen konzentrieren sich auf die Sicherstellung der Berichtskonformität mit Vorschriften, Optimierung interner Prozesse und Minimierung von Fehler- und Sanktionsrisiken. Die bisher erfolgreich durchgeführten JPK_KR_PD-Implementierungsprojekte bei den Steuerpflichtigen, deren Frist zur Einreichung des ersten Berichts Ende Juli 2026 abgelaufen ist, zeugen von der praktischen Wirksamkeit unserer Lösungen und dem realen Mehrwert, der sich aus der Fachunterstützung in jeder Phase der Berichtserstellung ergibt. Wenn Sie Unterstützung in diesem Bereich benötigen, sprechen Sie uns ans – gerne lernen wir Ihre Bedürfnissen kennen und beantworten alle Ihre Fragen.