In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Seit wann sind KSeF und JPK_CIT verpflichtend?
  • Wie wirkt sich die Einführung von KSeF und JPK_CIT auf interne Verfahren der Unternehmen aus?

Änderungen aufgrund der Verpflichtung zur Verwendung des Landesweiten E-Rechnungssystems (KSeF) heißen nicht nur organisatorische Änderungen oder Änderungen in Buchhaltungssoftware. Die Einführung elektronischer Rechnungen in unserem Land ist in erster Linie eine Transformation der Art und Weise, wie Geschäftsvorfälle dokumentiert werden, und bedeutet somit die Notwendigkeit, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden eines Unternehmens an diese Revolution anzupassen. Warum? Und woran sollten Sie bei Vorbereitung auf diese Aufgabe denken?

 

Seit wann ist KSeF verpflichtend? Zeitplan für Änderungen

Die Verpflichtung, strukturierte E-Rechnungen auszustellen, wird schrittweise eingeführt:

  • seit 1. Februar 2026 – gilt die Einführung von KSeF für alle großen Unternehmen (d.h. diejenigen, die 2025 einen Umsatz von mehr als 200 Mio. PLN erwirtschaftet haben),
  • ab 1. April 2026 – ist KSeF von allen sonstigen Umsatzsteuerpflichtigen zu verwenden. Ab diesem Tag ist die einzige gültige Form einer Rechnung eine XML-Datei, die mit der vorgeschriebenen logischen Struktur konform ist (was bedeutet, dass neue Arten von Buchhaltungsbelegen und deren Verarbeitungsmethoden formell unter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beschrieben werden müssen).

Finden Sie heraus, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können

Warum ist es notwendig, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens anzupassen? 

Gemäß Art. 10 des Rechnungslegungsgesetzes muss ein Unternehmen die von ihm übernommenen Buchführungsgrundsätze dokumentieren. Die Einführung von KSeF verändert wichtige Aspekte dieser Grundsätze, wie: 

  • die Form des verwendeten Buchungsbelegs,
  • die Methode des Empfangs und der Überprüfung des Belegs,
  • Verfahren zum Belegumlauf und -aufbewahrung. 

Dadurch ist die Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden keine Frage der Wahl mehr – sie wird zur gesetzlichen Anforderung.

 

Die Änderungen enden nicht mit KSeF. Wie wirkt sich die Einführung von sog. JPK_CIT auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aus?

Strukturierte E-Rechnungen sind nicht die einzige Änderung, die 2026 eingeführt wurde und die Arbeit der Buchhalter:innen erheblich beeinflusst.

Aufgrund der Steuervorschriften, die die Verpflichtung zur Bereitstellung der sog. Standard Audit File für Körperschaftsteuer (JPK_CIT) einführen, müssen Unternehmen ihre Konten den in der Verordnung des Finanzministers enthaltenen Tags zuordnen.

Daher kann es notwendig sein, den Kontenrahmen des Unternehmens anzupassen, um ihn mit den bestehenden JPK_CIT-Tags verknüpfen zu können. Änderungen am Kontenrahmen (der ein Bestandteil der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens ist) implizieren somit die Anpassung dieser Methoden.

 

Seit wann gilt JPK_CIT? 

Neue Berichterstattungspflichten, die Unternehmen zur Versendung einer Standard Audit File für Körperschaftsteuer (JPK_CIT) an das Finanzamt verpflichten, gelten:

  • seit 1. Januar 2025 – für körperschaftsteuerliche Organschaften und große Körperschaftsteuerpflichtige (Umsatz von mehr als 50 Mio. EUR),
  • seit 1. Januar 2026 – für andere Körperschaftsteuerpflichtige und (Bücher führende) Einkommensteuerpflichtige, die verpflichtet sind, JPK_V7M einzureichen,
  • ab 1. Januar 2027 – für sonstige Körperschaftsteuerpflichtige und (Bücher führende) Einkommensteuerpflichtige.

 

Was prüft ein Wirtschaftsprüfer? Prüferische Perspektive

Unternehmen sollten daran denken, dass ein Wirtschaftsprüfer während der Prüfung des Jahresabschlusses nicht nur überprüft, ob die Bücher gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes geführt werden, sondern auch, ob die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit diesem Gesetz vereinbar sind. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die an die 2026 in Polen eingeführten Änderungen nicht angepasst sind, können daher als Schwäche der internen Kontrolle betrachtet werden. 

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie daran erinnern, dass es sich nicht lohnt, auf die Prüfung des Jahresabschlusses zu warten, um Unternehmensverfahren anzupassen – je früher das Unternehmen angemessene Änderungen an seinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vornimmt, desto besser. Alle Unternehmen, die ihre Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesichts gesetzlicher Änderungen anpassen möchten, können einen Beratungstermin mit unseren Wirtschaftsprüfern, vereinbaren, die dank ihrer umfangreichen Erfahrung in der Lage sind, die bisher verwendeten Lösungen angemessen an die dynamisch auftretenden Änderungen der polnischen Vorschriften anzupassen.