In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Welche Änderungen in der Information über Verrechnungspreise sieht der Gesetzentwurf über Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vor?
  • Mit welchen praktischen Herausforderungen können Unternehmer im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften konfrontiert werden?

Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes erstellt. Seine Verabschiedung durch den Ministerrat ist spätestens für das zweite Quartal 2026 geplant. Der Entwurf sieht u.a. die Möglichkeit vor, das TPR-Formular durch eine größere Gruppe von Bevollmächtigten als zuvor zu unterzeichnen, sowie die Abschaffung der Verpflichtung zur Bereitstellung von Finanzkennzahlen durch Kleinst- und Kleinunternehmen. Worauf sollten die Unternehmen besonders achten, die Transaktionen mit verbundenen Unternehmen durchführen?

 

Welche Änderungen zu Verrechnungspreisen sind von Steuerpflichtigen im Jahr 2026 zu erwarten?

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG-PL) und des Körperschaftsteuergesetzes (KStG-PL) (im Folgenden: Entwurf), der im Verzeichnis der Gesetzgebungsarbeiten unter Nummer UDER107 veröffentlicht wurde, ist ein weiterer Schritt zum angekündigten Abbau der Steuerpflichten. Die vorgeschlagenen Lösungen zielen darauf ab, Verwaltungsverfahren zu reduzieren, Formalitäten zu vereinfachen und die Effizienz der Finanzbehörden zu erhöhen.

Diese Initiative ist von Bedeutung für Erfüllung der Verrechnungspreispflichten, weil sie sich auf die Themen konzentriert, die für Steuerpflichtige seit Jahren am schwierigsten sind. Dies liegt hauptsächlich an übermäßig umfangreichen formalen Anforderungen und einem komplizierten Verfahren zur Unterzeichnung und Einreichung der Information über Verrechnungspreise, d.h. der TPR-Information, das besonders problematisch ist, wenn Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder nicht in Polen ansässige Personen sind.

Vereinfachungen in TPR

In der aktuellen Rechtslage darf eine TPR-Information nur von der Geschäftsleitung (in der Regel von einem Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglied) oder von professionellen Bevollmächtigten:

unterzeichnet werden.

Der Änderungsentwurf sieht die Liberalisierung dieser Regeln durch die Möglichkeit vor, TPR-Informationen nach den in der Abgabenordnung festgelegten Regeln zu unterzeichnen, was es auch erlauben würde, sie von anderen Personen einzureichen (einschließlich der Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens), die bei dieser Tätigkeit als Bevollmächtigte handeln. Die Änderung sieht außerdem die Abschaffung der Verpflichtung vor, in TPR-Informationen der Kleinst- und Kleinunternehmen Finanzkennzahlen offenzulegen, die ihre wirtschaftliche Lage widerspiegeln.

 

Anpassung der Verrechnungspreise  – weniger Zweifel?

Der Entwurf sieht außerdem eine Klarstellung der Bestimmungen zu Verrechnungspreisanpassungen (sog. ausgleichenden Anpassungen) zwischen inländischen Unternehmen vor. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, Auslegungszweifel an der Zulässigkeit solcher Anpassungen zwischen in Polen ansässigen Unternehmen auszuräumen. 

 

Integration landesspezifischer, unternehmensbezogener Dokumentation mit einer Erklärung über ihre Erstellung

Die geplanten Änderungen sehen auch den Verzicht auf das aktuelle Modell vor, in dem eine landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation von Verrechnungspreisen und eine Erklärung über ihre Erstellung zwei getrennte Verpflichtungen darstellten. Obwohl sie formell unabhängig voneinander funktionierten, waren sie in der Praxis untrennbar miteinander verbunden. Der neue Ansatz besteht daher letztlich darin, eine landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation mit einer Erklärung über ihre Erstellung zu kombinieren.

Die oben genannte Änderung im Bereich von Local File wird vom Gesetzgeber als Schritt zur Vereinfachung der Verpflichtungen dargestellt, wirft aber in der Praxis eine Reihe von Fragen auf, auf die der Entwurf noch keine klaren Antworten liefert.

Wird die Integration der beiden Verpflichtungen tatsächlich die Formalitäten verringern oder zu einem neuen, komplexeren Mechanismus führen? Wie wird eine solche „integrierte” Dokumentation in der Praxis aussehen? Wird die Erklärung ein fester Bestandteil der Dokumentation, der eine Unterschrift unter der Gesamtheit erfordert, oder bleibt sie nur ein formales begleitendes Element? 

Um die Sache noch schlimmer zu machen, kann die Einführung einer elektronischen Signatur die Situation bei Korrekturen oder Ergänzungen zusätzlich verkomplizieren – es besteht nämlich das Risiko, dass im Falle jeder Änderung die Gesamtheit erneut unterzeichnet werden muss, und der Tag der Unterschrift könnte darauf hinweisen, dass die Frist überschritten wurde. Daher kann sich dieser Mechanismus statt einfacher in der Praxis als komplexer und anspruchsvoller als aktuelle Lösungen erweisen.

 

Zusammenfassung geplanter Änderungen zur Erfüllung von Verrechnungspreispflichten in Polen

Die vorgeschlagenen Änderungen zu Verrechnungspreisen zielen darauf ab, die Dokumentationspflichten der verbundene Unternehmen zu vereinfachen und ausgewählte Bestimmungen zu klären. Die geplante Gesetzesänderung ist ziemlich bedeutend und umfasst insbesondere:

  • Liberalisierung der Regeln zur Unterzeichnung einer TPR-Information,
  • Integration der landesspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation mit der Erklärung über Erstellung der Dokumentation,
  • Abschaffung der Verpflichtung, in der TPR-Information der Kleinst- und Kleinunternehmen Finanzkennzahlen offenzulegen, die ihre wirtschaftliche Lage widerspiegeln,
  • Klarstellung der Bestimmungen zu Verrechnungspreisanpassungen.

Der Entwurf in seiner aktuellen Formulierung bestimmt noch nicht, ob die neuen Vorschriften für Steuerpflichten für 2025 gelten werden. In dieser Phase handelt es sich um allgemeine Konzepte, und der Abschluss des Gesetzgebungsprozesses sowie die Verweisung des Entwurfs zur Verabschiedung durch den Ministerrat werden für die erste Hälfte 2026 erwartet.

Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass der endgültige Wortlaut der Vorschriften auch für 2025 gelten wird, was aus Sicht der Steuerpflichtigen eine angemessene vorherige Vorbereitung rechtfertigt.