In diesem Beitrag beantworten wir folgende Fragen:

  • Wie sind Leasingverträge in den Büchern zu erfassen?
  • Wie ist die Nutzungsdauer eines Leasinggegenstands zu bestimmen?

Leasing ist eine besondere Form der Unternehmensfinanzierung, dank der Unternehmen keine Vermögenswerte erwerben müssen, um sie nutzen zu können. Dabei gewinnt sie immer mehr an Beliebtheit, was viele Unternehmer dazu veranlasst, die Vor- und Nachteile dieser Art der Finanzierung zu analysieren, auch in Bezug auf abzugsfähige Betriebsausgaben. Ein sehr wichtiges, aber oft übersehenes Thema ist jedoch eine ordnungsgemäße Erfassung einer bestimmten Leasingform nach Bilanzrecht. Worauf sollten Buchhalter:innen in einem solchen Fall achten?

 

Finanzierungsleasing (und nicht nur) nach Bilanzrecht

Unternehmer können sowohl viel Gutes als auch viel Schlechtes über die aktuellen Vorschriften sagen. Im Allgemeinen ist jedoch bekannt, dass je universeller die (für eine möglichst große Gruppe von Unternehmen gedachten) Regelungen sind, desto mehr Raum für Interpretation – und sogar Überinterpretation – lassen sie. Und gerade damit haben wir in diesem Fall zu tun.

Während die Kriterien selbst, die in Artikel 3 Absatz 4 des Rechnungslegungsgesetzes genannt und zusätzlich durch den Nationalen Rechnungslegungsstandard 5 „Leasing, Miete und Pacht” (KSR 5) unterstützt werden, ein sehr guter Hinweis sind, um einen Leasingvertrag als ein Finanzierungsleasing oder ein operatives Leasing einzustufen, kann eine ordnungsgemäße Auslegung der Vorschriften erhebliche Herausforderungen darstellen.

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Wie sind Leasingverhältnisse einzustufen?

Wie sollten Unternehmen Leasingverträge in den Büchern erfassen? Werfen wir einen Blick auf die Fragen, die an uns als Wirtschaftsprüfer während der Prüfung von Jahresabschlüssen oder in Beratungsgesprächen tagtäglich von unseren Mandanten gestellt werden.

  • Wie sollte ein Buchhalter drei Viertel der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Leasinggegenstands bestimmen? Sollte er die erwartete Nutzungsdauer des Vertragsgegenstands im jeweiligen Unternehmen oder seine allgemeine Nutzungsdauer berücksichtigen? Muss er sich auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in diesem Bereich berufen? Und wie hängt die Dauer des Leasingvertrags mit der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstands zusammen?
  • Wie sollte ein Unternehmer die Abzinsung festlegen – besonders im Zeitalter von Veränderungen des Geldwerts im Laufe der Zeit –, um den Wert des Vertrags in Zukunft zu überprüfen?
  • Ist mögliche Strafe für die vorzeitige Vertragsbeendigung erheblich für das Unternehmen oder nicht?

Diese und andere Fragen können Sie nachts wachhalten – schließlich wirkt sich die Art des Leasingvertrags auf die Bilanzsumme aus, was nicht unbedingt manche Unternehmen (aus verschiedenen Gründen) anstreben wollen.

 

Erfassung der Leasingverhältnisse Schritt für Schritt

Die Art und Weise der Erfassung von Leasingverhältnissen resultiert aus den Vorschriften und – basierend auf unserer Prüfungserfahrung – werden wir uns auf ihre Auslegung konzentrieren. Um diesen Prozess so weit wie möglich zu vereinfachen, widmen wir jeden Beitrag den einzelnen, bestimmten Kriterien, die bei der Einstufung von Leasingverhältnissen für Bilanzzwecke berücksichtigt werden sollten. Zunächst konzentrieren wir uns auf Bestimmung der Nutzungsdauer eines Leasinggegenstands.

Bevor wir jedoch unsere Reise durch die Geheimnisse des polnischen Bilanzrechts zum Thema Leasing beginnen, sollten Sie unsere Beitragsreihe zu Leasingverhältnissen nach internationalen Rechnungslegungsstandards lesen.

Die Personen, die diese internationalen Standards ausgearbeitet haben, haben beschlossen, die Behandlungsmethoden von Leasingverträgen so weit wie möglich zu vereinfachen, doch derzeit sieht es nicht so aus, als würden sich die polnischen Vorschriften in diesem Bereich ändern. Daher geben wir Ihnen in diesem Fall eine Reihe praktischer Lösungen, die Ihnen bei den häufigsten Fragen und Problemen helfen Und falls das nicht ausreicht, sprechen Sie uns an.